Überlassung von Grundstück innerhalb der Familie

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B

Birdie84

Hallo Freunde,

Ich habe folgendes Problem.

Meinen Eltern gehören zwei nicht bebaute Grundstücke, welche schlauchförmig sind. (jeweils ca. 12m breit und 40m lang)

Eines dieser Grundstücke soll nun mir überlassen werden, damit ich ein kleines Einfamilienhaus (8x11m) darauf errichten kann.

Wir sind uns innerhalb der Familie einig, dass gegenseitig auf die Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Es soll also eine "gegenseitige Grenzbebauung" im Überlassungsvertrag eingetragen werden.

Wie geschrieben, hat jedes Grundstück eine Breite von ca. 12m.
Da ja jedes der Grundstücke 3m zum jeweiligen Nachbargrundstück einhalten muss, bleibt uns nichts anderes übrig, als eine gegenseitige Grenzbebauung zuzulassen. Sonst könnte das Haus ja Max. 6m Breit sein.

Ich möchte also auf meinen Grundstück den Mindestensabstand von 3m zum Nachbarn einhalten. Allerdings zu dem Grundstück meiner Eltern 1m von der Grenze weg bleiben.

Das heißt, das Haus hätte eine Breite von 8m.

Was sollten wir beim Notariat beachten und angeben, damit dieser Überlassung-Vertrag korrekt geschrieben wird?

Stichwort Brandschutz, Abstandsflächen und Grenzbebauung.

Es geht einfach auch darum, dass wir uns dieses Grundstück, auf welchen vorerst nicht gebaut werden soll, keine Nachteile entstehen, da z. B. Abstandsflächen eingehalten werden müssen und es somit nicht mehr möglich ist, ein Haus auf diesem Grundstück zu bauen.

Noch ein Punkt ist, dass das Grundstück mir auf das Erbe angerechnet werden soll. Da es jedoch innerhalb der Familie überlassen wird, soll es nicht zum heutigen Verkehrswert überlassen werden.

Was lässt man da vom Notariat eintragen?

Sorry, wenn ich mich laienhaft ausdrücke. Für mich ist das absolutes Neuland.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Schönen Gruß aus Bayern.

Birdie
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Hallo,
das Problem in deinem Fall ist, dass die Abstandsflächen ja nicht dazu da sind, dass es schöner zum Wohnen ist, sondern z.B. auch um Brandschutz zwischen Gebäuden zu gewährleisten.
D.h. wenn dein Haus 2m Abstandsfläche auf das andere Grundstück abgibt, bleiben dort für ein mögliches Haus nur 4m Breite (12-2-3-3).

1.JPG


Für das von dir beschriebene Grundstück gibt es daher (je nach zulässigen Baufeld) eigentlich nur die Möglichkeit zweier Doppelhaushälften (es kann ja erst eine mit Trennwand gebaut werden, sieht halt doof aus) oder 2 versetzte Einfamilienhaus mit abgetretenen Abstandsflächen an das andere Grundstück. Wie ihr das rechtlich festhaltet, besprecht bitte mit eurem Notar, deren Job ist es da zu beraten (und nicht nur den Vertrag vorzulesen wie es bei Immobilien meistens der Fall ist).

Bild1.jpg


Etwas kostspieligere aber vll. schönere Alternative (Bei ausreichendem Baufenster) wäre die Grundstücke zusammenzulegen und neu zu teilen. Auf 24x20m lässt sich schöner bauen (das vordere Grundstück müsste dann mit einem Geh- und Fahrtrecht belastet werden, damit das hintere Grundstück erreicht werden kann).
 
Tassimat

Tassimat

@RomeoZwo Schöne Bilder, die gefallen mir.

Also erst mal mit der Stadt klären, welche Variante genehmigungsfähig ist. Es könnten weitere Einschränkungen aus einem Bebauungsplan geben. Vielleicht müssen es zwangsläufig Doppelhaushälften werden.
 
B

Birdie84

Guten Morgen,

Vielen Dank für die Antworten. Schön, dass ihr euch für andere so einsetzt und versucht zu helfen!

Vielen lieben Dank auch an RomeoZwo für die Zeichnungen.
Wirklich klasse!

Das mit dem Neu-Aufteilen der Grundstücke ist nicht so einfach, da die Grundstücke im Norden schräg laufen und dadurch im Süden eine unterschiedliche Länge haben.
Die Straße verläuft im Norden (Plan oben)

Ich stelle euch mal ein Bild von den Grundstücken rein.

Dass der Notar nicht nur zum Vorlesen des Vertrages da ist, sondern auch beraten sollte, dass ist momentan genau mein Problem. Deswegen wende ich mich auch diesbezüglich an euch. Mein Notar, welchen ich beauftragt habe, hat uns nämlich 0815 beraten und dementsprechend sah dann auch sein Entwurf aus,welchen er uns zugeschickt hat.
Auf meine Nachfrage, dass er mir doch bitte noch einmal etwas erklären soll, blockte er ab und hat uns lediglich empfohlen den Termin für die Unterschriften abzusagen und uns noch mal schlau zu machen.

Nur, bei wem?
Für mich ist das Job des Notars, seine Kunden zu beraten und nicht nur 0815 einen Entwurf zuschicken und einen Termin für die Unterschriften auszumachen.

Sorry, musste mich jetzt mal bei euch "auskotzen".


@ kbt09
Ich weiß nicht, warum du meine letzten Beiträge verlinkst.
Was willst du mir denn damit sagen?

Hättest du diese gelesen, wüsstest du, dass sie
- In verschiedenen Rubriken erstellt wurden
- Es sich um eine ganz andere Thematik handelt
- Es sich in diesem Beitrag um den Überlassungsvertrag beim Notar geht und in dem letzten Beitrag um die Hausplanung.

Also wenn du mir nicht helfen möchtest, dann schreib doch bitte einfach nichts dazu, ok?

Schönen Tag euch allen!
ueberlassung-von-grundstueck-innerhalb-der-familie-325154-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 27.07.2024
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