Abstandsfläche RLP bei einem §34BauGB Grenzbebauung

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Zuletzt aktualisiert 29.06.2025
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E

Escroda

Hauptsache es berät uns jemand richtig
Das ist bei größeren Konzernen meistens nicht der Fall. Dann solltest Du Dich selber bestens informieren.
und das Bauamt kann das dann genehmigen
Vereinbare so schnell wie möglich einen Beratungstermin bei der Genehmigungsbehörde. Die Grundstückssituation ist sehr speziell, da der Bestand nicht den heutigen Vorschriften entspricht - daher auch die unterschiedlichen Erzählungen. Es ist auch fraglich, ob die Garage auf der Straßengrenze stehen darf. Die Vorschriften dazu sind vielfältig und interpretationsfähig, Sackgasse hin oder her.
Wir wollen dem Nachbarn ja nicht die Fenster wegnehmen
Diese Einstellung ist sehr lobenswert. Für mich wären die Fenster ein NoGo. Hast Du die Nachbarn schon kennengelernt? Es könnte hilfreich sein, sie sehr früh in Boot zu holen.
 
11ant

11ant

@11ant hihi wenn man ursprünglich aus nem 4 Häuser Dorf kommt, ist alles andere ne Stadt xD
Wohnst du in der Gegend?
Wenn man aus der Hauptstadt kommt, ist alles andere ein Kuhdorf - aber für die Pfauenstadt ist das m.E. auch zutreffend. Ich komme aus RLP Nord, und wir wandern auch gerne im Kreis NR. Auch in Posemuckel, wo (Neo)sciliar neben einer Trafostation baut :)
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Die Garage entlang der Strasse macht mMn wenig Sinn, mal davon abgesehen ob es genehmigungsfaehig ist. Die Einfahrt mag ja bequem sein aber das ausrangieren eher nicht. Die Strasse ist ja auch nur 5 m breit.

Da wo ich die Garage eingezeichnet habe geht das relativ gut. Andere Nachbarn haben auch nur 3 m Abstand zur Strasse eingehalten, also sollte das kein Problem sein.

Mit den 5 m Abstand zum Nachbarhaus , die @Escroda genannt hat, sollte sich das auch noch etwas optimieren lassen.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Diese Einstellung ist sehr lobenswert. Für mich wären die Fenster ein NoGo. Hast Du die Nachbarn schon kennengelernt? Es könnte hilfreich sein, sie sehr früh in Boot zu holen.
Das sehe ich genau so. Ich wuerde das nicht akzeptieren, schon um den Wert des Hauses/ Grundstück nicht zu vermindern. Die Einigung sollte Bestand haben und deren Duchsetzung ist kein boeser Wille.
 
11ant

11ant

dieses Forum kann mehr Nutzen entfalten, wenn man sein Haus nicht nur als Black Box im Lageplan vorstellt.
Der Zaunpfahl winkte in die Richtung, die Überlegungen nicht um ein wie "unverrückbar definiertes" Haus kreisen zu lassen. Noch nicht gebaute Häuser kann man leicht umformen. Heilige gottgegebene Hausbreiten kenne ich nicht, und Steine kann man sägen (Balken auch).
 
T

Tortuga123

@Escroda
Ja, jetzt muss ich doch noch mal ein bisschen ausholen... Also wir suchen ein Grundstück genau dort in der Gegend, in einem von den Dörfern... Das Grundstück kam dann online auf einer bestimmten Immobilienplattform, haben dann direkt den Makler angeschrieben, weil wir durch den Plan direkt wussten, wo genau das ist. Hatten dann 2 Tage später den Besichtigungstermin. Dann hieß es vom Makler "ihr dürft das Grundstück nur kaufen, wenn ihr das Haus von Firma xx kauft, wo ich selbstständiger Vermittlungsvertreter bin". Oh man. Naja die Firma klang nicht schlecht, großer Konzern, Massivbau, also haben wir dann das Haus geplant. Natürlich innerhalb von einem Monat, weil es ja ab Mai Preiserhöhung gab...... Puh... Also wir dann am 30.4. Unterschrieben (Vertrag kommt aber erst zustande mit Gegenzeichnung von der Firma). Dann 17.6. Nach 100x Nachfragen und Androhung, unser "Angebot" zurückzuziehen endlich das Grundstück kaufen können. Dann kamen Vermesser und Bodengutachter und durch die und eigene Infos sickerte dann immer mehr der Verdacht auf, dass das eine ganz schlechte Idee ist. Denn da war das so geplant mit der Garage zwischen Nachbarhaus und unserem Haus. Und wegen schlechter Beratung hätten wir nach meinen Nachforschungen auch direkt schon Mehrkosten im 5 stelligen Bereich gehabt, bei Heizung und Co.
Wir haben dann letzte Woche die Reißleine gezogen, denn am 15.7. Kam die Vertragsannahme der Firma. Dann haben wir direkt vom in den AGB beschriebenen 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
Und jetzt wollen wir das ganze Thema nochmal von vorne überlegen.
Ok Roman Ende

Ok ich wusste gar nicht, dass man auch so nen vorab Termin beim Bauamt machen kann. Dachte, das wäre nur mit so einer Bauvoranfrage möglich.
Also gehen wir einfach hin und sagen "das hier ist das Grundstück, sagen Sie uns bitte, was wir da drauf machen dürfen"?

Den Nachbarn haben wir nur einmal kurz gesehen. Ist ein ganz alter Mann, der auch ein bisschen senil wirkt... Die Tochter wohnt aber glaub ich im Haus unterhalb von ihm.
 
Zuletzt aktualisiert 29.06.2025
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