Reservierungskaution üblich? Höhe?

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Neonbeige

Neonbeige

Hm, aber 500€ sind auch n anderer Schnack als 5000€. Zudem hatten wir unseren ersten Termin mit dem Makler letzten Donnerstag. Es geht halt alles sehr schnell, finde ich.

Wie lange darf man den warten, bevor man irgendetwas unterschreibt, ohne dass es unverschämt ist? Hängt wahrscheinlich vom Verkäufer ab, oder?
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Ich hatte es jetzt so verstanden, dass die 5000€ in deren Besitz gehen, wenn wir uns dagegen entscheiden, kann mich aber auch irren.
Dann hättest Du unklug verhandelt oder aber einfach nur naiv.

Was ist denn hier die Vorgehensweise? Also was passiert üblicherweise mit der Kautionssumme bei Rücktritt?
Ein "üblich" gibt es nicht; es kommt immer darauf an, was Du verhandelt hast. Kein Grundstück und bezahlen für Nüsse, wäre immer ein no go für mich.

Sollte den Käufern widererwarten die Finanzierung des Kaufobjektes, zu den am Markt vorherrschenden üblichen Finanzierungskosten, nachweislich verweigert werden, so wird die geleistete a Konto Reservierungszahlung . Mit Zustandekommen des Kaufvertrages wird die a Konto Reservierungszahlung mit der ersten Kaufpreisrate als Gutschrift verrechnet. Ein Rücktritt der Käufer vom Kaufvertrag ist gegenseitig schriftlich anzuzeigen. Bei einem Rücktritt der Käufer vom Kaufvertrag ohne ersichtlichen Grund, kann die geleistete Reservierungszahlung einbehalten werden.
Tritt der Verkäufer vom Kaufvertrag zurück, so muss hierfür ein wichtiger Grund vorliegen. Ein wichtiger Grund ist das Nicht-Erbringen eines Finanzierungsnachweises oder das Nicht-Beantragen einer Finanzierung.

Das heißt doch, dass wir die Summe nur wieder bekommen, wenn es wegen der Finanzierung nichts wird, oder?
Das ist ein Schrieb, welchen ich so an Deiner Stelle nicht akzeptieren würde, da er zu viele Fragen offen läßt; insgesamt Interpretationsspielraum bietet. Üblicherweise wird ein Rücktrittsrecht so oder vergleichbar formuliert:

Der Vertragspartner gesteht Ihnen das kostenlose Rücktrittsrecht zu, unter der Voraussetzung, daß nicht mehr als eine Grundlagenermittlung zur Auftragsbestätigung von Seiten des Auftragnehmers gefertigt wurde (Überlassung von Standardzeichnungen und Berechnung für die Finanzierung). Voraussetzung des kostenlosen Rücktrittsrechtes ist jedoch, daß der Auftraggeber einen schriftlichen Nachweis über die Ablehnung der Finanzierungsanfragen von mindestens 2 voneinander unabhängigen Banken vorlegt.

Manchmal noch ergänzt um:

Der Auftragnehmer ist berechtigt, der Finanzierung des Gesamtprojektes nachzuweisen, sofern es sich um marktübliche Konditionen handelt. Hierzu verpflichtet sich der Auftraggeber zur Herausgabe der erforderlichen Unterlagen und Daten.

Unbedingt erforderlich:

Ist eine Finanzierung nicht unter o.g. Möglichkeiten darzustellen, ist die Reservierungsgebühr in voller Höhe und ohne Abzug zeitnah zurück zu erstatten.

Ein RA Deines Vertrauens ist ergo die richtige Empfehlung!

Liebe Grüsse, Bauexperte

 
Neonbeige

Neonbeige

Guten Abend,


Dann hättest Du unklug verhandelt oder aber einfach nur naiv.
Verhandelt hatten wir so noch gar nicht. Wir haben die Details zu dem Haus und dem Vertrag usw. besprochen. Es war mehr: " Ich sende Ihnen noch Unterlagen XY zu und mache die Reservierungsvereinbarung fertig." Dann ein paar Worte dazu.

Ein "üblich" gibt es nicht; es kommt immer darauf an, was Du verhandelt hast. Kein Grundstück und bezahlen für Nüsse, wäre immer ein no go für mich.
Was meinst du genau? Hier wäre das Grundstück ja dabei. Es ist bereits erschlossen, ideell getrennt, Bodengutachten liegen vor usw. Das wäre auch alles im Preis mit drin. Wir müssten uns da um nichts mehr kümmern. Ein Doppelhaus ist ja bereits halb fertig. Wir würden einen Kaufvertrag über das Grundstück bekommen mit allem Drum und Dran und dann noch den Werkvertrag.

Das ist ein Schrieb, welchen ich so an Deiner Stelle nicht akzeptieren würde, da er zu viele Fragen offen läßt; insgesamt Interpretationsspielraum bietet. Üblicherweise wird ein Rücktrittsrecht so oder vergleichbar formuliert:

Der Vertragspartner gesteht Ihnen das kostenlose Rücktrittsrecht zu, unter der Voraussetzung, daß nicht mehr als eine Grundlagenermittlung zur Auftragsbestätigung von Seiten des Auftragnehmers gefertigt wurde (Überlassung von Standardzeichnungen und Berechnung für die Finanzierung). Voraussetzung des kostenlosen Rücktrittsrechtes ist jedoch, daß der Auftraggeber einen schriftlichen Nachweis über die Ablehnung der Finanzierungsanfragen von mindestens 2 voneinander unabhängigen Banken vorlegt.

Manchmal noch ergänzt um:

Der Auftragnehmer ist berechtigt, der Finanzierung des Gesamtprojektes nachzuweisen, sofern es sich um marktübliche Konditionen handelt. Hierzu verpflichtet sich der Auftraggeber zur Herausgabe der erforderlichen Unterlagen und Daten.

Unbedingt erforderlich:

Ist eine Finanzierung nicht unter o.g. Möglichkeiten darzustellen, ist die Reservierungsgebühr in voller Höhe und ohne Abzug zeitnah zurück zu erstatten.

Ein RA Deines Vertrauens ist ergo die richtige Empfehlung!

Liebe Grüsse, Bauexperte
Sorry, dass ich hier noch mal nachfrage: Auch deine Formulierung würde doch bedeuten, dass man die Reservierungsgebühr nur wieder zurück erhält, wenn es an der Finanzierung scheitert. Nicht, wenn man sich "einfach so" dagegen entscheidet?

An der Finanzierung wird es bei uns wahrscheinlich nicht scheitern, da wir ca. 75% an Eigenkapital aufbringen können.

Wir möchten uns nur einfach nicht "drängeln" lassen, deshalb meine Frage oben, wie viel "Bedenkzeit" man beanspruchen kann, ohne dass es unverschämt wird und ohne die Reservierungsvereinbarung zu unterschreiben. Wie gesagt, unser erster Termin war letzten Donnerstag und nun sollen wir es schon fest machen - das geht uns etwas ZU fix.

Leider haben wir derzeit noch keine RA des Vertrauens, überlegen aber der Verband Privater Bauherren beizutreten.

Danke aber schon mal für eure Hilfe!

LG, Neon
 
T

toxicmolotof

Ich würde die vermutlich größte Investition Eures Lebens auch nicht binnen 14 Tagen übers Knie brechen.

Und zu irgendetwas drängen lassen schon mal gar nicht.

Ihr tut gut daran Euch in Geduld zu üben und selbstbewusst an die Sache ran zu gehen.

Es handelt sich gerade darum, wer in der besseren Position ist und wenn der Verkäufer einen anderen Käufer findet, der schneller ist, dann ist das so.

Macht doch mal den Vorschlag, dass der Verkäufer Euch 5000 Euro zahlen soll, wenn er das Haus/Grundstück an jemand anderen verkauft obwohl ihr schon Zeit und Geld in die Prüfung der Verträge gesteckt habt... der wird erst mal dumm schauen und dann den Vorschlag dankend ablehnen. Aber vielleicht versteht er dann wie ihr euch gerade fühlt.

Für die Entscheidung einen 1000 Euro Fernseher zu kaufen braucht man vielleicht 30 Minuten. Für ein Haus muss es nicht die 300fache Zeit sein, die man sich damit beschäftigt, angeraten wäre dieser Zeitraum allerdings schon. so etwas entwickelt sich ja mit der Zeit.

Also nehmt Euch die Zeit die Ihr für die Entscheidung braucht. Keine Stunde kürzer und keine Minute extra länger. Einen Richtwert dafür gibt es einfach nicht.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Verhandelt hatten wir so noch gar nicht. Wir haben die Details zu dem Haus und dem Vertrag usw. besprochen. Es war mehr: " Ich sende Ihnen noch Unterlagen XY zu und mache die Reservierungsvereinbarung fertig." Dann ein paar Worte dazu.
Deshalb schrieb ich ja von "hätte".

Was meinst du genau? Hier wäre das Grundstück ja dabei. Es ist bereits erschlossen, ideell getrennt, Bodengutachten liegen vor usw. Das wäre auch alles im Preis mit drin. Wir müssten uns da um nichts mehr kümmern. Ein Doppelhaus ist ja bereits halb fertig. Wir würden einen Kaufvertrag über das Grundstück bekommen mit allem Drum und Dran und dann noch den Werkvertrag.
Ich meinte, daß "ich" keine € 5.000,00 für Nichts zahlen würde. Bedeutet, wenn Du - aufgrund Finanzierungsschwierigkeiten - das Grundstück nicht bekommst, überhaupt nicht bauen kannst, würde "ich" keineswegs € 5.000,00 trotzdem zahlen wollen

Sorry, dass ich hier noch mal nachfrage: Auch deine Formulierung würde doch bedeuten, dass man die Reservierungsgebühr nur wieder zurück erhält, wenn es an der Finanzierung scheitert. Nicht, wenn man sich "einfach so" dagegen entscheidet?
Ja.

Du interessierst Dich doch für das BV gesamt?! Also muß irgendwo eine Verbindlichkeit in die Verhandlung - immer vorausgesetzt, Du hast den Anbieter überprüft und alle Rahmenbedingungen sagen Dir zu! Wenn Du mit dem Gedanken liebäugelst, möglicherweise ganz vom Vorhaben zurückzutreten, solltest Du überhaupt nichts unterschreiben, sondern darauf hoffen, daß Du den Baugrund auch so bekommst. Dann auch mit dem Risiko, daß der Baugrund anderweitig verkauft ist.

Also, was genau möchtest Du? Sämtliches Risiko auf Seiten des Verkäufers oder ein faires Miteinander?

Wir möchten uns nur einfach nicht "drängeln" lassen, deshalb meine Frage oben, wie viel "Bedenkzeit" man beanspruchen kann, ohne dass es unverschämt wird und ohne die Reservierungsvereinbarung zu unterschreiben. Wie gesagt, unser erster Termin war letzten Donnerstag und nun sollen wir es schon fest machen - das geht uns etwas ZU fix.
Ich schrieb ja schon in einer früheren Antwort, daß ich evtl. mit dieser Vorgehensweise liebäugele. Wenn ich aber nur Deine Reaktion darauf lese, bleibe ich lieber bei dem, wie ich es bisher handhabe; Diskussion habe ich auch so schon genug in Zeiten des I-Net und des damit aufgefangenen Halbwissens. Das sieht folgendermaßen aus: wer zuerst kommt, malt zuerst! Bedeutet, wenn ich ein Grundstück im Alleinauftrag zur Vermarktung habe, dann bekommt der den Zuschlag, der zuerst unterschreibt; allerdings immer mit einem kostenlosen Rücktrittsrecht in Sachen Finanzierung. Handelt es sich bei dem Grundstück um ein sog. "Sahnestück", immer mit dem Risiko für den Interessenten, daß ein anderer schneller ist. Deine Frage nach der "Bedenkzeit" hängt daher von Angebot & Nachfrage ab.

Ich denke auch - wieder, "nur", wenn der Anbieter seriös ist - daß Du hier etwas verwechselst. Wenn ein Grundstück auf dem Markt ist, was Dir gefällt, alle Kriterien erfüllt - dann hat die Handlungsweise des Verkäufers selten etwas mit "drängeln" zu tun, sondern mit der Reaktion auf den "Nachfrage"Markt. Es gibt unglaublich viele Interessenten, welche ein Bauprojekt überhaupt nicht stemmen können UND dies auch wissen. Sie "reservieren" aber munter Grundstücke, blockieren diese für ernsthafte Interessenten und damit auch das Geschäft des Verkäufers. Dieses "Spielchen" läßt sich eigentlich "nur" auf ein Minimum reduzieren, wenn eine Reservierung Geld kostet.

Ich weiß nicht, wie oft ich bspw. schon mit Kommunen/Entwircklungsträgern gesprochen habe, welche für die öffentliche Hand Neubaugebiete entwickeln. Im Regelfall kostet eine Grundstücksreservierung gerade mal "0" Euro mit dem Risiko an "vorsätzlich" faule Eier zu geraten aber auch, daß der Wettbewerb über Strohmänner Grundstücke belegt. DAS ist eine Zumutung für ernsthafte Interessenten, da eine solche Reservierung häufig 3-4 Monate gültig ist. Dann gibt es auch Interessenten, welche sich ein BV ohne Weiteres Leisten können, aber mal eben 3-4 Grundstücke blockieren, weil sie sich nicht entscheiden können; genau so mistig. Insofern kann ich die Praxis der Reservierungsgebühren ein Stück weit nachvollziehen. ABER, es muß fair für beide Seiten zugehen!

Vielleicht solltest Du einmal versuchen, die andere Seite zu verstehen. In der überwiegenden Zahl der Fälle arbeiten Verkäufer/Anbieter/BU/BT/GU/GÜ etc. sehr seriös; auch wenn das I-Net gerne das Gegenteil kolportiert. Will heißen, nicht jeder will Dich über den Tisch ziehen


Leider haben wir derzeit noch keine RA des Vertrauens, überlegen aber der Verband Privater Bauherren beizutreten.
Das ist ein guter Anfang!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Neonbeige

Neonbeige

Hi, danke schon wieder

Natürlich verstehe ich auch die andere Seite. Hatte ich ja vorher auch schon mal erwähnt. deswegen frage ich ja auch nach der "Bedenkzeit" ohne unverschämt zu sein.

Wir wollen nichts ausnutzen und wir haben auch nichts anderes in Aussicht. Es ist aber auch unser erster Hauskauf und sollte auch der letzte sein. Natürlich schlottern uns da ein wenig die Knie

Den Baugrund gibt es hier nur in Verbindung mit dem Hausbau. Aber so würden wir das auch wollen. Das Haus gefällt uns. Es ist bereits alles geplant und wie gesagt auch schon teilweise begonnen (Doppelhaus 1). "Unser" Doppelhaus wird begonnen, sobald ein Käufer gefunden wurde, es sind derzeit noch beide Hälften frei, da ein Käufer aus Finanzierungsschwierigkeiten ausgefallen ist. Auch deswegen verstehe ich natürlich, dass sich die andere Seite umso mehr absichern will. Es geht ja auch nicht darum, dass wir nichts unterschreiben wollen, sondern dass wir auch die Entwürfe der Verträge erst mal genau prüfen lassen wollen würden und noch mal ein paar Tage drüber nachdenken möchten.

Ganz ehrlich: Ja, das Internet macht einen kirre, diese ganzen Informationen.

Von den Gesprächen her habe ich eigentlich ein gutes Gefühl und habe auch das Gefühl, dass die Beteiligten wissen, was sie tun. Wie schon geschrieben, stemmen die meist eher Großprojekte wie Mehrfamilienhäuser etc. Die Beratung wirkte auf mich kompetent, es wurden möglichweise anfallende Mehrkosten genau besprochen, Vorteile, Nachteile, Änderungsmöglichkeiten etc.

LG; Neon
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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