Auskunftsanspruch gegenüber Notar auch nach Kauf?

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DReffects

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Hallo Liebe Foren-Gemeinde!

Ich habe ein Grundstück erworben. Dazu waren wir bei einem von der Kommune die das GS verkauf hat ausgesuchten Notar.
Diesen habe ich bezahlt.

Nun haben sich im Nachhinein inhaltliche Fragen zum Kaufvertrag ergeben. Hierzu habe ich mich an den Notar gewandt, der sagte mir nun nur lapidar "da kenne ich mich nicht so genau aus und kann ihnen nichts bestätigen".

Daher ganz konkret gefragt: besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags?

Danke & Grüße
 
E

Egon12

der Notar sollte beim Termin jeden Satz des Kaufvertrages durchgekaut haben, was hast du denn für eine Frage?
 
Y

ypg

Du wolltest etwas bestätigt haben!?

Das hat denn wohl aber nichts mit dem Inhalt des Vertrages zu tun?
 
Nordlys

Nordlys

Das kommt auf die Fragen an:
Frage: Verstehe ich den Vertrag richtig, dass sich die Gemeinde verpflichtet hat, Strassen und Beleuchtung bis August 2019 herzustellen? Das kann er beantworten.
Frage: Ist es so, dass mein Grundstück problemlos nach vorne entwässern kann? Da muss er ggf. passen.
 
A

Alex85

Ich hätte keine Skrupel, Fragen zum Geschäftsvorfall, auch nachträglich zu stellen. Dh. auf den Kauf und dessen Abwicklung bezogene Fragen.
 
H

HilfeHilfe

Was sagt die Gemeinde wenn es um inhaltliche Fragen geht. Sollte ja ein Standard Kaufvertrag sein ...
 
Zuletzt aktualisiert 10.12.2023
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