Bau Garage auf Grenze geht lt. Architekt nicht.

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W

Watcher78

Hallo zusammen,
unser Grundstück ( X ) wurde nivelliert und die Höhen genommen. Eigentlich hatten wir geplant unsere Garage vorn links bei uns SüdWest zu platzieren.
Man sieht auf dem Scan das der rechte Grenzstein bei 0 liegt und das dann ein Gefälle von 0,85 zum zweiten Grenzstein vorliegt. Wir möchten eigentlich dort unsere Garage positionieren wg. dem Sonnenverlauf und weil der Nachbar zu uns grosse Fenster macht. Unser Architekt meint es geht nur rechts an der Grenze vom Bestandshaus Nr. 17.
Unser Nachbar links neben uns ist schon angefangen mit seinem Bau und hat sich ins Grundstück gebuddelt. Er liegt 2,61m unter unserem rechten Grenzstein, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich verstehe leider immer noch nicht warum wir unsere Garage nicht zur Grenze zum linken Nachbarn machen dürfen. Er hat sich doch in das Gelände gebuddelt.

Kann mir das mal jemand erläutern bzw. vl. sagen das unser Architekt unrecht hat ?! Wir bauen in NRW falls relevant für Grenzbebauung.
bau-garage-auf-grenze-geht-lt-architekt-nicht-101069-1.jpg
 
D

DG

Hallo Watcher78,

die -2,61m sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Oberkante Fertigfußboden des Kellers. Bei Geschosshöhe von ca. 2,90m wäre Oberkante Fertigfußboden EG dann auf ca. +30cm über Geländeoberfläche.

Gründe für die Garagenposition kann es mehrere geben, sollte der Architekt allerdings auch erklären können.
Kann zB am Baufenster liegen. Wenn die Garage lt. Bebauungsplan innerhalb des Baufensters gestellt werden muss und dort, wo ihr die Ga stellen wollt, kein Baufenster ist, dann geht das zunächst nicht. Lösungen gibt es aber auch dafür.

Weitere Infos kann es hier also nur im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan incl. des schriftlichen Teils geben.

MfG
Dirk Grafe
 
W

Watcher78

Hallo Dirk Grafe,

danke für die Rückinfo und deine Erklärungen. Ich verstehe Jetzt nicht so recht was mit dem +30cm gemeint ist? Das wir dann 30cm zu hoch kommen, oder wie darf ich das verstehen?

Es gibt bei uns keinen Bebauungsplan wir bauen nach § 34 Baugesetzbuch, daher dürften es da keine Probleme geben. Ich weiß es hatte irgendwas mit der Höhe zu tun das wir halt zu hoch kommen um die Garage dort auf Grenze zu bauen. Alternativ wäre man setzt die Garage neben das Haus, aber fährt dann runter auf unser Kellerniveau. Das wollen wir nicht dann müsste man immer rückwärts aus der Garage einen Berg hoch fahren und es ist natürlich kostenintensiver.

Ich verstehe es so das bei uns 1 m zwischen beiden vorderen Messpunkten liegt und uns dieser Meter dann an Höhe fehlt um die Garage dort auf Grenze zu bauen.
 
D

DG

Hallo Dirk Grafe,

danke für die Rückinfo und deine Erklärungen. Ich verstehe Jetzt nicht so recht was mit dem +30cm gemeint ist? Das wir dann 30cm zu hoch kommen, oder wie darf ich das verstehen?
Nein, das war die Erklärung, dass sich Dein Nachbar nicht 2,60m tief ins Gelände buddelt, sondern dass das sein Keller-Niveau ist. Niemand baut ein EG 2,60m tief, insofern buddelt der sich nicht ein, sondern seine Planungshöhe ist in etwa so hoch wie Eure. Spielt aber auch keine Rolle, weil die Höhen für grenzständige Gebäude AN der Grenze, aber AUF dem (jeweiligen) Baugrundstück gemessen werden, grundsätzlich in Bezug auf die vorhandene/gewachsene/ursprüngliche Geländeoberfläche des eigenen Grundstücks.

Es gibt bei uns keinen Bebauungsplan wir bauen nach § 34 Baugesetzbuch, daher dürften es da keine Probleme geben. Ich weiß es hatte irgendwas mit der Höhe zu tun das wir halt zu hoch kommen um die Garage dort auf Grenze zu bauen. Alternativ wäre man setzt die Garage neben das Haus, aber fährt dann runter auf unser Kellerniveau. Das wollen wir nicht dann müsste man immer rückwärts aus der Garage einen Berg hoch fahren und es ist natürlich kostenintensiver.

Ich verstehe es so das bei uns 1 m zwischen beiden vorderen Messpunkten liegt und uns dieser Meter dann an Höhe fehlt um die Garage dort auf Grenze zu bauen.
Jein. Es kommt drauf an, wie und ob Ihr Euer Gelände modelliert/anhebt/absenkt. Wenn Ihr westlich 82cm auffüllt, dann werden diese 82cm zur Wandhöhe der Garage hinzugezählt, ergo dürftet ihr nur eine Garage von ~2,20m lichter Höhe an der Westseite errichten, ohne eine Baulast vom Nachbarn einholen zu müssen. Östlich entsteht dieses Problem nicht. Oder aber ihr lasst das Gelände so, wie es ist, dann steht die Garage allerdings in etwa so, wie Du es beschreibst mit den entsprechenden Nachteilen.

MfG
Dirk Grafe
 
W

Watcher78

Hallo Dirk,

danke Dir für die ausführliche Schilderung. Also das heißt mit Nachbar sprechen oder er der Sache zustimmt oder halt die Garage östlich setzen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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