Fliesen Verlegunsart

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B

bad perfekt-1

Hallo
Wir bauen ein Haus mit GU. Bei der Platten Verlegung ist diverses Schief gelaufen. Mich würde interessieren, was ich fordern kann um diese Sachen richtig zu stellen.
1. Wir wollten eine Nische in der Dusche haben und das wurde uns auch so versprochen, alle Fugen wurden zu der Nische ausgerichtet und die Platten (45x90cm) so geschnitten. Alles wurde vor Ort mit der Vorarbeiter so besprochen. Die Wände wurden fertig gefliest und dann hatte mich der Plattenleger angerufen, dass er die Nische nicht machen kann, weil es ein Betonwand ist. Er hat versucht, aber es ging nicht voran, beton zu hart. Meine Frage, liegt es nicht in seine Verantwortung es vorher zu prüfen (pläne zu studieren der er von GU bekommen hat), ob es dort wo von uns gewünscht überhaupt eine Nische erstellt werden kann?Leider fallen jetzt die Fugen so ungünstig, dass an der andere Wand eine Nische zu erstellen nicht möglich ist. Es würde noch schlimmer aussehen. Kann ich von ihm verlangen, dass er die Nische in der Betonwand doch macht. Ist es technisch möglich?
2. Sockel Platten wurden so verlegt, dass man die Name der Platte (Marken Name von Hersteller) oben an der Sockelplatte lesen kann. Ist das nicht üblich, dass man da schaut, dass diese nicht oben sind. Es war nicht vorgesehen, dass die Sockel gestrichen werden. Ist es ein Fehler? Kann ich es bemängeln, oder kommt mal so was vor?
3. Bei der Verlegungsart haben wir definiert, dass alles mit Kreuzfuge verlegt werden soll. Boden und Wand selbe Platte 30x60cm in 1. Bad und 45x90cm in 2. Bad. Bei keiner der Bäder wurde darauf geachtet, dass die Boden fugen auch an der Wand hochlaufen. Es sieht sehr komisch aus. Uns wurde es auch nicht bei der Besprechung richtig erklärt was der Plattenleger genau vor hat. Jetzt haben wir verlangt, dass sie die Dusche an der Wand die Platten neu verlegen. Er hat eine Offerte dafür gemacht zu Selbstkosten. Ist es realistisch, dass er zu Selbstkosten folgendes offeriert?
- alles wegspitzen
- neu abdichten ( anscheinend geht die Abdichtung dann kaputt)
- neu verlegen
- Platten Liefern lassen
Total: 2700.- CHF inkl Mwst.
Ich wäre froh, wenn wir jemand da weiter helfen könnte. Es hätte meine Traumbad sein sollen und im Moment ist es nichts so wie ich mir es vorgestellt habe. Ich bin sehr enttäuscht und möchte wissen, was ich überhaupt fordern kann um das ganze richtig zu stellen.
Danke im Voraus.
 
M

MODERATOR

Hallo,
es ist schwer für mich, als Aussenstehender, hier einen Rat zu geben. Hier sind die Vertragsinhalte wichtig; es ist nicht klar, wer den Fliesenleger beauftragt hat, der GU oder Sie - so ergäbe sich, in wieweit Sie Forderungen an den Fliesenleger stellen können.
Ist der GU der Auftraggeber (wäre bei GU eigentlich so üblich), haben Sie selbst kein Vertragsverhältnis mit dem Handwerker und kein Recht Forderungen an ihn zu stellen; Sie müssten sich an den GU wenden, damit er die Dusche und die Fliesenarbeiten vertragsgemäss erbringt.
Mehr kann man vorerst leider nicht raten.
 
B

bad perfekt-1

Guten Tag

Besten Dank für den Antwort. In der Zwischenzeit hat mich jemadn aufgeklärt, dass es ein Sanitär Plan vorhanden sein sollte, welche von uns unterschrieben sein sollte. Die GU hat uns nie ein Sanitär plan gegeben. Ist es immer der Fall? Sollte dort wirklich die Fuge und Verlegungsart der Fluge auch gezeichnet sein? Vertrag haben wir mit GU, aber es hat geheißen, wir sollten vor Ort die Verlegungsart der Fugen mit den Platten leger direkt bestimmen. Ein offizielles Termin wo man was schriftlich festgehalten hat gab es aber nicht. Könne wir den GU dafür, dass das Bad falsch gefliest wurde wegen den fehlenden Sanitär Plan verantwortlich machen und Preisreduktion fordern?
Besten Dank
 
M

MODERATOR

Hallo nochmal,
beim Bauen ist selten eine Leistung "inklusive". Wenn man einen Sanitärplan möchte oder einen Fliesenplan, der die Verlegeart und das Fugenbild festlegt, muss das im Vertrag vereinbart werden. Ohne schriftlichen Nachweis, dass eine bestimmte Verlegeart vereinbart worden sein soll, gibt es kaum eine Möglichkeit, diese Vereinbarung nachzuweisen. So kann man eigentlich auch niemanden verantwortlich machen.
Vielleicht lassen Sie sich diesbezüglich von einem Bau-Rechtsanwalt beraten; der kann sich den Vertrag ansehen und auch die Vereinbarung zur Verlegeart bewerten; vielleicht gabs ja Zeugen, die diese Vereinbarung mit angehört hatten.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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