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korrekt.Das ist Quatsch.
5 oder 10% ergibt sich aus der Vorplanung, Bauantrag etc. Da steckt ein Laie nicht drin.
Kommt stark drauf an- in unserem Werkvertrag stand dazu etwaDass das bei 400000€ dann eben 40000€ sind, ist dann so. Ein GÜ wird seinen Bauzahlplan schon notariell abgesegnet haben.
Wieviel QM Wohnfläche hätten es denn werden sollen zzgl. Keller?
Verstanden.@Tassimat: 7490 € haben wir in gegenseitiger Absprache einbehalten (Mängel: Keller 10 cm zu weit draußen, Grenzstein kaputt, Schmutzwasserrohre und Lichtschächte nicht in Sand sondern im Bauschutt, falsches Verfüllungsmaterial der Baugrube usw.)
Und das bekommt man nicht mit einem kleinen Gefälle ausgeglichen? Oder wieder aufgeschüttet?Das der Keller nun 10 cm zu weit rausragt, sieht bescheiden aus und passt nicht in die Planung der Außenanlagen. Vor dem Haus sollten 2x2 PKW-Stellflächen sein und die Lichtschächte darin integriert, sozusagen überfahrbar. Das Podest sollte kinderwagengerecht werden, jetzt werden wir 2 Stufen nach unten und 1 Stufe nach oben haben. Der Einbehalt war insofern völlig in Ordnung, da seit 1.1.2018 eine
Ja, man hätte das anpassen können. Das vor Vertragsabschluss. Aber da hier davon nichts steht, sollten wir uns hier nicht über Nebenschauplätze Gedanken machen oder streiten.Kommt stark drauf an- in unserem Werkvertrag stand dazu etwa
"Die Angemessenheit der Raten kann der Notar nicht überprüfen. Er
wird von den Parteien insoweit von jeder Haftung entbunden"
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