Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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I

Isokrates

rechtlich prüfen lassen in wie weit es mit entsprechender Frist möglich ist ihn dazu zu verdonnern das Loch wieder zu verfüllen
Wäre rechtlich gar kein Problem.
§§ 909 I. V. M. 1004 Abs. 1 Baugesetzbuch mit einer angemessenen Frist (2 - 3 Wochen), wenn die verstreicht darüber in Kenntnis setzen, dass man es Fremd vergibt und die Rechnung an ihn geht.
 
G

goalkeeper

Habt ihr nicht mal rechtlich prüfen lassen in wie weit es mit entsprechender Frist möglich ist ihn dazu zu verdonnern das Loch wieder zu verfüllen in der Form, dass keine Beeinträchtigung der Nachbarn. Ist ja alles immerhin widerrechtlich geschehen und aktuell ist kein Baubeginn abzusehen so wie du es beschrieben hast. Miete oder ähnliches für den nicht nutzbaren Teil des Gartens (inkl. Erdhügel) könnte ihm auch noch mal ein Lächeln aufs Gesicht zaubern...
Wir hatten das Thema natürlich damals mit unserem Anwalt bequatscht, der uns allerdings davon erstmals (letztes Jahr August) abgeraten hat, damit dann mal endlich gebaut werden kann.

Wir werden das allerdings, sollte nun im Sommer wieder nichts passiert sein, nochmal neu bewerten und das Thema nochmal angehen.
 
B

borxx

Ich bewundere Eure "Gelassenheit". 1 Jahr finde ich persönlich sehr lang. Im Sinne einer überhaupt noch möglichen Nachbarschaft war das letztes Jahr mit Sicherheit ein großes Friedensangebot aber da der Kollege bereits in der Vergangenheit jeglichen Respekt und Manieren hat vermissen lassen würde ich nun schauen, dass er schnellstmöglich blutet bis er das Thema endgültig fallen lässt zumal auch die Lernkurve sehr flach zu sein scheint und ihr wohl auch keinen allzu großen Drang verspürt, dass er Euer Nachbar wird.

Weitere Fakten schaffen lassen durch Anwalt, der Euren Fall wohl komplett kennt. Das hat ja in der Vergangenheit anscheinend auch als einziges Wirkung gezeigt. Wenn er jetzt mit der Genehmigung anfängt und diese wohl absehbar nicht funktioniert, kannst du ja getrost auf nächsten Sommer setzen als frühestes Datum für den Anfang deines Gartens bzw, wenn der unterlassene Bauzwang zum Verkauf zwingt würde ich nicht davon ausgehen, dass er sich für etwas verantwortlich fühlt und der nächste mit Genehmigung etc. vielleicht nächstes Jahr anfängt, wenn die Gemeinde(?) bis dahin einen erneuten Verkauf überhaupt schon erwirken kann.

Eben ein paar Seiten zurück gelesen, das Thema kam ja schon einmal...Zeit mit den Kids kann ich gut verstehen ;) Drücke weiterhin die Daumen!
 
G

goalkeeper

Da sich bis zum heutigen Tag noch immer nichts beim Mittelhaus getan hat, haben wir nun unseren Bürgermeister eingeschaltet, der sich nun der Sache annehmen möchte.

Im November läuft nämlich die Zwei-Jahre-Frist der Bauverpflichtung ab. Mal schauen, ob sich nun etwas bewegt - in welche Richtung auch immer.
 
11ant

11ant

Im November läuft nämlich die Zwei-Jahre-Frist der Bauverpflichtung ab. Mal schauen, ob sich nun etwas bewegt - in welche Richtung auch immer.
Ich glaube ja immer noch an eine Bebauungsplanänderung: Umwandlung des Mittelhausgrundstückes in die öffentliche Grünanlage "Bürgermeister-Dummkopf-Park" - an der Straße mit drei Besucherparkplätzen.
 
Zuletzt aktualisiert 05.10.2025
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