Einfamilienhaus mit Satteldach, ohne Keller - Feedback erwünscht

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Y

ypg

Kannst Du das noch mal so erklären, als wär ich 5 Jahre alt? Wie viel Garage zählt bei der gedachten Überbauung zur Grundflächenzahl und wie viel nicht?
0,35 darfst Du mit Wohnhaus inkl Terrasse überbauen. In diesem Fall 155qm.
Als Grenzbebauung darf zusätzlich eine Garage bebaut werden. Die darf keine Aufenthaltsräume haben.
In diesem Fall nehme ich an, dass zum einen die einfache grenzbebaute Garage erlaubt ist wie auch das Haus im Anschluss.
Bauherren wollen aber 2 Garagen, also opfern sie die Fläche fürs Haus von den 155qm, da sie ja überbaut wird.
So richtig hab ich jetzt noch nicht alles vermessen, weil ich ungern in Haufen stochere, wenn nicht definitiv geklärt ist, dass da was zu finden ist. Auf deutsch: mir ist meine Zeit für schwammige Auslegungen zu schade.
Und ja: wenn nicht anders im Bebauungsplan geschrieben: bis zu 50% darf mit Nebengebäuden, Wegen etc versiegelt werden.
In diesem Fall würde nur die grenzbebaute Garage dazuzählen, und natürlich die Auffahrten.
 
kaho674

kaho674

Ok, wenn ich Yvonne also recht verstanden hätte, sind bei 120 für's Haus inkl. überbauter Garage immer noch 35m² für Terrasse übrig. Die Grenzgarage zählt gar nicht zur Grundflächenzahl. Wege sind auch außen vor, wenn sie die 50% nicht überschreiten. Es sei denn, der Bebauungsplan sagt eindeutig was anderes, was wir nicht wissen. Kommt das hin?
 
Y

ypg

Bin zu blöd. Ich raff das nich. Wie kommt der TE auf halbe Fläche für Grenzgarage?
Will er uns verwirren?
Ich brauch ne Pause...
Wo steht das?
Es kommt doch hin, wenn er von der gesamten Garage die Hälfte nimmt.
Die eine Hälfte ist die offizielle Grenzbebauung, die andere ist ins Haus integriert.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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