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ᐅ Reservierungskaution üblich? Höhe?


Erstellt am: 11.11.2014 13:05

Neonbeige 11.11.2014 13:05
Hallo ihr,

wir stehen in "Verhandlungen" für ein Hausbauprojekt. Das Projekt ist bereits durchgeplant und organisiert.

Es geht hier um den Bau von zwei Doppelhäusern auf einem geteilten Grundstück, wobei die einzelnen Hälften verkauft werden. Ein Doppelhaus steht bereits im Rohbau (Fenster wurden gerade eingebaut) und bei dem anderen (für das wir uns interessieren) ist der Baubeginn voraussichtlich im Februar.

Es sind zwei Unternehmen (eigentlich drei, wenn man den Vermittler mitzählt) beteiligt. Einmal der Organisator und der Bauträger, welche schon lange zusammenarbeiten und bereits einige Mehrfamilienhäuser zusammen gebaut haben.

Hier ist bereits im Vorfeld alles geplant. Uns liegen Bodengutachten, Teilungserlärungen, die Bezugsurkunde, Bauleistung, der Energieausweis (Vorabversion) und die Bauleistungsbeschreibung vor. Wir hatten bereits zwei Beratungstermine und sind schon angetan von dem Ganzen. Natürlich planen wir, die Verträge extern prüfen zu lassen und uns auch eine Baubegleitung zu suchen.

Plan ist, dass wir das Grundstück kaufen und dann den Werksvertag machen, mit dem dann das Haus gebaut wird. In der Bauleistungsbeschreibung ist bereits alles mit Preisen usw. aufgelistet. Auch die Budgets für Bodenbeläge, Fliesen, geplante Steckdosenanzahl usw. Mögliche Aufpreise sind besprochen worden (für höherwertige Beläge, mehr Steckdosen usw. usf.). Ein Schornstein ist beispielsweise eingeplant und wäre inklusive, jedoch würden wir eine Gutschrift erhalten, sollten wir diesen nicht wünschen.

Nun ist es so, dass wir eine Reservierungskaution in Höhe von 5000€ zahlen sollen, die dann mit dem Haus verrechnet wird. Ist das so üblich? Ich konnte dazu im Forum nichts finden. Es ist ja schon verständlich, dass die Firmen sicherstellen wollen, dass wir auch dabei sind (Planung, eventuelle Vorstellung an andere Kunden etc.) aber hm...wir wollten lieber mal nachfragen, was ihr so für Erfahrungen diesbezüglich gemacht habt.

Manchmal hat man einfach das Gefühl, alles klingt ZU gut

Vielen Dank für eure Zeit, LG Neon

Edit: Firmennamen anonymisiert

toxicmolotof 11.11.2014 13:15
OT: Denkt daran bei den Nebenkosten die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtbetrag (Grundstück und Hauspreis) zu berechnen.

Bekannte haben auch eine Reservierungsgebühr gezahlt für eine projektierte ETW. Bei 300TEUR Kaufpreis wollte man 2500 Euro haben.

Ob das allerdings üblich (rechtlich ok) ist, da muss ich passen. Ich wäre auch erst mal skeptisch.

Neonbeige 11.11.2014 13:35
zum OT: Ja, das haben wir bereits ausgerechnet, aber danke für den Hinweis!

Wie gesagt, einerseits kann ich es nachvollziehen. Wir planen zusammen, die investieren Zeit in uns, sagen eventuell anderen potenziellen Käufern ab und dann sagen wir doch: "Och nö, wird nichts". Es gab wohl schon so ein Problem kurz zuvor. "Unsere" Hälfte war eigentlich schon verkauft, aber dann kam die Finanzierung nicht zustande.

Andererseits wollen wir uns auch nicht zu schnell festlegen/drängen lassen. Es gibt noch ein paar Dinge bzgl. des Eigenkapitals zu klären (dieses befindet sich zum größten Teil im europäischen Ausland, da mein Mann kein Deutscher ist) und daher würden wir diese Dinge natürlich zunächst gern einmal absichern.

Bauexperte 11.11.2014 14:53
Hallo,
Neonbeige schrieb:

Nun ist es so, dass wir eine Reservierungskaution in Höhe von 5000€ zahlen sollen, die dann mit dem Haus verrechnet wird. Ist das so üblich?
Üblich - weiß ich jetzt nicht; denke aber zunehmend. Ich kann Dir sagen, daß ich bei einem Grundstück, welches ich "allein" in der Vermarktung habe und dieses Grundstück mit einem kompletten DH bebaut werden soll, mittlerweile auch zu dieser Praxis tendiere. Es gibt so viele potenzielle Bauherren, welche einem das Leben schwer machen (zieht sich nicht selten wie Kaugummi), da tut - wenigstens etwas - Verbindlichkeit Not.

Wichtig ist der Wortlaut, wie und unter welchen Bedingungen die Anzahlung verrechnet wird und was damit geschieht, wenn ihr vom Werkvertrag zurücktretet. Geht diese Vereinbarung auf die Bedürfnisse beider Seiten ein und ist rechtlich einwandfrei, wüßte ich keinen logischen Grund, der einer solchen Vorgehensweise widersprechen sollte.

Närrische Grüße

Neonbeige 11.11.2014 15:39
Vielen Dank für deine ausführliche Rückmeldung. Ich hatte es jetzt so verstanden, dass die 5000€ in deren Besitz gehen, wenn wir uns dagegen entscheiden, kann mich aber auch irren. Was ist denn hier die Vorgehensweise? Also was passiert üblicherweise mit der Kautionssumme bei Rücktritt? Wir haben ja noch nichts unterschrieben und die Reservierungskaution soll vor der Unterschrift fällig werden. Also quasi als Absicherung, damit wir unterschreiben - dachte ich zumindest.

Edit:

Wir haben gerade die Reservierungsvereinbarung erhalten. Hier steht dies drin:

Sollte den Käufern widererwarten die Finanzierung des Kaufobjektes, zu den am Markt vorherrschenden üblichen Finanzierungskosten, nachweislich verweigert werden, so wird die geleistete a Konto Reservierungszahlung . Mit Zustandekommen des Kaufvertrages wird die a Konto Reservierungszahlung mit der ersten Kaufpreisrate als Gutschrift verrechnet. Ein Rücktritt der Käufer vom Kaufvertrag ist gegenseitig schriftlich anzuzeigen. Bei einem Rücktritt der Käufer vom Kaufvertrag ohne ersichtlichen Grund, kann die geleistete Reservierungszahlung einbehalten werden.
Tritt der Verkäufer vom Kaufvertrag zurück, so muss hierfür ein wichtiger Grund vorliegen. Ein wichtiger Grund ist das Nicht-Erbringen eines Finanzierungsnachweises oder das Nicht-Beantragen einer Finanzierung.


Das heißt doch, dass wir die Summe nur wieder bekommen, wenn es wegen der Finanzierung nichts wird, oder?

LG Neon

Bauernhaus01 11.11.2014 17:15
Wir haben auch eine Reservierungskaution bezahlt bzw. Ist es im Grunde genommen keine Kaution sondern eine Gebühr oder Vorschuss. Wir haben 500 Euro gezahlt, wir waren uns ja sicher, dass wir dieses Projekt durchziehen möchten. Hätte bsplw die Finanzierung nicht geklappt oder wir uns unentschieden, hätten wir das Geld nicht mehr wiederbekommen. Dies war aber nicht der Fall und somit wurden 500€ mit dem Endpreis verrechnet.
grundstückfinanzierungreservierungskautionreservierungszahlungkaufvertragbauleistungsbeschreibungneonrechtlich