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wiesschr
Hallo zusammen,
wir haben in 01/2011 einen Werkvertrag für ein Fertighaus (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Keller) abgeschlossen. Bei der Bemusterung des Kellers stellte sich nun heraus, dass im Werkvertrag nur optional eine Dämmung der Seitenwände von 6cm vorgesehen war, aber 8cm benötigt werden. Eine 8cm Dämmung der Bodenplatte war überhaupt nicht Bestandteil des Vertrages. Es entstehen Mehrkosten von 12TEUR.
M.E. hätte der Bauträger dies so nicht anbieten dürfen, denn eine Ausführung des Bauvorhabens hätte sicher nicht einmal die Anforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten. Bei dem Vorhaben war sogar Kfw70 unserseits spezifiziert.
Wie raten Sie uns vorzugehen? Bemängelt haben wir das Ganze schon. Sollen wir eine Frist setzen und jetzt mit Anwalt drohen? Evtl. die letzte Zahlung (5%) zurückhalten, um den Baufortschritt jetzt nicht durch Prozesse zu verlangsamen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße,
Fam. Müller
wir haben in 01/2011 einen Werkvertrag für ein Fertighaus (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Keller) abgeschlossen. Bei der Bemusterung des Kellers stellte sich nun heraus, dass im Werkvertrag nur optional eine Dämmung der Seitenwände von 6cm vorgesehen war, aber 8cm benötigt werden. Eine 8cm Dämmung der Bodenplatte war überhaupt nicht Bestandteil des Vertrages. Es entstehen Mehrkosten von 12TEUR.
M.E. hätte der Bauträger dies so nicht anbieten dürfen, denn eine Ausführung des Bauvorhabens hätte sicher nicht einmal die Anforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten. Bei dem Vorhaben war sogar Kfw70 unserseits spezifiziert.
Wie raten Sie uns vorzugehen? Bemängelt haben wir das Ganze schon. Sollen wir eine Frist setzen und jetzt mit Anwalt drohen? Evtl. die letzte Zahlung (5%) zurückhalten, um den Baufortschritt jetzt nicht durch Prozesse zu verlangsamen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße,
Fam. Müller