Genehmigung für Vergrößerung der Garage?

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Cookie2011

Hallo

mein Mann und ich haben im September einen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen mit darin verankertem Kaufvertrag über den Bau einer Doopelhaushälfte...es gab quasi das Grundstück nur mit der geplanten Doppelhaushälfte zusammen und es werden insgesamt 3 Doppelhäuser gleichzeitig in der neuen Wohnsiedlung hochgezogen.

Dadurch dass das schon alles so geplant war und nicht wir selber geplant haben, waren Baugenehmigung etc. ja alles schon eingereicht. Die Doppelhaushälfte wird Schlüsselfertig übergeben und beinhaltet auch eine genau ans Haus angrenzende Garage. Mittlerweile steht der Keller und am Montag werden die ersten Ziegel des Erdgeschosses gesetzt.

Bei einem Gespräch mit dem Bauleiter auf der Baustelle, kamen wir nun auf das Thema Garage. Die Garage die laut Kaufvertrag bzw Bauplänen vorgesehen ist, hat eine Breite von 3m und ist eine Fertiggarage. Zwischen Garage und Nachbargrundstück sind es noch 2 Meter. Jetzt fragte uns der Bauleiter ob uns die 3m Garage reicht oder ob er uns eine größere bestellen soll, es wäre noch alles offen und wir können unsere Wünsche noch äußern da noch nichts ausgesucht wurde. Preislich würde es nicht viel ausmachen, wenn wir uns entscheiden sollten die Garage noch um 1-2m zu verbreitern, selbst wenn wir 5m als breite nehmen würden, würde das gehen, weil man die auch an die Grenze zum Nachbargrundstück bauen darf meinte er zu uns. Jetzt haben wir uns aber entschieden dass uns eine 4m breite Garage reichen würde...dann könnten wir zumindest noch die Fahrräder mit rein stellen, zumal wir auch ein sehr breites Auto haben und das ganze mit 3m schon sehr eng wäre. Sozusagen würden wir die Fertiggarage jetzt doch gerne diesen einen Meter breiter nehmen. Nun ist uns aber gekommen, dass die Baugenehmigung ja sicher nur für die 3m breite Garage gilt, zwar meinte der Bauleiter das geht alles so einfach, aber wir haben da jetzt Bedenken das dem dann doch nicht so ist. Kann man die Garage plötzlich einfach doch einen Meter breiter machen oder geht das gar nicht so einfach? Vielleicht kennt sich ja damit jemand aus...es würde uns wirklich sehr weiter helfen.

Danke!
Steffi
 
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N

nordanney

Keine Ahnung, wie es rechtlich aussieht. Aber wenn Ihr das Haus vom Bauträger/GU kauft, dessen Aufgabe auch die Baugenehmigung ist/war, würde ich es sein Problem sein lassen. Vielleicht einen Nachtrag zum Ursprungs Vertrag und dann bauen lassen.
 
M

Manu1976

Garage ist ein Nebengebäude und benötigt meist keine Genehmigung, wenn sie eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Hab mal Google befragt und in Bayern sind das 50m2 Grundfläche.
An eurer Stelle würde ich die 5m in der Breite komplett nutzen. Weil - was willst du mit 1 Meter Rest anfangen? Nen Durchgang machen? Ich finde dafür 1m zu wenig. Aber Garage kann man eigentlich nie genug haben.
 
B

Bauexperte

Garage ist ein Nebengebäude und benötigt meist keine Genehmigung, wenn sie eine bestimmte Größe nicht überschreitet.
Ich möchte widersprechen ...

Bei einem Neubau unterliegt eine Garage in NRW sehr wohl der Baugenehmigung. Ich denke, das dürfte in Bayern nicht anders sein. Bei Bestandsbebauung und nachträglicher Bestellung sieht die Welt dann wieder anders aus

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Hallo Steffi

Dadurch dass das schon alles so geplant war und nicht wir selber geplant haben, waren Baugenehmigung etc. ja alles schon eingereicht. Die Doppelhaushälfte wird schlüsselfertig übergeben und beinhaltet auch eine genau ans Haus angrenzende Garage. Mittlerweile steht der Keller und am Montag werden die ersten Ziegel des Erdgeschosses gesetzt. [...] Jetzt fragte uns der Bauleiter ob uns die 3m Garage reicht oder ob er uns eine größere bestellen soll, es wäre noch alles offen und wir können unsere Wünsche noch äußern da noch nichts ausgesucht wurde.
Vorm reinen Platzangebot ist das sicher möglich, wenn der Bauleiter Dir das sagt; ich gehe allerdings davon aus, daß ein Nachtrag zum Bauantrag gestellt werden muß. Wer hierzu die Kosten übernehmen muß, sollte aus Deinen Vertragsunterlagen hervorgehen.

Preislich würde es nicht viel ausmachen, wenn wir uns entscheiden sollten die Garage noch um 1-2m zu verbreitern,
"Viel" ist immer relativ; eine Verbreiterung um 1.00 m oder 2.00 Meter kostet schon allein deshalb mehr, da es Aufschläge bzgl. des Transportes gibt. Auf deutschen Straßen dürfen nur Breiten von 3,00 m genehmigungsfrei transportiert werden; darüber hinaus müssen häufig die Kosten für Begleitfahrzeuge und/oder Nachtfahrten berücksichtigt werden. Eine andere Sache wäre es, wenn die Fertiggarage aus vielen Einzelelementen zusammengesetzt würde; also buchstäblich - analog der Fertigbauweise - Wand für Wand auf dem vorgesehenen Platz zusammen gebaut würde.

Ich möchte Dir an´s Herz legen, Dir die Mehrpreise vorlegen zu lassen, bevor Du leichtfertig auf reines Vertrauen hin eine Zusage triffst.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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