Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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C

Caspar2020

Da hilft wie gesagt nur Rechtsbeistand im Sinne eines Anwalt der sich damit auskennt.

Hilfe vom Bauamt würde ich jetzt am wenigstens erwarten. Die könn n sowas prima aussitzen
 
K

Kekse

Warum sollte das Bauamt als Schlichtungsstelle agieren? Die haben, besonders in Ballungsräumen, genug mit ihren eigentlichen Aufgaben zu tun.
Nachbarschaftliche Verhältnisse unterscheiden sich meiner Erfahrung nach übrigens nicht so sehr Stadt vs. Land sondern mehr Einfamilienhaus-Siedlung vs. Mehrfamilienhaus.
 
T

Tommy77

Update: Nach dem heutigen Termin Baum Bauamt. Vielleicht auch interessant für denjenigen, der mal in eine ähnliche Situation kommt.

Fakt: Eine Bauvobescheid (Bebauungsantrag) wurde Letzten Jahres vom ehem. Eigentümer des Grundstückes eingericht, damit dieser, das Grundstück erchließen und als Bauland bzw. bebaubares Grundstück verkaufen kann. Der positive Bescheid (Bauvorbescheid) bzw. Erlaubnis zur Bebauung des Grundstückes kam ca. 6 Monate später. In diesem Bescheid stand, dass gegen diesen nach Rechtsbelehrung der Nachbarn binnen 4 Wochen Einspruch eingelegt werden darf, die Nachbarn waren dormals schon im Vorfeld gegen einen Bau, würden aber diesen zurück gewiesen bekommen, im Falle eines Einspruchs. Diese Rechtsbelehrung, hatte man im Bauamt vergessen den Nachabarn mitzuteilen, somit schob sich die Frist von 4 Wochen autmoatisch auf 12 Monate für den Widersrpruch des Bauvorbescheides vorigen Jahres. Der dortmalige Eigentümer, hat daraufhin (nach positivem Bescheid), das Grundstück Vermessen und Erschließen lassen. Ein Verkauf des Grundstückes folgte, den ich ca. 3 Monate nach dem positiven Bauvorbescheid, , mit dem damaligen Eigentümer über einen Makler und meinen heutigen Bauträger (als Vermittler) erworben habe.

Danach folgte das ganz normale Prozedere, Unterschriften Bauträger, Notar, Grunderwerbsteuer, etc. pp

Nach dem Bekanntwerden des noch möglichen Widerspruchs auf den Bauvorbescheid (wohl gemerkt vor meinem Eigentum), hatte ich nun Kontakt mit dem Bauamt gesucht, um mir die Sache zu erläutern, die ich eben beschrieben habe. Ein Widerspruch ist demnach noch möglich, jedoch gibt es aktuell keinen und auch keinen Grund, der zu irgendeiner Form von Aufschub des Bauprojekts bzw. des noch kommenden Bauuantrages kommen könnte.

theoretisch hat man nach Erhalt der Baugenehmigung, ernaut die Chance, zu widderufen. (Selbes Schema)

Das Bauamt hat mir hier alledings eine Art Entwarnung gegeben, da im Falle von echten Problemen, alles rückwirkend von statten Ginge - vom ursrpünglichen Eigentümer, über Bauamt, Notar, Makler und und und.

Wenn nun ein Nachbar wirklich meint dagegen vorzugehen und es zu irgendeiner (was theoretisch nicht möglich ist) Verzögerung oder sonstigen mit Kosten verbundenen Bearbeitung kommt, wird es bei Gegenklage auf Schadenersatz richtig teuer für den oder die jenigen.

Außerdem efuhr ich, dass es angeblich ein "altes Dilemma" zwischen den beiden Ursprungsnachbarn ist und ich diesen sozusagen auf den Rücken weiter trage.

Ich werde mich nun auch persönlich vorstelle,n um sozusagen eine gesunde und nicht gleich von vorne rein schelchte, Nachbarschaftsbeziehung zu pflegen. Auch um restliche Bedenken und mögliche weitere Komplikationen die das Ganze noch verschärfen könnten, einzudämmen.

Grüße
 
Z

Zaba12

Ein Verkauf des Grundstückes folgte, den ich ca. 3 Monate nach dem positiven Bauvorbescheid, , mit dem damaligen Eigentümer über einen Makler und meinen heutigen Bauträger (als Vermittler) erworben habe.
Oh...auch das noch... ein Koppelgeschäft. Wie sieht es mit der Grunderwerbsteuer aus?
 
F

Fuchur

Das Bauamt hat mir hier alledings eine Art Entwarnung gegeben, da im Falle von echten Problemen, alles rückwirkend von statten Ginge - vom ursrpünglichen Eigentümer, über Bauamt, Notar, Makler und und und.
Du meinst eine Rückabwicklung des Kaufvertrages? Da glaube ich nicht dran.

Genauso wenig glaube ich allerdings an irgendwelche Gründe, die einen Bau im Rahmen des Bebauungsplan verhindern könnten. Denn auch wenn da noch irgendwelche Einspruchsfristen offen sein sollten, wen interessiert das? Entscheidend ist, ob begründete Einwendungen erhoben werden können und die sehe ich nicht bei einem Bebauungsplan-Gebiet.
 
C

Caspar2020

Das Bauamt hat mir hier alledings eine Art Entwarnung gegeben, da im Falle von echten Problemen, alles rückwirkend von statten Ginge - vom ursrpünglichen Eigentümer, über Bauamt, Notar, Makler und und und.
*lach*

Einen Bebauungsplan gibt es und dieser wurde ebenfalls vom Bauamt genehmigt.
Also gibt es doch keinen BPPlan in dem das Grundstück teil ist. Sonst hätte nämlich dein Vorbesitzer erst überhaupt keinen Bauvorbescheid beantragen müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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