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AleXSR700
Hallo zusammen,
wir planen gerade ein wenig, wie unser Haus idealerweise mit und ohne Keller aussehen sollen würde, um anschließend auch besser beurteilen zu können, welches Grundstücksabmessungen denn für uns ideal wären (schmal und lang, quadratisch, Mindestbreite, Mindestlänge etc.).
Nun besteht ein Problem darin, dass ein paar Grundstücke nicht unterkellert werden dürften. Wir würden aber gerne eine geräumige Doppelgarage bauen (2 Pkw + Motorrad) und eigentlich bräuchten wir in diesem Fall noch eine Art Nebengebäude, in dem eine Werkstatt Platz finden kann. Eine reine Hobbywerkstatt für Holzarbeiten u.ä. . Es besteht kein besonderer Anspruch an Kanalisation o.ä.. Also keine Autowerkstatt.
Nun wollten wir uns insbesondere bezüglich bestmöglicher Flächennutzung gerne informieren, welche Möglichkeiten es gibt. Ein "Nebenhaus" ist vermutlich kein baulich korrekter Begriff.
In Bayern sind meines Wissens Garagen bis maximal 50 qm nicht baugenehmigungspflichtig. Zudem dürfen sie mit einer maximalen Wandlänge von 9 m bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Ist dies korrekt? Man darf aber keine zweite mit gleicher Größe bauen, sondern wenn man zwei baut, dann gelten die 50 qm und 9 m für beide zusammen.
Was dürfte man noch direkt an die Grundstücksgrenze bauen? Was wäre ansonsten nicht genehmigungspflichtig? Darf eine Garage als Werkstatt verwendet werden, wenn man eine zweite bauen würde?
Ist es bezüglich Kosten und/oder Grenzabständen sinnvoller, ein vom Haupthaus unabhängiges "Häuschen"/ Werkstatt/ Schuppen o.ä. zu bauen oder im Erdgeschoss einen eingeschössigen Anbau zu planen?
Ein Freund meinte mal, dass es zwar praktisch ist eine Garage direkt an das Haus zu bauen, weil man dann bis an die Grundstücksgrenze bauen darf, aber wenn es einen Zugang von Garage ins Haus gibt, dann wäre es deutlich teurer oder unterliegt anderen Auflagen als eine freistehende Garage. Stimmt dies?
Ich freue mich auf Eure Vorschläge.
Viele Grüße
Matthias
wir planen gerade ein wenig, wie unser Haus idealerweise mit und ohne Keller aussehen sollen würde, um anschließend auch besser beurteilen zu können, welches Grundstücksabmessungen denn für uns ideal wären (schmal und lang, quadratisch, Mindestbreite, Mindestlänge etc.).
Nun besteht ein Problem darin, dass ein paar Grundstücke nicht unterkellert werden dürften. Wir würden aber gerne eine geräumige Doppelgarage bauen (2 Pkw + Motorrad) und eigentlich bräuchten wir in diesem Fall noch eine Art Nebengebäude, in dem eine Werkstatt Platz finden kann. Eine reine Hobbywerkstatt für Holzarbeiten u.ä. . Es besteht kein besonderer Anspruch an Kanalisation o.ä.. Also keine Autowerkstatt.
Nun wollten wir uns insbesondere bezüglich bestmöglicher Flächennutzung gerne informieren, welche Möglichkeiten es gibt. Ein "Nebenhaus" ist vermutlich kein baulich korrekter Begriff.
In Bayern sind meines Wissens Garagen bis maximal 50 qm nicht baugenehmigungspflichtig. Zudem dürfen sie mit einer maximalen Wandlänge von 9 m bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Ist dies korrekt? Man darf aber keine zweite mit gleicher Größe bauen, sondern wenn man zwei baut, dann gelten die 50 qm und 9 m für beide zusammen.
Was dürfte man noch direkt an die Grundstücksgrenze bauen? Was wäre ansonsten nicht genehmigungspflichtig? Darf eine Garage als Werkstatt verwendet werden, wenn man eine zweite bauen würde?
Ist es bezüglich Kosten und/oder Grenzabständen sinnvoller, ein vom Haupthaus unabhängiges "Häuschen"/ Werkstatt/ Schuppen o.ä. zu bauen oder im Erdgeschoss einen eingeschössigen Anbau zu planen?
Ein Freund meinte mal, dass es zwar praktisch ist eine Garage direkt an das Haus zu bauen, weil man dann bis an die Grundstücksgrenze bauen darf, aber wenn es einen Zugang von Garage ins Haus gibt, dann wäre es deutlich teurer oder unterliegt anderen Auflagen als eine freistehende Garage. Stimmt dies?
Ich freue mich auf Eure Vorschläge.
Viele Grüße
Matthias