unzumutbare Vorgehensweise unseres Fertighausanbieters

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B

bob123

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben massive Probleme mit unserem Fertighausanbieter und sind ein wenig ratlos wie wir damit umgehen sollen und es möglich ist dagegen anzugehen. Zum besseren Verständnis werde ich ihnen den Fall kurz schildern.

Zu Beginn des Jahres haben wir einen Vertrag über den Bau eines Fertighauses abgeschlossen. Er umschließt den Bau eines Fertighauses ab OK und eines Kellers. Ein Bodengutachten war keine Verpflichtung seitens unseres Anbieters.

Es war vorgesehen, dass wir zum 1.9.13 einziehen können. Aufgrund einer langen Wartezeit bei der Baugenehmigung , wussten wir schon im April, dass das Ziel in der Form nicht mehr erreichbar wird. Das war für uns nachvollziehbar. Unsere Eigentumswohnung haben wir aufgrund der Annahme zum besagten Termin einziehen zu können, zum 01.09.13 verkauft. Mit meinen Eltern trafen wir die Übereinkunft, dass wir bis zur Fertigstellung bei ihnen einziehen und unsere Möbel in deren Garage lagern.

Wir waren natürlich nicht untätig und wollten den Bau voran treiben, soweit es ging. So erfragten wir bereits Anfang Mai bei unserer Bauleitung, wie die nächsten Schritte aussehen werden und was wir tun könnten. Da sich der Bauleiter ab der folgenden Woche in Urlaub begab, notierte er die offenen Punkte wie z.b. ein Termin, für das vor Ortgespräch und weitere Dinge, und sagte zu ,diese an einen Kollegen/ Kollegin weiter zugeben. Diese würde sich dann mit uns in Verbindung setzen, uns alles mitteilen, so dass wir gleich nach seinem 14tätigen Urlaub, ein Vorortgespräch durchführen könnten. Es erfolgte keine Info. Alle paar Tage erfragte ich bei der Zentrale den neuen Stand. Es wurde uns keine Auskunft gegeben, aber dafür wurden wir ständig mit neuen Ausreden überhäuft.

Anfang Juni wurde uns dann mitgeteilt, dass wir einen neuen Bauleiter bekommen. Dieser meldete sich kurz darauf und teilte uns mit, nächste Woche besagtes Vorortgespräch durchführen zu wollen. Dieses Gespräch fand dann auch statt. Der Vertreter der Kellerfirma wurde von unserem Fertighausanbieter, nach seiner Aussage, 2 Stunden vorher informiert, aber erschien trotzdem.
Wir bestellten auch die Erdbaufirma mit vor Ort, da diese ja ebenso eine entscheidenden Rolle spielen sollte. Es wurde soweit alles abgesprochen und uns mitgeteilt, dass der Keller in 3 Wochen gestellt werden sollte. Die Hausstellung wurde für eine Woche später angesetzt. Somit sollte das komplette Gewerk, Anfang August stehen.

Bei den Erdarbeiten bildete sich etwas Wasser in der Baugrube. Dies machte niemanden zunächst Sorgen. Da wir leichte Hanglage haben, wurde dieses Wasser als natürliches Hangwasser abgetan. Die Bauleitungen wurden dennoch informiert. Da wir eine Isolierung gegen Sickerwasser vorgesehen hatten, machte uns dies ohnehin kein Kopfzerbrechen. Zu dem bauen wir in einer Baulücke. Die Häuser außen herum, wurden alle mit Keller in den 60er Jahren errichtet. Die baulichen Maßnahmen zu jener Zeit, sind mit denen von heute in keinster Weise zu vergleichen und keiner der Nachbarn berichtete je über Wasser im Keller.
Auf einmal wurde das Wasser jedoch doch zum Thema. Der Kelleranbieter, welcher ein Subunternehmer unseres Hausanbieters ist, weigerte sich nun den Keller zu errichten, bevor kein Bodengutachten erstellt wurde und die Unbedenklichkeit bestätigt wurde.
Wir wollten diesen Schritt nicht und führten an, dass wir den Vertrag mit der Hausbaufirma abgeschlossen hatten und diese kein Gutachten forderte. Zu dem waren wir bereit das Risiko zu tragen. Dies wurde uns jedoch nicht gewährt.
Nach Rücksprache mit unserer Bauleitung, teilten wir mit, dass wir aufgrund des bestehenden Vertrages nicht bereit sind die Kosten für das Gutachten zu tragen. Am Telefon wurde uns angeboten, dass man die Kosten ja teilen könnte. Da wir nicht noch mehr Zeit verlieren wollten, investierten wir die knapp 1400€ in das Gutachten. Als wir unsere Firma später aufforderten sich an den Kosten zu beteiligen, weigerte sich diese.

Der Kellerhersteller war nur bereit den Keller zu stellen, wenn den Ausführungen des Bodengutachtens 1:1 Folge geleistet wurden. Zur Begründung gab man an, dass die Kellerfirma in jedem Fall gerichtlich den Kürzeren ziehen würde, sollte es zu einem Prozess wg späterer Schäden am Keller kommen. Dies sei auch dann der Fall, wenn wir bestätigen, das Risiko tragen zu wollen. Vor Gericht würden wir mit einer Klage in jedem Fall gewinnen. Um sich also abzusichern, wurden das Gutachten und die sich daraus resultierenden Maßnahmen gefordert.

Wieder eine Woche* und ca. 20 000 € später, stand der Keller.
Das Haus wurde am 14.08.13 errichtet. Zunächst lief alles nach Plan. Die Handwerker waren tüchtig und es sah so aus, dass es keine weiteren Komplikationen geben sollte. Am 4.9. beendeten die firmeninternen Handwerker vorläufig ihre Arbeiten, da nun zunächst die Subunternehmer, Sanitär und Heizung , ihre Arbeit aufnehmen sollten. Am 4.09. wurden mehrere große Kartons vor unserem Haus abgestellt. Der Aufschrift nach zu urteilen, handelt es sich um die Lüftungsheizung. An den folgenden 3 Tagen, war niemand auf der Baustelle. Am 7.9. wurde unsere Bauleitung informiert, dass niemand vor Ort sei und die Heizung seit Tagen trotz starken Regen vor dem Haus stehe. Keine Reaktion. Am 09.09. versuchten wie die Bauleitung mehrfach zu kontaktieren. Keine Reaktion. Am späten Abend wurde uns dann mitgeteilt, dass man sich von diesem Bauleiter getrennt habe. Bis eine Nachfolge gefunden wird, wurde uns der Geschäftsführer und ein anderer Bauleiter als Ansprechpartner genannt.
Wir teilten dem Geschäftsführer alle momentan den Missstände mit, wie z.b. das kein Gerüst in den Keller führe ( eine Zumutung für alle Subunternehmer und ein erhebliches Sicherheitsrisiko) und* vor allen Dingen, dass die Heizung seit einer Woche im Regen stehe und wir uns nicht wundern würden, wenn diese defekt sei. Des Weiteren wurde uns mitgeteilt, dass das Baugerüst am 6.9. entfernt werden sollte. Dies geschah natürlich auch nicht. Die Folge war, dass die von uns bestellten Stadtwerke in der Folgewoche nicht mit dem Verlegen der Hausanschlüsse beginnen konnten.
Es wurde uns mitgeteilt, dass es anscheinend Unstimmigkeiten mit dem Heizungslieferanten gäbe und falls die Heizung nun gestohlen wird oder nun defekt sei, die Schuld des Lieferanten sei.
Wir teilten mit, dass wir nicht bereit sind weitere Verzögerungen dieser Art hinzunehmen und mit dieser Aussage nicht zufrieden seien.
Wir wurden damit vertröstet, dass man sich aller Probleme annehme.

Momentan tut sich zwar wieder was, aber es läuft sehr träge. Die Heizung steht immer noch vor dem Haus und es gab wieder mehrere Tage am Stück , an denen niemand mehr vor Ort war. Wir haben mittlerweile echt die Schnauze voll und Angst vor weiteren Überraschungen.
Zusammenfassend kann man sagen:
-dass Termine nicht eingehalten werden
-keine ordentliche Bauleitung vorhanden ist
-die Kommunikation mit der Firma katastrophal ist
- Subunternehmer unter sehr bedenklichen Umständen arbeiten müssen
- fahrlässig mit unserer Heizung umgegangen wird.

Von dem Versprechen das Vorhaben schnell abschließen zu wollen, ganz zu schweigen.
Daher nun zu unseren Fragen: Müssen wir uns so eine Vorgehensweise und Verhalten bieten lassen?
Die AGB´s ähneln einem Knebelvertrag. Unsere Firma benennt einen Zeitraum von 15 Monaten zur Fertigstellung des Hauses. D.h. eine schnellere Fertigstellung kann erfolgen, muss aber nicht.
Können wir eine neue Heizung fordern?
Können wir die Kosten für das Bodengutachten zumindest zum Teil unserer Hausbaufirma in Rechnung stellen?
Wie gesagt, es war vertraglich keine Bedienung, aber wurde von einem Subunternehmer zur Bedingung gemacht.

Welche Möglichkeiten haben wir generell eine schnelle Fertigstellung zu forcieren? Wir sind mittlerweile soweit, dass wir bereit wären zu Klagen. Für jede Art von Unterstützung und Hilfestellung sind wir sehr dankbar.
 
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M

Milambar

Also zum Thema Bodengutachten:
G** verlangt sogar bei Bodenplatten ein Bodengrundgutachten, dieses ist allen Hausbaufirmen bekannt.
Zum Thema geteilte Kosten:
Solange Ihr nicht schriftlich habt, dass Eure Hausfirma etwas übernimmt lautet die Antwort ganz klar: "Nein"
Zum Rest:
Was kaputt ist, muss von der Hausfirma oder denjenigen, mit denen Ihr Verträge habt, ersetzt werden.
Wenn Ihr natürlich nicht ordentlich bei der Abnahme kontrolliert, ist das dann Problematisch.
Wenn Euer Vertrag 15 Monate vorsieht (ohne Zeit-Verschulden des Unternehmers, dann hat dieser auch 15 Monate Zeit,
egal was Euch "mündlich" gesagt wurde.
 
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M

Milambar

ps: Ich gehe sehr davon aus, dass Ihr eine separate Unterschrift für den Keller Leisten musstet, schau da mal den Vertrag genau an.
 
Y

ypg

Bis auf die Tatsache, dass der Bauleiter 2 x im halben Jahr gewechselt hat, liest sich alles "ganz normal".

Seid froh, dass der Unternehmer auf das Baugrundgutachten bestanden hat - es ist nämlich immer Euer Risiko, wenn es nicht vorhanden ist.
Auch bei schlüsselfertigen Bauen hat der Bauherr, also ihr, eine gewisse Pflicht. Natürlich fordert es kaum eine Baufirma... denn dann kommen sie fast immer um die Gewährleistung rum.

Der Verzug ist jetzt zwar ärgerlich, aber Ihr habt ein Haus mit intakter Heizung gekauft, und die werdet Ihr auch bekommen... darüber würde ich mir keine Gedanken machen.

Und wenn doch, wer hält Euch davon ab, über das Paket Folie zu legen?

Ein Hausbau läuft des Öfteren mal ohne Handwerker und nicht reibungslos ab... In unserem Rohbau steht mittlerweile eine Leiter von uns, Fallrohre hat mein Mann provisorisch anmontiert, damit die Hausecken nicht durchnässen. Pakete werden von uns ins Haus geholt.

Gewisse Dinge sollten nicht passieren, aber sie können.

Der Vertrag las sich wohl schon VOR Eurer Unterschrift so, wie Ihr ihn jetzt liest... aber Ihr habt eine Garantie von 15 Monaten... das wird schon laufen ! :)
 
B

bob123

Erstmal danke für das Feedback.
Eine separate Unterschrift für den Keller haben wir nicht geleistet. Der gehört zum Leistungsumfang des Allgemeinvertrags. Wir haben lediglich das Vor-Ortgespräch mit G* abgezeichnet. Also diesen Durchdruck, bei dem der IST- Zustand und die vorgesehenen Schritte , festgehalten werden. Auch hier wurden wir auf die Risiken eines nichtvorhandenen Bodengutachtens hingewiesen und DAS ist es was uns etwas ärgert. Die Verantwortung wird dem Bauherr übertragen, aber wenn es wirklich eintritt, darf man diese nicht tragen.

Natürlich sollte man bei so einem Vorhaben auf Nummer Sicher gehen , aber wenn man sich die geringe Menge an Wasser betrachtet hat und vor allen Dingen die Nachbarshäuser, dann ärgert es einen umso mehr.
Unserer Meinung nach wurde hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

@ ypg: Die Kartons lassen sich nicht einfach so ins Haus tragen. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass sie sehr groß sind und damit meine ich , dass sie durch keine Tür passen. Auspacken kommt gar nicht in Frage, weil was dann folgt, ist klar. Verantwortung geht auf uns über.
Des weiteren, haben wir sie auch schon zum Teil abgedeckt. Aber es geht auch ums Prinzip. Man bezahlt sehr viel Geld für ein Fertighaus und kann dann doch wohl erwarten, das die Bauleitung in der Lage ist solche Koordinierungen vernünftig zu steuern.
Normalerweise müssten wir unserer Firma vorschlagen, dass wir die Bauleitung bekommen, denn wenn man überlegt um was WIR uns gekümmert haben, sind wir eigentlich schon die ganze Zeit die Bauleitung. Wenn wir das gewollt hätten, hätten wir auch selbst bauen können.
 
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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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