Förderfähige Kosten bei Wärmepumpe

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Stefan001

Ist eigentlich eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage auch förderfähig? Hatte heute einem Termin mit einer Haustechnikfirma, der behauptete das.

Kann da aber in dem Merkblatt der BAFA nichts zu finden, da steht dass Lüftungs-, Kühl- und Kälteanlagen nicht förderfähig sind.
Ein BU mit dem ich gerade gesprochen hatte hat ein Gerät von Stiebel Eltron angepriesen, dass Wärmepumpe und Kontrollierte-Wohnraumlüftung in einem Gerät vereint. Damit wären dann die beiden Punkte gemeinsam förderfähig laut seiner Aussage.
 
lin0r87

lin0r87

Damit komme ich zu dem Fazit, dass die komplette Luftwärmepumpeninstallation inkl. Material und Lohn bis zu 50.000 € mit 35 % über die BAFA förderfähig ist.
Soweit ich weiss…Anlage ja,Fußbodenheizung nein.
Wenn du ein Smart Home System hast, dann könntest du gewisse Bauteile auch dran anknüpfen. Die müssen jedoch etwas mit der Heizung zu tun haben.
 
G

Guido1980

Mir ging es um KfW Energetisch Sanieren und BAFA
Ok... das heißt beim Neubau kann ich schon KFW153 und BAFA "Heizen mit erneuerbaren Energien" kombinieren oder?

Im Netz habe ich gefunden, dass die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten grundsätzlich möglich sei, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteige. Mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programm sei eine Kumulierung nur bei den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) möglich.

Demnach müsste doch mein folgendes Fazit richtig sein, dass die komplette Luftwärmepumpeninstallation inkl. Material und Lohn bis zu 50.000 € mit 35 % über die BAFA förderfähig ist (bis zum Anschluss der Heizkreisverteilung). Ergänzend müsste dann der KFW153 mit 18.000 € Zuschuss bei 120.000 € Kreditsumme förderfähig sein.

Die hierfür erforderliche Energieberatung ist über die KFW über das Förderprogramm KFW431 mit 50 % bis zu Max. 4000 € Zuschuss (bei 8000 € förderfähigen Kosten)förderfähig.

Da man nur einmal die Förderung für die Energieberatung beantragen kann und es bei der KFW hierfür 50 % und bei der BAFA nur 35 % gibt, sollte man die Heizungsanlage über die BAFA und den Energieberater über die KFW fördern lassen. Damit würde man auch nicht die 50.000 € BAFA-Obergrenze mit den Energieberaterkosten belasten, falls die Heizung mehr als 42.000 € kostet.

Oder sehe ich das falsch?
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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