Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen?

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M

MarcelN

Hallo zusammen,
Stimmt es das es keine Baugenehmigung gibt solange das Grundstück nicht erschlossen ist?

Vom Grundstück bis zur Nächsten Straße sind es etwa 40m. Da liegt kein Kanal,Strom und Wasser. Nur ein Fester Schotter weg ist vorhanden 3m Breit.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Y

ypg

Keine Ahnung.
Aber soviel ich weiß, gehört eine Entwässerungsplanung zum Bauantrag, und die wäre wohl ohne Erschließung gar nicht zu erstellen, nach meiner Schlussfolgerung
 
D

DG

Hallo Marcel,

wenn es sich um ein Flurstück handelt, dass keinen direkten Anschluss/Kontakt zu einer öffentlichen Wegefläche hat, dann benötigt man parallel zum Bauantrag einen Antrag auf Baulasteintragung (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) für das neu zu errichtende Gebäude, um die Baugenehmigung zu erwirken.

Stimmt der jeweilige Eigentümer des zu belastenden Flurstücks nicht zu, ergeht keine Baugenehmigung (absolute Spezialfälle mal außer Acht gelassen).

Ob tatsächlich eine Leitung/Erschließung vorhanden ist oder nicht, spielt keine Rolle. Es muss zunächst sichergestellt werden, dass eine Erschließung im Bereich der Baulast erfolgen kann.

Grundvoraussetzung ist natürlich, dass das Grundstück auch im Bebauungsplan liegt oder nach $34 bebaubar ist.

MfG
Dirk Grafe
 
M

MarcelN

Danke. es ist bebaubar, Straße und alles wird ja gemacht. Nur die brauchen ja auch paar Wochen bis die erst mal anfangen. Will nur wissen ob es parallel geht. Baugenehmigung und vielleicht schon anfangen mit bauen ohne Erschließung.
 
D

DG

Du musst hier im Forum zwischen der tatsächlichen Erschließung (Baustraße bauen, Kabel und Rohre legen) und der rechtlichen Erschließung (Baulast, Grunddienstbarkeit) unterscheiden.

Aber ja - wenn Du eine Baugenehmigung bekommst, dann ist die rechtliche Erschließung gegeben. Ob dann auch tatsächlich eine Baustraße existiert oder nicht, ist vollkommen egal. Du kannst dann den Bau beginnen.

Umgekehrt kannst Du zwar eine Baustraße bauen, wirst aber keine Baugenehmigung erhalten, wenn die Baulast nicht vorliegt.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 15.02.2025
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