Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger

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rasudiger

rasudiger

Hallo in die Runde,

wir stehen vor folgender Situation: Wir haben Mitte 2022 ein Reihenhaus bei einem lokalen Bauträger gekauft. In dem Projekt sollen neben einigen Reihenhäusern auf einer alten Gartenfläche auch ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen entstehen. Das Grundstück ist real geteilt. Der späteste Übergabetermin laut Vertrag ist 18 Monate nach Erhalt der Baugenehmigung. Der Bauträger hat uns Ende 2022 mitgeteilt, dass der Bau der Reihenhäuser genehmigt wurde, daraus ergibt sich eine Übergabe im Mai 2024. Gleichzeitig wurde uns ein Baustart im März 2023 genannt.

Bis zum heutigen Tag ist auf dem Grundstück nichts passiert. Geld ist ebenfalls keines geflossen, da nach Makler- und Bauträgerverordnung gezahlt wird. Ich melde mich regelmäßig beim Bauträger, erhalte aber keine konkreten Informationen, sondern nur das Versprechen einer "internen Klärung". Im Juni 2023 wurde laut Bauträger auch der Bau des Mehrfamilienhauses genehmigt, dessen Regenwasserrückhaltebecken die Reihenhäuser mitnutzen sollen. Laut Bauträger ist der Baustart jetzt für November 2023 geplant, was weniger als 6 Monate bis zur schlüsselfertigen Übergabe bedeuten würde. Bäder und Fliesen sind ebenfalls Leistung des Bauträgers.

Im letzten Telefonat habe ich den Ansprechpartner des Bauträgers auf den drohenden Verzug hingewiesen, und auch die Gefahr von Schadenersatz betont. In zwei Wochen ist ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Bauträgers geplant. Der Bauträger gehört mehrheitlich einer Bank, Insolvenzgefahr sehe ich also nicht.

Aus dem Projekt wurde bislang nur unser Haus verkauft, alle anderen Häuser und auch die Wohnungen sind zwar inseriert, aber seit über einem Jahr nicht verkauft worden. Die Preise wurden minimal gesenkt (~2%). Unsere Sorge ist, dass der Bauträger lieber Schadenersatz an uns in Kauf nimmt, als auf den fertig gebauten Häusern sitzen zu bleiben.

Habt ihr Tipps, wie wir uns in dieser Situation verhalten sollen? Gibt es Möglichkeiten, den Beuträger schon jetzt die Pistole auf die Brust zu seetzen, oder müssen wir bis zum Eintreten der Verzögerungen warten?

Beste Grüße
 
H

hausbau_phobos

Von wie vielen geplanten, nicht verkauften, Einheiten sprechen wir?
Wenn >10 gehe ich jede Wette ein, dass sie's nicht nur auf Schadenersatz ankommen lassen wollen, sondern sogar müssen...
Solange nicht ein gewisser Anteil verkauft wurde, kriegen die die Finanzierung nicht gestemmt, auch nicht mit einer Bank als Muttergesellschaft - das lassen die Richtlinien gar nicht zu.
Und andrerseits, so eine nur fürs Projekt gegründete GmbH ist relativ schnell in Konkurs geschickt, wenn's mit dem Verkauf nicht klappt und Schadenersatz droht.
 
rasudiger

rasudiger

Hallo,

Von wie vielen geplanten, nicht verkauften, Einheiten sprechen wir?
Insgesamt 4 Häuser + 12 Wohnungen.

Und andrerseits, so eine nur fürs Projekt gegründete GmbH ist relativ schnell in Konkurs geschickt, wenn's mit dem Verkauf nicht klappt und Schadenersatz droht.
Unser Kaufvertrag wurde direkt mit der GmbH des Bauträgers geschlossen. Dieser baut aktiv an mindestens 2 weiteren Projekten, dort findet auch Bautätigkeit statt. Dazu sollte man vielleicht noch sagen, dass die Mehrheit der Bank am Unternehmen erst nach unserem Kauf übernommen wurde. Es erscheint mir doch eher unwahrscheinlich, das Unternehmen wenig als ein Jahr nach dem Kauf abzuwickeln? Der GF ist auch nach dem Kauf geblieben...
 
H

hausbau_phobos

OK, dann sind eure Chancen sicher deutlich besser, wobei die wahrscheinlich trotzdem schon mit euren Forderungen kalkulieren...
 
rasudiger

rasudiger

Hi,
Oje, das liest sich gar nicht gut. Das sollte grundsätzlich eng werden. Aber wird er überhaupt bauen?
Die letzte Kommunikation an uns war ein Baustart Ende Oktober/November. Ich habe keine weiteren Informationen.
Ist denn Schadenersatz im Vertrag reguliert?
Im Vertrag findet sich keine Klausel zu Schadenersatz bei Verzug. Es werden einige Gründe für einen möglichen Verzug genannt, Streik, Schlechtwetterlagen, die Nichtverfügbarkeit von Baustoffen, etc. Allerdings wurde keiner dieser Gründe bislang bei uns angemeldet. Ein Rücktrittsrecht hat der Bauträger nur, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird - dann aber unter Übernahme aller entstandenen Kosten.

Ich gehe also davon aus, dass die gesetzlichen Regelungen gelten würden.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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