Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger

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Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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xMisterDx

Nunja... ich hab sie Häuser von Viebrockhaus gesehen, in die 4, 5 Monate nach Baubeginn Leute eingezogen sind. Aber ich sage ja, wegen 1, 2 Monaten streitet man sich nicht vor Gericht... schon gar nicht mit einem GU, der einen viel, viel längeren Atem hat.

Ändert aber nix an der Tatsache, dass hier über ungelegte Eier geredet wird. Lass den GU Anfang November mit dem Bau beginnen und Ende Mai muss er das Haus so übergeben, dass man einziehen kann. Dann hat 7 Monate Zeit für den Bau. Das entspricht ungefähr dem, was selbst konservative GU beim Bau eines Einfamilienhaus dem Bauherren garantieren.
Und "dass man einziehen kann", muss keineswegs bedeuten, dass alles fertig und mängelfrei ist.
 
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Sunshine387

Wir reden hier doch nicht von einem GU, der für den Bauherren ein Einfamilienhaus baut sondern von einem Bauträger, der Haus und Grundstück zusammen verkauft und da ist bei solchen Großprojekten (auch bei Reihenhauszeilen) von einem Zeitraum von mindestens 1,5 Jahren eher zwei Jahren auszugehen, bis man nach Baubeginn einziehen kann. Doch ich glaube ganz ehrlich, dass bei der aktuellen Zins- und Baukostensituation dieses Bauprojekt auf Eis gelegt wird und vielleicht in 5 Jahren oder noch länger erst gebaut wird. Es sei denn die Volksbank steigt als Eigentümer mit ihrem Eigenkapital ein und vermietet die Wohnungen und Häuser selber, um kein Verlust mit dem Grundstück zu machen. Das wäre eure Hoffnung, wenn sie euch dann nicht rauskaufen wollen.
 
mayglow

mayglow

da ist bei solchen Großprojekten (auch bei Reihenhauszeilen) von einem Zeitraum von mindestens 1,5 Jahren eher zwei Jahren auszugehen, bis man nach Baubeginn einziehen kann.
Kommt denke ich drauf an, was man jetzt Baubeginn etc nennt. Unser Gebiet ist größer und Erschließung lief dann zB schon was, bevor es irgendwelche Baugenehmigungen gab. Aber von Baubeginn unseres Reihenhausblocks bis Einzug rechne ich bei uns mit weniger und unser BT scheinbar auch laut Vertrag. Genau kann ichs natürlich erst sagen, wenn wir im Haus wohnen, aber unser Bauträger hatte "nur" 1.5 Jahre (von Abschluss bis Einzug) in den Vertrag geschrieben und das vermutlich auch nur so lang, weil wir schon abgeschlossen haben, als noch keine Baugenehmigung vorlag und sie darum mehr Puffer gerechnet haben. Letztlich hat er jetzt etwa nen Jahr von Baugenehmigung bis Übergabe bei uns. (Aber er hatte auch direkt mit Genehmigung angefangen) Ob's am Ende passt, mal gucken
 
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xMisterDx

Zunächst steht ja mal der Baubeginn im November im Raum. Den gilt es mal abzuwarten. Es ist nicht unmöglich ein Haus in 6 Monaten zu bauen.

Aber selbst wenn nicht, Schadenersatz steht einem erst nach dem garantierten Übergabetermin zu. Dass man die Finanzierung schon laufen hat und Bereitstellungszinsen zahlt ist blöd... mussten wir auch... aber nicht Schuld des Bauträgers.
Und selbst dann, wird man den einklagen müssen, was unendlich Nerven kostet...
 
WilderSueden

WilderSueden

Wenn fast nichts verkauft ist, wird der Bauträger nicht anfangen. Das wirtschaftliche Risiko ist zu hoch. Und da jetzt schon absehbar ist, dass nach den Sommerferien die Leute nicht dem Bauträger die Tür einrennen werden, ist es sinnvoll bereits jetzt über den Fall zu reden. Ansprüche mag der TE noch keine haben, aber wenn er ein Jahr wartet, verliert er auch jede Menge Zeit, um sich anderweitig ein Haus zu kaufen.
 
Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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