Mehrkosten Keller wg. im Vertrag nicht berücksichtigter Dämmung

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wiesschr

Hallo zusammen,

wir haben in 01/2011 einen Werkvertrag für ein Fertighaus (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Keller) abgeschlossen. Bei der Bemusterung des Kellers stellte sich nun heraus, dass im Werkvertrag nur optional eine Dämmung der Seitenwände von 6cm vorgesehen war, aber 8cm benötigt werden. Eine 8cm Dämmung der Bodenplatte war überhaupt nicht Bestandteil des Vertrages. Es entstehen Mehrkosten von 12TEUR.

M.E. hätte der Bauträger dies so nicht anbieten dürfen, denn eine Ausführung des Bauvorhabens hätte sicher nicht einmal die Anforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten. Bei dem Vorhaben war sogar Kfw70 unserseits spezifiziert.

Wie raten Sie uns vorzugehen? Bemängelt haben wir das Ganze schon. Sollen wir eine Frist setzen und jetzt mit Anwalt drohen? Evtl. die letzte Zahlung (5%) zurückhalten, um den Baufortschritt jetzt nicht durch Prozesse zu verlangsamen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Freundliche Grüße,
Fam. Müller
 
B

Bauexperte

Hallo,

wir haben in 01/2011 einen Werkvertrag für ein Fertighaus (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Keller) abgeschlossen. Bei der Bemusterung des Kellers stellte sich nun heraus, dass im Werkvertrag nur optional eine Dämmung der Seitenwände von 6cm vorgesehen war, aber 8cm benötigt werden. Eine 8cm Dämmung der Bodenplatte war überhaupt nicht Bestandteil des Vertrages. Es entstehen Mehrkosten von 12TEUR.
Zum einen ist es so, dass nahezu alle Anbieter ihre Angebote wettbewerbsfähig halten; die meisten scheuen die Offenlegung der tatsächlichen Kosten wie der Teufel das Weihwasser. Zum anderen glaube ich nicht, dass TEUR 12 für eine 2 cm stärkere Dämmung (ist imho zu wenig) der Seitenwände sowie der Bodenplatte (im Übrigen ist es sinnvoller auf der Bodenplatte zu dämmen) veranschlagt werden. Wenn im Keller tatsächlich eine Einliegerwohnung errichtet werden soll, müssen mehrere Maßnahmen – in Abhängigkeit der Bodenverhältnisse - ergriffen werden ;)

M.E. hätte der Bauträger dies so nicht anbieten dürfen, denn eine Ausführung des Bauvorhabens hätte sicher nicht einmal die Anforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten. Bei dem Vorhaben war sogar KFW70 unserseits spezifiziert.
Es ist leider so – moralisch vertretbar oder nicht: was nicht in der Baubeschreibung (BB) steht, gilt als nicht gekauft!

Wie raten Sie uns vorzugehen? Bemängelt haben wir das Ganze schon. Sollen wir eine Frist setzen und jetzt mit Anwalt drohen? Evtl. die letzte Zahlung (5%) zurückhalten, um den Baufortschritt jetzt nicht durch Prozesse zu verlangsamen?
Ein Anwalt wird Euch nichts anderes sagen, als ich im Absatz zuvor geschrieben habe, das Recht ist (so wie Du Auszüge der BB beschrieben hast) auf Seiten Eures Fertighausanbieters, Ihr hättet die BB besser lesen müssen; spart Euch ergo zumindest diese zusätzlichen Kosten ;)

Ich würde statt dessen das „gesparte“ Geld für externe Hilfe aufwenden und somit evtl. weitere Diskussionen auf BB-Inhalte ja/nein auf eine andere Ebene verschieben. Füttere Tante Google mit „freie Bauleiter/Sachverständige in BW“ und telefoniere Dich durch; dort wo Dir Dein Gesprächspartner genehm ist, vereinbarst Du ein persönliches Gespräch und besprichst das weitere Vorgehen. Jetzt bereits an Kürzungen der vereinbarten Ratenzahlungen zu denken, verschärft die eh´ gestörte Kommunikation eher, als das es Lösungen schaffen würde ;)

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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