Schwieriger Grundriss Grundstück und Denkmal - §34

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Zuletzt aktualisiert 04.10.2025
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Y

ypg

Um es festzustellen: Du hast die 114 gekauft. Nicht weiteres, keine 113 oder sonst was?!
Dann sehe ich überhaupt gar nicht die Situation, ein UG im Hang zu erzeugen, darauf dann das EG, sodass man hinten in Höhe die Terrasse erreichen kann. Der Hang gehört Dir doch dann gar nicht. Das Grundstück ist kurz und endlich, nämlich 29,5 Meter lang.
Ich sehe es eher so, dass Du Deine Terrasse dort anlegst, wo Du stehst (es gibt auch hellere Tage als der, wo das Foto geschossen wurde)
oder/und im Vorhof noch eine schöne Sitzecke anlegst.
Du brauchst auch keine Möglichkeit, nach hinten auf das Grundstück mit einem Vierräder zu kommen, den das wenig Grundstück, also das dortige Dreieck, was verbleibt, kann man auch fussläufig anlegen. Es bietet sich also an, dass Haus nördlich beim Nachbarn anzudocken, um die Südseite für Fenster frei zu lassen.

Sorry, wenn ich Deine Zitate missbrauche, ich hatte sie schon in Kopie
Ich kann mir irgendwie noch nicht vorstellen, dass Ihr direkt an die Nordgrenze bauen dürftet.
Gehe ich recht in der Annahme, dass beim Entwurf der Architektin auf der Südseite (=Grenzbebauung) gar keine Fenster wären?
Es handelt sich um eine geschlossene Bebauung. Das heißt, man kann wie Reihenhäuser aneinander bauen bzw solo an eine Grenze.
Wenn man das macht und an die Grenze baut, dann sind dort keine Fenster erlaubt (so meine Kenntnis und der allgemeine Menschenverstand)
 
Y

ypg

Ich habe das mal kurz skizziert. Leider kann mein Programm nicht in schräg.
Aber hier zb wäre bei einem Haus von 10 x 10 Außenmaß das Restgrundstück hinten noch 10 Meter. Wenn man dort eine schöne Familienterrasse zum Essen generiert von 4 Metern Tiefe, bleibt ein kompakter Garten inkl des Hanges.
Man kann zwar das Haus weiter nach vorn schieben, aber irgendwo müsstet ihr ja auch noch Stellplätze generieren.

Grundriss: Haus 98 m², Hof 91.9 m² mit Parkplätzen, Hütte 30.2 m², Terrasse 15.9 m², Garten 147.8 m²

ich denke schon, dass man mit einem kleinen Anbau, der Eingang und beide Baukörper vereint, gut liegt.
 
B

buttyhome

Hier dann der korrigierte Entwurf, so wie Du Dir das vorstellst.
Ganz herzlichen Dank an alle schon einmal! Ich berichte, sobald wir die Kommentare vom Bauamt zum ersten Entwurf der Architektin haben. Ich bin überzeugt, dass es so nicht durchgeht (und jetzt will ich das auch nicht mehr so, wegen der Sonne). Die geschlossene Bauweise in der Nachbarschaft ist immer nur eingeschossig, wenn ich mich umschaue. Also würde Grenzbebauung dann möglicherweise ein Staffelgeschoss bedeuten. Das könnte ja ganz gut aussehen, wenn man dann vom Hang aus sozusagen einen freistehenden Gebäudeteil (Obergeschoss) hat. Auch die Verbindung mit dem Denkmal wäre dann auch wieder passend. Die bauwerksfüge bleibt eingeschossig, das Obergeschoss erschließt sich dann mit den drei Metern Abstand.
Wie gesagt, alles geraten. Ich bin gespannt auf die Hinweise vom Bauamt.
 
Zuletzt aktualisiert 04.10.2025
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