Wahl des Baupartners - Tipps und Tricks für richtige Entscheidung

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Bauexperte

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Gestern berichtete das Magazin WISO® erneut zum Thema Baumängel und dessen Folgen**. Ein Lizenzpartner (BU) der Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH hat, lt. Bericht, mehreren Familien stark mängelbehaftete Baustellen/Einfamilienhaus hinterlassen. Der Lizenzgeber sieht sich nicht in Verantwortung, die Baustellen ruhen; es laufen mehrere Klagen.

Einmal mehr werdet ihr feststellen müssen - wenn ihr den Beitrag (**) anschaut, daß sich die Gefahr eines Reinfalls bei der Wahl seines temporären Baupartners erheblich reduzieren läßt:


1. Möglicher Favorit
Holt euch so viele Informationen über den möglichen Baupartner ein, wie möglich. Informiert euch über das Unternehmen. Ist es seriös? Wie lange besteht es schon, kann es Referenzobjekte vorweisen?​

2. Bau-/Leistungsbeschreibung
In der Leistungsbeschreibung wird aufgelistet, welche Leistungen der Anbieter zu erbringen hat. Hier gilt: je detaillierter sie ist, umso besser.​

3. Baupartner
Der Werkvertrag sollte unbedingt schriftlich abgefasst sein. Nur so könnt ihr im Streitfall eure Rechte durchsetzen. Formulierungen im Vertrag dürfen nicht schwammig sein!​

4. Festpreis
Vereinbart im Werkvertrag einen gültigen Festpreis bis zur Abnahme. Auch die Kosten für mögliche Extras solltet ihr vorher fixieren.​

5. Zahlungsplan
Teilzahlungen solltet ihr nur nach tatsächlichem Baufortschritt leisten. So stellt ihr als BauherrINNEN sicher, dass ihr für euer Geld eine Gegenleistung erhalten – und euer Geld ist auch dann nicht verloren, wenn das Bauunternehmen Insolvenz anmelden muß.​

6. Termine
Vereinbart eine Vertragsstrafe für den Fall, daß die Firma die Bauzeit und andere Fristen schuldhaft überschreitet.​

7. Sicherheiten
Fordert vom Anbieter Sicherheitsleistungen für den Insolvenzfall (z. B. Fertigstellungsgarantie oder Gewährleistungsbürgschaft).​

8. Abnahme
Bei der Abnahme solltet ihr euch nicht auf Kompromisse einlassen. Besteht auf eine förmliche Endabnahme. Sie ist wichtig für die Fälligkeit der Schlussrate und den Beginn der Verjährung. Nehmt spätestens dabei einen Sachverständigen mit.​

9. Verjährung
Ein weiterer Knackpunkt bei Bauverträgen ist oft die Verjährung. Viele Baufehler/Mängel werden erst Jahre nach dem Einzug deutlich sichtbar. Die VOB sieht nur 4 Jahre Gewährleistung vor. Ohne besondere Regelung gelten nach dem Baugesetzbuch 5 Jahre als Verjährungsfrist.​
Laien sind überwiegend unsicher in Sachen Werkvertrag. Deshalb solltet ihr euren Vertrag vom Experten (Rechtsanwalt, SV, Bauherrenberater, Verbraucherzentrale) prüfen lassen.​


Wer aber als Baulaie Bauunterlagen überprüfen will, muss sich sowohl mit rechtlichen als auch bautechnischen Fragen auskennen. Das überfordert die meisten Laien! Qualifizierte Hilfe bietet da die Einschaltung von Fachleuten. Einen zusätzlichen Blick auf die Baubeschreibung sollte ein _nicht_ mit dem Anbieter verbundener Fachmann/-frau werfen:

  • Einstiegspaket Neubau über den Verband privater Bauherren
  • Angebotscheck über den Bauherren-Schutzbund
  • Prüfung von Bauträgerverträgen über die Verbraucherzentrale (VBZ)
  • Stiftung Warentest
  • Energieagenturen
  • Jeder Bausachverständige mit entsprechendem Angebot
  • Jeder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bau-/Vertragsrecht
So lässt sich manche Fußangel im Vertragswerk aufdecken und weg verhandeln, bevor die Tinte für die Unterschrift geflossen ist. Bauherren, die sich diese zusätzlichen Kosten lieber sparen, zahlen später oftmals umso mehr drauf!

Ich biete diese Bewertungen von Bauunterlagen – mit Ausnahme der Rechtsberatung - ebenfalls an und weiß daher sehr genau um deren Berechtigung!

Die Kosten bewegen sich – je nach Fachmann/-frau, ab € 20,00 für ein Erstgespräch, bis € 450,00 für eine umfängliche Prüfung sämtlicher Vertragsunterlagen. Erst, wenn diese Prüfmechanismen ausgeschöpft sind, sollte der Werkvertrag unterzeichnet werden!

Obgleich hier auf dem Forum schon häufig dazu geschrieben wurde, möchte ich an euch appellieren, auch beim späteren Hausbau _nicht_ auf die sachverständliche Baubegleitung zu verzichten. Jeder seriöse Anbieter wird diese Fachleute begrüßen; getreu dem Motto: „4 Augen sehen mehr, als 2“. Hierzu bietet sich jede(r)
  • TÜV®
  • DEKRA®
wie auch
  • freie Architekten
  • freie Bauingenieure
  • freie Sachverständige mit Schwerpunkt Neubau
an. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Neubaumaßnahme und beginnen bei € 2.500,00.

Denkt immer daran: Lieber „vorne“ auf ein vermeintliches nice to have verzichten und Sachverstand hinzukaufen, als "hinten" feststellen zu müssen, daß die verbliebenen Reserven (sofern überhaupt verfügbar) nicht reichen werden, einen Vermögensschaden abzumildern!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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