Abstandsfläche RLP bei einem §34BauGB Grenzbebauung

4,90 Stern(e) 8 Votes
T

Tortuga123

Hallo zusammen,

wir haben letzten Monat ein Grundstück in RLP gekauft. Der Nachbar hat in den 60er Jahren sein Haus genau an die seitliche Grundstücksgrenze gesetzt. Es gibt auch eine Erklärung von 1962 wo die beiden damaligen Grundstückseigentümer festgelegt haben, "daß jeder das Recht besitzt, ein Wohnhaus an ihre Grenze nebeneinander zuerrichten."
Im notariellen Kaufvertrag steht "Der Verkäufer versichert, dass er Eintragungen in das Baulastenverzeichnis nicht veranlasst hat und ihm das Bestehen einer Baulast nicht bekannt ist."

Der Makler meinte, man könnte das Haus hinsetzen, wo man will.

Jetzt hat mir jedoch jemand gesagt, dass wir 6m zwischen den Häusern Platz lassen muss, weil die Abstandsfläche vom Nachbarn auch auf unserem Grundstück liegt? Wir würden nämlich gerne das Haus nur ca. 4m zur Grenze setzen, da das Haus sonst ziemlich schmal wird.

Was ich noch sagen muss: Das Grundstück fällt zu dem Nachbarn hin ca. 1m ab (es ist jedoch damals wohl angeschüttet worden, denn zur Straße und zum Nachbarn hin ist ein Höhenversatz; und wenn man vom Straßen und Nachbarsniveau ausgeht, sind es sogar ca. 2m Höhenunterschied). Deshalb wollen wir die Garage nicht zwischen die Häuser setzen, weil jemand meinte, dass wir die dann auf dem Kellerniveau vom Nachbarhaus gründen müssten? Wir wollen unser Haus mit Keller bauen (da die eine Seite ja eh halb frei liegt).

Ich hab mal eine Skizze angehangen, zum besseren Verständnis.

Kann mir jemand da helfen oder mir sagen, an wen ich mich wenden kann? Der Mensch vom Bauamt ist anscheinend im Urlaub...

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
abstandsflaeche-rlp-bei-einem-34baugb-grenzbebauung-512520-1.PNG
 
11ant

11ant

Kann mir jemand da helfen oder mir sagen, an wen ich mich wenden kann? Der Mensch vom Bauamt ist anscheinend im Urlaub...
Da kann er auch gerne bleiben - Du brauchst ja das Grundbuchamt. Notariell be(mein)eidet haben kann da im Ernstfall jemand viel wenn der Tag lang war. Abstandsflächenübernahmen wie Du sie befürchtest wären allerdings in Deinem Grundbuchblatt vermerkt oder es gibt sie nicht ;-)
Ich vermute hier aber eher eine Anbauverpflichtung - was sagt @Escroda ?
 
R

Ralle90

Für mich hört sich das eher so an, dass du wenn dann nur direkt an das Haus vom Nachbar anbauen darfst wie bei einem Doppelhaus.
Hat das Haus vom Nachbar Fenster auf der Seite, die auf der Grenze steht.

Wenn du nicht direkt anbaust wirst du vermutlich den Abstand einhalten müssen.

Ich bin aber kein Experte auf dem Gebiet.
 
T

Tortuga123

Hallo @11ant (sorry, ich weiß noch nicht, wie man hier zitiert... :) )
danke für deine Antwort...
Ne also im Grundbuchauszug, den ich vor dem Kauf bekommen hab, steht davon nix drin. Jedoch hab ich gelesen, dass sowas im Baulastenverzeichnis eingetragen wird? Das gabs zu dem damaligen Zeitpunkt aber glaub ich noch nicht. Meinst du damit, dass sowas dann davor im Grundbuch eingetragen wurde?
Oh Anbauverpflichtung wäre nicht so toll, wir wollen nicht direkt da dran bauen... weil das halt viel tiefer liegt und wir so garnix vom Keller hätten. Weil ohne Keller ist bei dem Grundstück denke ich nicht so sinnvoll und wir müssen ja eh bis auf dem seine Kellersohle gründen.

Ich hab auch mal unsere erste Idee als Skizze angehangen, aber dann wäre die Garage halt eine halbe Etage tiefer und müsste ja auch tief gegründet werden.

@Ralle90 ja, der Nachbar hat da 2 Fenster... das Haus steht so tief, dass sein EG Fenster fast auf der Wiese von unserem Grundstück steht.
Die Fenster durfte er auch laut dieser Erklärung hinmachen: "Ferner gestatten xxx, das xxx zur Belebung der Giebelfassade 3 Giebelfenster errichten darf. Die Giebelfenster werden beim Anbau des Wohnhauses xxx wieder zugemauert." also der muss die zumachen... aber wir würden ihm die auch lassen, zumindest das im OG... aber halt nur, wenn wir da nicht anbauen "müssen" (ob mit Garage oder Haus).

könnte man nicht vielleicht auch noch so eine Erklärung aufsetzen, dass der Nachbar seine Fenster behalten darf, wir aber dafür bis 3m an sein Haus mit unserem Haus ran dürfen? Oder wäre dem Bauamt diese Art Erklärung egal und die würden es trotzdem nicht erlauben? (geht ja auch glaub ich um Brandschutz usw.?)
abstandsflaeche-rlp-bei-einem-34baugb-grenzbebauung-512550-1.PNG
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Der neue Entwurf vereinfacht doch das Ganze. Ich haette auch die Garage dazwichen gestellt.

Fenster zu meinem Grundstück wuerde ich nicht akzeptieren.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben