Grundschuld und zwei verschiedene Banken

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P

Pikosso

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Grundschuld bei zwei unterschiedlichen Banken:
Meine Freundin und ich wollen zusammen mit meiner Schwester und ihrem Mann ein Grundstück in zweiter Reihe erwerben. Das zu verkaufende Grundstück wird hierzu geteilt und wir (vier) erwerben das neue Grundstück, welches später noch einmal ideell Mitteils Teilungserklärung geteilt werden soll. Letzterer Schritt geht laut Notar erst nachdem wir vier Eigentümer von dem neuen Grundstück geworden sind.
Finanzierung bei der Familie meiner Schwester ist über die Allianz aufgebaut. Bei uns setzt sich die Finanzierung aus DSL Bank, KFW Wohneigentum und KfW energieeff. Bauen zusammen.
Das Grundstück soll bei der Familie aus dem Eigenkapital und einer Teilauszahlung des Allianz Darlehens erfolgen, bei uns aus dem Eigenkapital und dem KFW Wohneigentum.
Jetzt verlangt jede Bank eine Teilungserklärung. Die wir ja erst erstellen können, wenn wir Eigentümer sind. Eigentümer können wir natürlich erst werden, wenn die Bank den Betrag gezahlt hat.
Wie kommt man hier zum Ziel? Kann man beide Banken gleichrangig bei der Grundschuld eintragen? Können die sich irgendwie einigen? Macht die Versicherung (Allianz) hier noch zusätzliche Probleme?
Sind echt verzweifelt, wie wir das hinbekommen sollen...
Beste Grüße
Jan
 
B

Bauexperte

Hallo Jan,

Jetzt verlangt jede Bank eine Teilungserklärung. Die wir ja erst erstellen können, wenn wir Eigentümer sind. Eigentümer können wir natürlich erst werden, wenn die Bank den Betrag gezahlt hat.
Wie kommt man hier zum Ziel?
Am ehesten wohl, wenn ihr Euch mit dem jetzigen Eigentümer über eine Teilung des Grundstücks vor jeweiliger Finanzierung des Grundstücksanteils einig werdet; die Übernahme der Kosten dafür könnt ihr ihm ja schriftlich bestätigen.

Ansonsten wird es ein ewiges Hin und Her ob der erstrangigen Eintragung werden

Freundliche Grüße
 
K

Kasper81

Da kann ich mir nur anschließen - am einfachsten wäre es, vorher den Eigentümer zu einer Teilung zu bewegen - sonst müsste zunächst ein Paar von euch das Grundstück kaufen und dann teilen...
 
Zuletzt aktualisiert 06.05.2025
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