Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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H

Hausbau2019

Betrug ist Folgendes:
Nach dem Gießen der EG-Decke sollte es in der 2.KW 2019 weitergehen. So hatten wir uns auch in einem weiteren Besprechungstermin am 17.12.2018, an dem auch unser Bauberater teilnahm, besprochen. Die letzte Rechnung über 47.500 € würden wir um 7.500 € kürzen und diese bis zur Klärung und Behebung der Mängel einbehalten. Die Zahlung der 40.000 € war an den Weiterbau in KW 2 gebunden. Allerdings hatte Hr. xxx offenbar bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die Absicht weiterzubauen. Nachdem wir die 40.000 € überwiesen hatten, bekamen wir umgehend eine Behinderungsanzeige, dass eine Weiterführung der Arbeiten auf Grund der niedrigen Temperaturen nicht möglich ist. Das Schreiben war vom 17.12.18 datiert, dem Datum der Besprechung am Nachmittag. Unser Bauberater hat die Behinderungsanzeige schriftlich zurückgewiesen, mit der Begründung dass wir keine Minusgrade haben.
Auch wurden die Arbeiten weder in der 2. KW noch später wieder aufgenommen. Stattdessen wurde die Baustelle Mitte Januar komplett beräumt .

Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung. Durch die Täuschungshandlung muss beim anderen ein Irrtum hervorgerufen oder Unterhalten werden. Aufgrund des Irrtums muss eine Vermögensverfügung stattfinden.
 
G

guckuck2

Wenn du wirtschaftlich leistungsfähig bist, dann nutze den Rechtsweg. Durchhalten ist die Devise.

Wenn du Gerechtigkeit willst, hilft eher Inkasso Moskau.

Die Kohle ist aber eh weg. Sorry to say so.
Generalfehler ist hier die Überzahlung. Man verzichtet auf seine Rechte nach BGB. Ich verstehe das einfach nicht, die Warnung läuft sogar in Trash TV
 
W

Worrier84

Google , aber auch die agieren im rechtlichen rahmen und hoffen nur auf reaktionen des schulderns durch ihren „auftritt“. Spar dir das geld.
 
Tassimat

Tassimat

Die Zahlung der 40.000 € war an den Weiterbau in KW 2 gebunden.
Nein, die Zahlung war fällig, da die EG-Decke fertiggestellt wurde. Das hast du so unterschrieben.
Natürlich baut der nicht weiter, wenn du nicht zahlst. Steht bestimmt sogar im Vertrag. Eine Täuschungsabsicht oder sogar Betrug ist hier - was die Zahlung angeht - garantiert nicht.

Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters.
[..]
Aufgrund des Irrtums muss eine Vermögensverfügung stattfinden.
Die Zahlung ist kein Irrtum und es gab auch keine Vermögensverfügung, da du vertragsmäßig gezahlt hast. Dazu warst du verpflichtet!

Es tut mir Leid, wenn ich jetzt hier im Sinne des Bösewichts argumentiere, aber das wird man wenn es hart auf hart kommt genauso tun.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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