Bafa Innovationsförderung für Wärmepumpe mglw. zu spät - was nun?

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Redsonic

Hallo zusammen,

wir bauen in unser neu zu errichtendes Haus eine Sole-Erdwärmepumpe ein und haben Ende Mai für das Gesamtprojekt einen Generalunternehmer beauftragt. Im Werkvertrag steht auch die Erdwärmeanlage und eine garantierte Jahresarbeitszahl von 4,5. Aktuell liegen die Unterlagen beim Bauamt und wir warten.

Allerdings ist man ja so insgesamt auf sich allein gestellt, was die Beachtung diverser Regularien angeht und jeder verweist nur auf die Folgegewerke und dass da ganz viel geklärt wird. Nun habe ich gerade den BAFA-Antrag auf Innovationsförderung für eine effiziente Wärmepumpe vor mir. Dabei gibt es einen Förderungsbetrag von 4.500 EUR. Allerdings muss der Antrag VOR Vorhabensbeginn gestellt werden. Als Vorhabensbeginn wird bei GU-Verträgen der Werkvertrag gewertet, sobald da ein erneuerbares Energiekonzept benannt ist.

Nun die Frage an euch: sind die 4.500 EUR jetzt schon futsch? Haben die sich da so oder kann man das noch argumentieren, dass ja der Vertrag zur Bohrung noch nicht geschlossen ist usw. Könnte gerade echt aus der Haut fahren, wenn das so wäre, aber es steht überall.

Danke und Grüße, Redsonic
 
ares83

ares83

Das ist anscheinend wirklich so. Interessanterweise haben wir die Bewilligung der Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bekommen ohne überhaupt irgendwelche Vertragsunterlagen bereitstellen zu müssen. Der Antrag und die Berechnung der Jahresarbeitszahl des Herstellers der Wärmepumpe haben gereicht.
 
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Alex85

Ich kenne das Verfahren bisher nur aus der Theorie. Aber nach allem was es offiziell zu lesen gibt und was ich sonst im Internet bereits gelesen habe, hast du Pech gehabt. Du hast die relevanten Stellen ja selbst schon richtig wieder gegeben.
Zumal der Vertragsschluss im Mai auch nicht gestern war, sondern vor Monaten.
sehr ärgerlich!

Ruf doch am Montag einfach mal dort an.
 
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Redsonic

Ich klemm mich Montag gleich ans Telefon. Das Problem ist halt, dass keine Baufirma so in Vorleistung geht.

Habe das aber gleich mal heute bei meinem GU eskaliert. Er hat mich erst mal beruhigt, dass das klappen wird. Hat bisher bei 50 BVs so geklappt. Die Bafa hat wohl selber schon gemerkt, dass die Vorgaben praxisfern sind. Maßgeblich ist der Vertrag zw. GU und Sanitärfirma und das wird erst nach der Ausführungsplanung soweit sein.

Ich hoffe nun sehr, dass er recht behält.

PS: Klar der Vertrag ist nicht seit gestern geschlossen, aber wer rechnet schon mit diesen Vorgaben, wenn im Antrag so konkrete Anlagen gefordert sind, die offensichtlich erst viel später im Prozess so detailliert vorliegen.
 
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ONeill

Hallo,

bei meinem Arbeitskollegen war es genau wie bei dir und er hatte keine Chance. Auch im Internet liest man es immer, dass es jetzt zu spät ist. Da es mich genauso betrifft, Berichte doch dann bitte hier, wenn es doch klappt und was du gemacht hast.
 
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Legurit

Mach mit deinem GÜ eine Vertragsänderung und nimm das Gewerk Heizung / Sanitär heraus (?)
Wenn es dann soweit ist schließt du einen neuen Vertrag mit ihm.
 
Zuletzt aktualisiert 26.06.2025
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