Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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Y

ypg

Bauvertrag mit einem garantierten Pauschalfestprei
Was darunter gilt, steht ja im Kleingedruckten. darüber braucht man sich hier nicht zu streiten, noch auf dem Bau.

Ich sehe hier jetzt eher das Problem, dass durch mangelnde Kommunikation bzw. falsche sich die Fronten verhärtet haben.
Am 17.12 bzw ab dem 17.12 bis zum Gerüstabbau muss etwas vorgefallen sein, dass den BU so handeln lässt, dass er das Gerüst abgebaut hat. Oder in der Summe schon davor.
Für den Anwalt ist das jetzt natürlich eine lukrative Einnahme-Quelle. Denn ich bleibe bei meiner Aussage in #97... der Anwalt macht natürlich seine Arbeit, denn in der gewesenen Kommunikation und dem Verhalten, da steckt er auch nicht drin.
Sich hinter den an sich "kleinen Kosten" zu verstecken und stur auf sein Recht zu pochen, obwohl man selbst schon vor Vertragsabschluss viel falsch gemacht hat, ist nunmal falsch. Da muss man auch mal trennen: die Baumängel und die eigenen Fehler. Mir scheint, es wird jetzt der grosse Aufwisch gemacht, und da ist aus Eurer bzw des Anwalts Sicht zu 100% der BU Schuld.
Und wenn der Vergleich eben das aussagt, dass Ihr auf Euren Festpreis eben nicht bestehen könnt, was Erdarbeiten und Grundstück angeht (und da gehören sich spontan ergebene Mehrkosten wegen des Bodens ggf dazu... ich weiss es nicht), dann wird man sagen:

Bananenrepublik...
 
kaho674

kaho674

Wie ist Dir denn zu Ohren gekommen, dass der GU seine Insolvenz vorbereitet? Droht er vielleicht nur damit?
Wundere mich auch ein wenig, wie er denn so schnell ein neues Unternehmen gründen können soll in der gleichen Branche? Das sollte regelmäßig schwierig werden, wenn er nicht noch 5 erwachsene Kinder mit Ehefrau hat.

Sollte die Insolvenz wirklich kommen, seh ich hier wenig Chance, das diese Firma weiter am Bau beteiligt sein wird. Wenn Du Glück hast, einigt man sich friedlich darauf, wer den Bau weiter führt und verteilt den Schaden etwas auf alle Parteien.
 
11ant

11ant

Wenn das BU nach Fertigstellung Rohbau EG plötzlich merkt, dass man beim EG anders hätte bauen müssen um die Last des Dachstuhls abzufangen und dann daraufhin Wände im DG anders bauen muss, weil man ja keine Ausführungsplanung gemacht hat,
dass auf Grund der Statik, im Dachgeschoss statt Trockenbau nun massive Wände gebaut werden müssten.
Das klingt ibs. zusammen betrachtet äußerst merkwürdig - hat der GU überhaupt irgendwelche Sachkunde ?
Im DG ist es eher umgekehrt üblich, d.h. von Mauern auf Leichtbauwände umzusteigen; statische Beweggründe sollten dabei eigentlich nur für tragende Wände gelten; mir klingt das so weit eher nach Umdisposition vom Binder- zum Sparrendach, und auch eher nicht vom EG abhängig (das hätte ich eher geglaubt, wenn dort der Ringanker tatsächlich weggelassen worden wäre). Die Festlegung des Wandmaterials im DG erfolgt eher schon vor der Eingabeplanung.

Wie ist Dir denn zu Ohren gekommen, dass der GU seine Insolvenz vorbereitet?
Insolvenz ist keine frei wählbare Option - da gibt es Kriterien für, und die sind erfüllt oder nicht. "Vorbereiten" müßte er somit die Tatsache der Insolvenz, das wäre aber wiederum ein insolvenzrechtliches Vergehen.
 
M

MayrCh

ER ist zwar eine GmbH, das stimmt.
Sicher? Wenn ich in deiner Thread-Historie stöbere, gibt's da einen Beitrag, in dem du dich über ein BU aus Leipzig-Taucha erkundigst. Dabei handelt es sich aber um ein e.K.. Das würde die Insolvenz-Spekulation (wobei noch zu klären wäre, woher die kommt) eher unwahrscheinlich machen, da der Inhaber bekanntermaßen mit seinem kompletten Privatvermögen strammzustehen hätte.
 
H

Hausbau2019

Ich kenne die vom BU beauftragte Planerin, dieser gegenüber hat er sich hinsichtlich der Insolvenz so geäußert. Sie bekommt auch seit einiger Zeit kaum noch Planungsaufträge vom ihm. Der Vermittler gibt sein Geschäft Ende des Jahres aus Altersgründen auf. Soviel mir bekannt ist, sollte der BU dieses übernehmen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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