Das wär schon gaga. Brauchst ja nur noch den Mutterboden abtragen (der ja eh weg muss) und bist auf Kellerniveau. Der Keller kann doch nur noch die Hälfte kosten jetzt. Da würde ich mir Angebote holen, auch mal ohne meinen GU.Anderthalb Meter Aufschüttung
Die Angebote für den Keller hatte ich bereits schon vor Abschluss eingeholt - außerdem muss man ja immer noch an die Folgekosten im Keller wie Estrich, Bodenbeläge, Wasser/Abwasser, Elektro usw. rechnen. Wir kalkulieren es durch, sobald die genauen Höhen feststehen. Der reine Keller ohne Erdbau liegt bei 44k bei unserem GU - geschätzte Kosten für Fundament und Material ca. 20k.Das wär schon gaga. Brauchst ja nur noch den Mutterboden abtragen (der ja eh weg muss) und bist auf Kellerniveau. Der Keller kann doch nur noch die Hälfte kosten jetzt. Da würde ich mir Angebote holen, auch mal ohne meinen GU.
da gibts Pläne die dein GU lesen sollteWas ich mich hier allerdings frage, weshalb die Gemeinde vor Verkauf nicht verpflichtet ist, einem über die deutlich höher liegende Straße zu informieren? Es war nie die Rede davon, dass es solche Unterschiede gibt. Vom Bauleiter habe ich jetzt erfahren, dass es bei unserem Grundstück wohl 1,50m Höhenunterschied sind. Kann man da die Gemeinde nicht in die Pflicht nehmen?
Es gab vor Kauf keine Pläne mit Höhenangaben, die man uns zur Verfügung gestellt hat.da gibts Pläne die dein GU lesen sollte