also bei uns meinte man, dass dieser Vorvertrag (Vorbehalt Grundstück bis 31.12.12) gemacht wird, damit wir ein detailliertes Angebot bekommen, mit dem wir dann Angeboz´te von Fliesenlegern etc einholen kann, um den ungefähren Endbetrag zu ermitteln. Wenn wir bis 31.12 ein Grundstück kaufen würden bzw dort bauen, wären wir an diese Firmenfamilie gebunden und der Vertrag tritt in kraft, ansonsten sei er kündbar. Auf die 10% Schadenersatz angesprochen meinten sie, dass ja erst Leistungen gefordert werden können, wenn wir Leistungen in Auftrag geben, also ab Architektenleistung. ist wohl ne bundesweite Masche und der Verbraucherzentrale mehr als bekannt.