Schwieriger Grundriss Grundstück und Denkmal - §34

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B

buttyhome

Wir haben die Möglichkeit einer minimal invasiven Bauteilerkundung erhalten, mit dem Ziel, den Aufbau der Wände und Decken herauszufinden, bevor sie unter Schutz gestellt werden. Kennt sich jemand von Euch aus, worauf man achten muss?
 
B

buttyhome

So, ich würde euch gerne auf den laufenden halten. Die Bauteilerkundung hat ergeben, dass die Wände und Treppe bauzeitlich sind. Somit besteht jetzt Denkmalgeschutz auf das gesamte Gebäude und den Grundriss. Damit verabschieden wir uns von dem Plan, das Haus in den Neubau zu integrieren.
Das Grundstück wurde vermessen und jetzt ein Neubau von unserer Architektin vorgeschlagen, der uns (bis auf die Baukosten) schon glücklich macht. Ich würde gerne die Schwarmintelligenz hier nutzen, und Kommentare zum Plan einholen. Mir ist aber nicht klar, wer die Rechte hat. Darf ich die Pläne hier hochladen, weil ich der Auftraggeber bin, oder verstoße ich dann gegen Urheberrecht?
 
Y

ypg

Mir ist aber nicht klar, wer die Rechte hat. Darf ich die Pläne hier hochladen, weil ich der Auftraggeber bin, oder verstoße ich dann gegen Urheberrecht?
Das kommt darauf an. Urheberrecht ist nicht übertragbar. Der Schöpfer ist Urheber und wird es immer sein. Vertraglich kann man regeln, ob oder inwieweit Rechte weitergegeben werden. Ich als Fotografin habe in meinen Rechnungen geschrieben, dass sie, die Kunden, auch ohne meine Nennung als Urheber die Fotos zweckgebunden nutzen dürfen, auch im Netz.
Ich gehe mal davon aus, da Du kein Rathaus noch Kunstwerk in Auftrag gegeben hast, die Architektin wohl auch keine über Jahre einzigartige besondere Architektur oder Baustil erschaffen hat, sondern einfach nur mit großartigen Ideen ein Hausentwurf geplant hat, würde ich da ganz entspannt rangehen. Wer als Architekt etwas dagegen hat, mag eventuell nicht überzeugt vom eigenen Produkt sein. Ansonsten kann es ja nur kostenlose Werbung sein.
Wenn Du hier also den Entwurf des Architektens einstellst, ein Fremder hier den Entwurf downloadet und woanders nutzt, macht der sich strafbar. Aber das gilt quasi für jedes Bildmaterial.
 
kbt09

kbt09

In Ergänzung zu @ypg ...... der Entwurf ist aufgrund der Grundstücksbesonderheiten ja auch nicht einfach wiederverwendbar sondern eben bestimmt sehr individuell.
 
B

buttyhome

Okay, dann hier der erste Entwurf.
Ziel war es, Abstandsflächen und Giebelhöhe einzuhalten. Die Vermessung hat ergeben, dass die Mauer nach Süden recht weit auf unserem Grundstück steht. Deshalb kommt man nah an die Mauer dran und hat im Süden keine breite Terrasse, dafür muss das Haus nicht so schmal werden. Es ist noch unklar, ob wir Küche und Wohnzimmer tauschen, beides offen.
Bei Fragen gerne fragen. Und es ist ein erster Entwurf, also der perfekte Zeitpunkt für konstruktive Kritik. Auch, wenn wir kleiner bauen sollten (freue mich über jeden gesparten Cent).
 

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11ant

11ant

So, ich würde euch gerne auf den laufenden halten. Die Bauteilerkundung hat ergeben, dass die Wände und Treppe bauzeitlich sind. Somit besteht jetzt Denkmalgeschutz auf das gesamte Gebäude und den Grundriss. Damit verabschieden wir uns von dem Plan, das Haus in den Neubau zu integrieren.
Das Grundstück wurde vermessen und jetzt ein Neubau von unserer Architektin vorgeschlagen,
Also nur das Hexenhäuschen muß (original) so stehen bleiben, und das hintere Haus soll ersetzt werden. Wie soll das Hexenhäuschen denn dabei genutzt werden (denn unbewirtschaftet verfällt es ja schließlich, was denkmalpflegerisch Unsinn wäre) ?
 
Zuletzt aktualisiert 09.07.2025
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