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ᐅ Grundstück mit Altbestand, Neubau nicht möglich


Erstellt am: 29.01.23 13:44

mfb091129.01.23 13:44
Hallo,

meine Frage ist etwas speziell:
ich habe im Prinzip mein Traumgrundstück gefunden (548 qm), darauf steht noch ein marodes Haus aus dem Jahr 1950. Das Grundstück ist damals durch eine Teilung mit dem Nachbargrundstück entstanden. Es gab zum damaligen Neubau einen Lageplan, auf dem steht von der Stadt "technisch geprüft, Stadtbauamt/ Bauaufsichtsabteilung". Nur leider gibt es auch noch einen Bebauungsplan von 1934, und der wurde durch den Bau komplett überschritten. Bei meiner Anfrage ans Bauamt bekam ich die Antwort, dass auf dem Grundstück praktisch kein Neubau möglich wäre, es aber noch von der Stadtentwicklung geprüft werden könnte.

Könnte es sein, dass damals ein neuer Bebauungsplan erstellt wurde, der aber irgendwie verloren gegangen ist? Oder hat jemand einen Tipp, wie ich da weiter vorgehen sollte? Sich an die Stadtentwicklung wenden oder hat das keinen Sinn?

(Den Kauf werde ich natürlich erstmal nicht abschließen).

Viele Grüße
K a t j a29.01.23 14:05
Sorry, aber viel schwammiger kann man eine Frage kaum stellen.
Du hast also ein bebautes Grundstück, welches nicht dem gültigen Bebauungsplan entspricht. Wie auch immer die Bebauung (z.B. durch Ausnahmegenehmigung) zustande kam, ein Ersatz-Neubau in der gleichen Größe ist unwahrscheinlich. Hast Du eine offizielle Bauvoranfrage gestellt oder nur mal mit dem Azubi des Baumatsleiters telefoniert?

Das die vom Amt nicht mehr wissen, welcher Bebauungsplan gilt, davon solltest Du nicht ausgehen. Wenn man ernsthaft interessiert ist, sollte man eine ernsthafte Idee vorstellen. Das zeigt man am besten, in dem man einen Profi dazu ins Boot holt, der sich idealerweise mit dem Amt vor Ort gut auskennt.
karl.jonas29.01.23 17:50
Hiermit hat vermutlich recht:
K a t j a schrieb:

einen Profi dazu ins Boot holt, der sich idealerweise mit dem Amt vor Ort gut auskennt.
Davon abgesehen kannst du überlegen, ob du aus dem vorhandenen Haus dein Traumhaus entstehen lassen kannst. Allerdings müsste dafür zumindest der äußere Umfang des vorhandenen Hauses passen.
hanghaus202329.01.23 23:55
Falls Du es nicht selber kannst, such Dir einen Architekten, der gut mit dem Bauamt kann. Der soll eine Bauvoranfrage stellen.

Du kannst auch hier mal Alle Informationen die Dir vorliegen einstellen. Eventuell gibt es dann auch von uns erste Hinweise.
11ant30.01.23 14:12
mfb0911 schrieb:

meine Frage ist etwas speziell:
ich habe im Prinzip mein Traumgrundstück gefunden (548 qm), darauf steht noch ein marodes Haus aus dem Jahr 1950. Das Grundstück ist damals durch eine Teilung mit dem Nachbargrundstück entstanden. Es gab zum damaligen Neubau einen Lageplan, auf dem steht von der Stadt "technisch geprüft, Stadtbauamt/ Bauaufsichtsabteilung". Nur leider gibt es auch noch einen Bebauungsplan von 1934, und der wurde durch den Bau komplett überschritten. Bei meiner Anfrage ans Bauamt bekam ich die Antwort, dass auf dem Grundstück praktisch kein Neubau möglich wäre, es aber noch von der Stadtentwicklung geprüft werden könnte.
Zunächst muß ich Dir den Vorwurf machen, wie viele Newbies 1. das Forum als "Pinnwand" zu interpretieren, wo man nur seine eigene Frage hinstellt, ohne durch die Promenade der aberdutzenden Threads wesentlich gleichen Inhaltes zu flanieren und 2. zu vergessen, daß Dir niemand in den Kopf schauen kann, d.h. wir hier nur die Umstände berücksichtigen können, die Du in Deinen Bericht inkludiert hast (oftmals sagt da tatsächlich ein Bild mehr als tausend Worte).
mfb0911 schrieb:

Könnte es sein, dass damals ein neuer Bebauungsplan erstellt wurde, der aber irgendwie verloren gegangen ist? Oder hat jemand einen Tipp, wie ich da weiter vorgehen sollte?
Nein, es gilt stets der Bebauungsplan in seiner bei Bauantragstellung aktuellsten rechtskräftigen Fassung, und mit diesem die entsprechende Fassung des Bundesbaugesetzes und der Landesbauordnung. Den Bebauungsplan malt nicht irgendwer im Bauamt, sondern er entsteht in einem aufwendigen Verfahren mit Diskussionen im Gemeinderat und Beteiligungen der Öffentlichkeit einschließlich der TöB. Gleiches gilt für seine Änderungen. Es ist ausgeschlossen, daß eine 1950 gültige Änderung spurlos verschwunden wäre, während der Urplan von 1934 noch auffindbar ist. Im Krieg ist allerlei zerstört worden und abhanden gekommen, aber dann wäre man wohl 1950 noch von der Gültigkeit des Planes von 1934 ausgegangen und hätte den Bau nur genehmigt, wenn er diesem entsprochen hätte (oder entsprechende Befreiungen erteilt, die der Genehmigungsakte noch zu entnehmen wären und deren Begründungen auch heute noch nützlich wären). 1950 war die Trizone immerhin schon in die dauerhafte BRD überführt.

Du schreibst von einem geteilten Grundstück, geschah diese Teilung denn zwischen der Rechtskraft des Bebauungsplanes und der damaligen Baugenehmigung, d.h. gibt es das aktuell fehlende Baufenster in diesem eventuell schlicht deswegen nicht, weil es das Flurstück so noch nicht gab ?

Wichtig wäre hier, den MitdiskutantInnen zu erschließen, welcher Bebauungsplan hier von Dir referiert wird (ggf. in Bildform eingestellt, oder zum Selbersuchen mit der Bezeichnung des Planes - wegen der Forenregeln keinesfalls als Link). Zeige auch mal das Haus. Bei 1950 gebauten Häusern war meist derart "Schmalhans Küchenmeister", daß sie kaum wirtschaftlich auf einen Standard von 1980 oder gar jünger zu hieven sind. Dennoch kann es die Diskussion befruchten, mehr über dieses Objekt zu wissen.
Grundaus30.01.23 15:12
hat das Grundstück eine eigene Flurstück Nummer und Adresse? Eigenen Strom und Wasseranschluss? Dass ein bestehendes Gebäude nicht wieder so gebaut werden darf ist gar nicht so selten. Abstände zu Grenzen / Nachbarn oder landwirtschaftliche Emissionen verhindern das. Dann wird´s halt ein Umbau, bei dem jede Wand einzeln neu gemacht wird.
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