Ich glaube dafür ist das Haus zu schmal:Vielleicht so? Das wäre meine Adhoc-Idee :)
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Nein. Idealmaß eines 2-Zeilers sind 2,40 (wie schon gesagt). Nimm 2,45 inkl Putz.., dann 15er Zwischenwand, verbleiben 3,55.Ich glaube dafür ist das Haus zu schmal:
Hmmm ... wo hab ich mich verrechnet? (Tür vom Flur IN den Wohnbereich...)Und so ist man relativ nah am Originalentwurf. Aber die Treppe ist zu. Ist aber schon echt knapp das ganze.
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Geht.Okaaay... das wäre ja mal übelst cool. Ich nehms mal mit zum Architekt! Danke für den Hinweis!
What? Ich darf auf 5m Länge 1,5m raus im EG? Dann würde ich ich ja den Keller gleich entsprechende mit vergößern. Das wären grob 15qm mehr im Haus. Das wird dann sicher Minimum 20k teurer, aber das wäre spannend. Ich muss mal schauen wie ich das geklärt bekomme.Geht.
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (Landesbauordnung) vom 8.8.1995 zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2017 (GBl. S. 606) und Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2017 (GBl. S. 612)
"§ 5 Abstandsflächen … (6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht 1. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten 2. Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5 m sind, nicht mehr als 1,5 m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben"
Ich bin mir nicht sicher ob ihr damit die Baugrenze innerhalb eures Grundstückes entsprechend vergrößern dürft, aber wenn, dann dürftet ihr max. 7,5m in der Küche oder im Esszimmer anhängen ;)