Baufinanzierung-Finanzierungsmodelle für unverheiratete Paare

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B

Blaubeere

Hallo,

ich bin auf der Suche nach Tipps und Fallstricken bei der Baufinanzierung durch unverheiratete Paare, die noch dazu sehr ungleiche Vermögensverhältnisse in das Vorhaben einbringen.

Angenommen werden kann folgende Situation:
  • Partner 1
    • hat ein Grundstück mit Bestandsimmobilie im Wert von ca. 550 k€ von seiner Verwandschaft bekommen
    • hat ca. 90 k€ verfügbare Ersparnisse
    • schuldet 115 k€ einem Verwandten, den er ausbezahlen muss (dafür steht Partner 1 alleine im Grundbuch)
  • Partner 2
    • hat ca. 10 k€ verfügbare Ersparnisse
  • Das Sanierungsvorhaben kostet ca. 200 k€; Je nach Finanzierungsangebot sollen bis zu 300 k€ aufgenommen werden (für die Sanierung und das Begleichen der Schuld in der Familie)
  • Beide Parnter wollen gemeinsam die Tilgung des Finanzierungsanteils für die Sanierung übernehmen; Partner 1 trägt einen größeren Anteil der Rate um das Familienmitglied auszubezahlen

Ich bin auf der Suche nach einem Modell, wie die Partner ihre Anteile an dem Vorhaben absichern können. Was im Fall einer Trennung nicht passieren können soll:
  • Partner 1 ist aufgrund ihm unbekannter Zivilrechts-/Baugesetzbuch-Konstruktionen verpflichtet Partner 2 die Hälfte der gemeinsamen Kreditsumme oder gar Grundstückswertes auszubezahlen
  • Partner 2 verliert die von ihm geleisteten Ratenanteile
  • Die Finanzierung wird "aufgelöst" weil Partner 2 raus möchte/Partner 1 darf die Finanzierung nicht zu den gleichen Konditionen fortführen, obwohl er die Rate bezahlen könnte

Gibt es dafür "standardisierte" Verträge, oder ist der Weg zum Notar unumgänglich? (Im Ernstfall gut angelegtes Geld, ich weiß) Bietet sich hier eine gemeinsame Finanzierung überhaupt an? Gewünscht ist es schon, weil Partner 2 nicht das Gefühl haben möchte "bei Partner 1" zu wohnen, sondern etwas eigenes mit-besitzen will.

vielen Dank für euren Input!
 
C

chr2010

Ich denke es kommt drauf an, ob Ihr in absehbarer Zeit heiratet. Haben eine ähnliche Situation und uns entschieden, die Finanzierung komplett auf Partner 1 laufen zu lassen. Sonst hätte man einige Tausend Euro an Notarkosten, Steuerberatern, Anwälten, etc. versenkt. Sobald man mal verheiratet ist, lässt sich das deutlich unkomplizierter lösen. Für die "Übergangszeit" war uns das zu viel Aufwand, klären wir dann wenn es soweit ist.

Wenn Ihr nicht heiraten möchtet, kann man das natürlich alles über Verträge abbilden. Da Partner 2 kein Eigenkapital einbringt, wird es an den Finanzierungskonditionen sowieso nicht viel ändern, zumal das Grundstück als Sicherheit da ist. Höchstens wenn Partner 2 besser verdient könnte das helfen.

Standard ist so ein Konstrukt nicht, um den Anwalt/Notar kommst Du da aus meiner Sicht nicht drumherum. Uns wurde vorgeschlagen Haus und Grundstück an eine GbR zu übertragen, an der Partner 2 nach und nach Anteile erwirbt. Haben uns dann aber nicht weiter im Detail damit beschäftigt.
 
B

Blaubeere

Danke für deine Einschätzung. Warum wird es mit der Ehe unkomplizierter? Ich nehme an, weil bei der Konstellation ein Ehevertrag ohnehin Pflicht ist?
 
G

Grundaus

Haben eine ähnliche Situation und uns entschieden, die Finanzierung komplett auf Partner 1 laufen zu lassen. Sonst hätte man einige Tausend Euro an Notarkosten, Steuerberatern, Anwälten, etc. versenkt.

eine Finanzierung kostet keine Notargebühren und ein Grundbuchwechsel auch nicht einige Tausend
 
G

Grundaus

das Haus gehört dem der im Grundbuch steht, unabhängig wer den Kredit abbezahlt hat. Wenn man verheiratet ist, hat der andere Anspruch auf den Zugewinnausgleich und damit einen Anteil der geleisteten Raten. Die Frage ist ob er die Finanzierung alleine bekommt, oder ob sie mit unterschreiben muss. D.h. Punkt 1 kann nur vorkommen wenn beide ohne weitere Abmachung im Grundbuch stehen. Punkt 2 kann vorkommen wenn nicht verheiratet. Punkt 3 kann vorkommen wenn die Bank mit einem Kreditnehmer nicht zufrieden ist
 
C

chr2010

Danke für deine Einschätzung. Warum wird es mit der Ehe unkomplizierter? Ich nehme an, weil bei der Konstellation ein Ehevertrag ohnehin Pflicht ist?
Genau, weil man dann voraussichtlich eh entsprechende Verträge macht, und weil man keine steuerlichen Themen hat, wenn man selbstgenutztes Wohneigentum überträgt. Das macht es aus unserer Sicht einfacher. Haben uns wie gesagt nicht in der Tiefe mit beschäftigt.

eine Finanzierung kostet keine Notargebühren und ein Grundbuchwechsel auch nicht einige Tausend
Nein, aber wenn Du alles so aufsetzen möchtest, dass es steuerlich sauber ist, eine mögliche Erbschaft, Trennungsrisiken, etc. angemessen berücksichtigt sind, wird das ein Anwalt nicht an einem Nachmittag aufsetzen. Und der arbeitet auch nicht umsonst. Ist sicher alles möglich, war uns den Stress nicht wert. Gibt genug andere Themen mit denen man beim Hausbau seine Zeit verbringen kann ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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