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William2017
Hallo Zusammen,
und gut das es das Forum gibt. Wir kommen nicht richtig weiter evtl. kann uns jemand helfen.
Wir haben ein Haus im Außenbereich gefunden, gehört der Familie seit 1962 und wurde damals bebaut.
Seit 2003 wurde es dann dauerhaft bewohnt. Vorher in 2001 wurden Fenster, Außenputz, Strom und Heizung auf den Aktuellen Stand gebracht. Wasseranschluss verlegt. Das Haus hat eine Dreikammer Klärgrube die regelmäßig gelehrt wird. Auch die Post wird gebracht und die Gemeinde ist verantwortlich für die Weg bis zum Haus und räumt diese im Winter.
Laut Baubeschreibung von 1962 steht unter 2.4 Bei der Planung sind neben den bauaufsichtlichen eingeführten Normen die Wohnungsbaunormen berücksichtigt worden. Begründung, falls diese Normen nicht angewendet worden sind: es handelt sich um einen Um- und Ausbau.
Als Stempel haben wir den von der Bauaufsicht und Wichtig - Zur Baugenehmigung vom 24.09.68 gehörig Az.....
Was wir nicht haben ist die original Baugenehmigung. Laut Makler dürfen wir aus Bestandsschutz gründen dort wohnen, aber Rechtssicherheit gibt uns das nicht.
Wie sollen wir vorgehen? Was muss genau in der Baugenehmigung stehen?
Gruß Akoser
und gut das es das Forum gibt. Wir kommen nicht richtig weiter evtl. kann uns jemand helfen.
Wir haben ein Haus im Außenbereich gefunden, gehört der Familie seit 1962 und wurde damals bebaut.
Seit 2003 wurde es dann dauerhaft bewohnt. Vorher in 2001 wurden Fenster, Außenputz, Strom und Heizung auf den Aktuellen Stand gebracht. Wasseranschluss verlegt. Das Haus hat eine Dreikammer Klärgrube die regelmäßig gelehrt wird. Auch die Post wird gebracht und die Gemeinde ist verantwortlich für die Weg bis zum Haus und räumt diese im Winter.
Laut Baubeschreibung von 1962 steht unter 2.4 Bei der Planung sind neben den bauaufsichtlichen eingeführten Normen die Wohnungsbaunormen berücksichtigt worden. Begründung, falls diese Normen nicht angewendet worden sind: es handelt sich um einen Um- und Ausbau.
Als Stempel haben wir den von der Bauaufsicht und Wichtig - Zur Baugenehmigung vom 24.09.68 gehörig Az.....
Was wir nicht haben ist die original Baugenehmigung. Laut Makler dürfen wir aus Bestandsschutz gründen dort wohnen, aber Rechtssicherheit gibt uns das nicht.
Wie sollen wir vorgehen? Was muss genau in der Baugenehmigung stehen?
Gruß Akoser