Eine Inanspruchnahme der BAFA - Förderung und des KFW - Programms sehe ich ab 01.01.2021 nicht mehr.
Ich gehe davon aus, dass der Staat jetzt diese versteckte Doppelförderung der BAFA und KFW abschaffen möchte. Dies war ja bisher auch nur über Umwege zu erreichen. Der Kredit der KFW durfte nicht für die Heizungstechnik verwendet werden.
Hallo liebe Mitleidende,
ich hoffe einfach, dass die BAfA sich bei diesen Versehen so hilfsbereit zeigt wie beispielsweise bei einer nachträglichen Änderung der Wärmepumpe.
Falls nicht und der BAfA Antrag ab 1.1.2021 nicht mehr änderbar oder neu erstellbar ist, dann muss ich wohl mit diesem Fehler leben. Ist zwar ärgerlich, wird aber nicht der letzte sein.
Nach dem Lesen dreier Threads und auch hier den 20 Seiten habe ich dennoch offene Fragen und bitte auch um Rat.
Wir haben den „alten/aktuellen“ KfW 153 Baustein bereits in unserer unterschriebenen Finanzierung integriert.
Im Werkvertrag steht eine BaFa-förderfähige Heizung X drin. Werkvertrag ist unterschrieben. „Beauftragung“ des Heizungsbauers durch GU mit Angabe des finalen Modells erfolgt aber erst nach der Bemusterung.
Wie funktioniert das jetzt mit dem „Modellwechsel“ oder sind wir jetzt mit Werkvertrag schon raus?
Wir sind nämlich tatsächlich noch hin- und hergerissen zwischen Split- und Monoblock Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Luft-Wasser-Wärmepumpe & Kontrollierte-Wohnraumlüftung bleiben wie im Werkvertrag, auch die Marke soll bleiben, es geht „nur“ um die Modellfrage Variante Split- oder Monoblock.
Im Vertrag steht also Heizung X und vielleicht nehmen wir aber Heizung Y.
1) Bafa Antrag mit Heizung X oder Heizung Y?
2) Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist mit WRG, gleiche Marke, „zusammen kompatibel“ aber KNX/BUS System haben wir nicht. Kontrollierte-Wohnraumlüftung dennoch förderfähig?
3) Muss das Angebot von der Firma sein, welches es am Ende ausführt (sprich der Hiezungsbauer welchen unser GU beauftragt) oder können wir uns unabhängig davon ein Angebot selbst einholen?
Danke für Antworten im Voraus
