Übers Ohr gehauen beim Grundstückskauf

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Dennisharald

Hallo zusammen, haben im Februar ein unerschlossenes Baugrundstück gekauft das als sofort bebaubar ausgeschrieben war.
Im März haben wir den Bauantrag eingereicht und bis heute nichts erreicht.

Um zu dem Grundstück zu gelangen muss über ein Privatweg gefahren werden bei dem sich jetzt nach acht Monate raus gestellt hat das wir von 4 Nachbarn für die Zufahrt Baulasten benötigen. Im Notarvertrag wurde die ganze Zeit über Grunddienstbarkeit geschrieben und dass das ausreicht. Jetzt ist das doch nicht so und wir benötigen die Baulast was bis auf ein Nachbar kein Problem ist. Der eine möchte für die Baulast 15000€ die ich ihm aber nicht zahlen will weil ich der Meinung bin das der Verkäufer uns das verheimlicht hat und er die Summe zahlen sollte. Zum anderen hat der Verkäufer keine Abwassersicherung für das Grundstück da es hier genau gleich ist. Es werden Baulasten benötigen die uns ein Nachbar nicht geben will auch nicht gegen Bares. Jetzt hat der Verkäufer eine eine andere Trasse für das Abwasser klar gemacht bei dem aber auch nicht sicher ist ob wir da anschließen können weil der Rohrdurchmesser der vorhandenen Leitung zu klein ist.
Wir haben schon etliche Kosten für Architekt und ein Fertighaus haben wir auch schon unterschrieben.

Was denkt ihr kann ich den Verkäufer verklagen wegen Täuschung und Schadenersatz? Vor allem da er Architekt ist und er hätte es wissen müssen das hier Baulasten benötigen werden.

Gruß
 
O

Otus11

... bei dem sich jetzt nach acht Monate raus gestellt hat das wir von 4 Nachbarn für die Zufahrt Baulasten benötigen. Im Notarvertrag wurde die ganze Zeit über Grunddienstbarkeit geschrieben und dass das ausreicht.
1. Notarvertrag nennt doch sogar das Erfordernis der (zivilrechtlichen) Grunddienstbarkeit (ein "Mehr" gegenüber der Baulast").

Wurden diese Grunddienstbarkeiten jeweils bestellt???

2. Falls ja, folgt daraus grds. der durchsetzbare - klagbare - Anspruch auf Bewilligung der öffentlich-rechtlichen Baulast.

3. Falls nein: Warum nicht? Der Hinweis auf das Erfordernis ist doch offenbar deutlich im Vertrag angelegt ...

Da du hier fragst, tippe ich auf 3. ...
Die Frage nach dem "Warum nicht" musst du dir indessen beantworten.
 
D

Dennisharald

1. Notarvertrag nennt doch sogar das Erfordernis der (zivilrechtlichen) Grunddienstbarkeit (ein "Mehr" gegenüber der Baulast").

Wurden diese Grunddienstbarkeiten jeweils bestellt???

2. Falls ja, folgt daraus grds. der durchsetzbare - klagbare - Anspruch auf Bewilligung der öffentlich-rechtlichen Baulast.

3. Falls nein: Warum nicht? Der Hinweis auf das Erfordernis ist doch offenbar deutlich im Vertrag angelegt ...

Da du hier fragst, tippe ich auf 3. ...
Die Frage nach dem "Warum nicht" musst du dir indessen beantworten.
Die Stadt hat eine Grunddienstbarkeit zu diesem Besagten Grundstück (15000€) eingetragen die sie der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt hat. Das reicht dem Bauamt nicht aus da ich dann nicht mehr zu der Öffentlichen Sorte gehöre sonder Privat.
 
kbt09

kbt09

Wenn ich das lese, kann ich @BeHaElJa nur zustimmen. Ab zum Anwalt.

Und, beantworte dir selbst mal die Frage .. "Hast du alles, was im Notarvertrag stand auch wirklich richtig verstanden?" und sei ehrlich zu dir selber.

Schnellstmöglichst solltest du auch von allen Gesprächen, die stattgefunden haben, Gedächtnisprotokolle anfertigen und Zeugen notieren. Ich denke, es wird nötig sein.

Das Forum hier kann dir überhaupt nicht helfen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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