Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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goalkeeper

Wir hatten ja damals bei seiner Einreichung des Kenntnisgabeverfahrens unsere Bedenken beim Bauamt schriftlich mitgeteilt, da die Kellertiefe unser Fundament um 30cm übersteigt.

Das Baurechtsamt als dann zu entscheidende Instanz sah natürlich kein Grund für einen Baustopp, da alle Vorgaben des Bebauungsplan eingehalten wurden und die Unterlagen komplett waren - ABER es wurde dringend darauf hingewiesen, dass die Standfestigkeit unseres Gebäudes und des Baugrunds zu beachten sind. Darüber wurde ebenfalls der Architekt sowie der Ersteller des Standsicherheitsnachweises nochmals telefonisch darüber informiert.

Dieses Schreiben sieht wohl unser Nachbar als Freifahrtschein für alles an - seine Antwort auf unsere Nachricht war nämlich das kommentarlose Senden eben dieses Schriftstücks per pdf - obwohl uns das natürlich bereits vorliegt.

Allerdings hat das natürlich nur baurechtliche Relevanz - was privatrechtlich ebenfalls zu beachten ist, wird einfach außer Acht gelassen.

Glücklicherweise verstehe ich mich ganz gut mit unserem Bauamt - dieses hat bzw. wird nochmals deutlich darauf hinweisen, dass er nicht einfach tun und lassen kann was er möchte. Unser Schreiben habe ich denen natürlich auch zur Verfügung gestellt. Auf das Bauamt scheint er wohl zu hören bzw. Glauben zu schenken.

Er hat eigentlich auch noch gründungstechnisch ein Problem mit seinem anderen Nachbarn. Bei dem liegt nämlich auf 2,90m die Dämmung der Kellerbodenplatte, die wohl im Splitt liegt. Die würde dann nämlich einfach so seitlich raus rieseln.

Daher würde man für diese Baulücke eher Profis benötigen - die es hier wohl leider nicht zu geben scheint.
 
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goalkeeper

So...unser Bauamt hat wohl den Nachbar ein wenig zur Vernunft bewegen können. Er hat mir vorhin geschrieben, dass sich nun sein Baustart verschiebt, da er nun erst mal ein Bodengutachten erstellen lässt...mal schauen, ob er nach der Gründungsempfehlung dann immer noch Lust hat zu bauen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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