Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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Zaba12

Heute vom GÜ mitgeteilt bekommen, dass der Statiker den Gründungsvorschlag dem Bodengutachter um die Ohren gehauen hat. Das würde mit den L-Steinen niemals halten. Auch besteht die Gefahr bei einer späteren Unterfangung, dass dann alles wegrutscht. Es wäre, wie wenn der Gutachter nicht berücksichtigt hätte, dass es zur einen Seite hin eine Grenzbebauung zu einem späteren Zeitpunkt geben wird.

Unser GÜ arbeitet nun mit dem Statiker an einer kostenneutralen Alternative, die sie wohl auch bereits gefunden haben. Heute oder morgen gibts Info, wie nun gegründet wird.

Baubeginn soll zwingend zum 01.10. eingehalten werden.
Was soll die kostenneutrale Idee sein? Mir fällt da nichts ein!
Ich sehe es schon kommen, dass die Alternative nur mit Hilfe des Nachbarn funktionieren wird.
 
G

goalkeeper

Was soll die kostenneutrale Idee sein? Mir fällt da nichts ein!
Ich sehe es schon kommen, dass die Alternative nur mit Hilfe des Nachbarn funktionieren wird.
Kostenneutral zu den 15k für die Aufschüttung. Es wird wohl eine Fundamentlösung werden, die auf spätere Kellertiefe vom Nachbar runter geht.
 
Z

Zaba12

Kostenneutral zu den 15k für die Aufschüttung. Es wird wohl eine Fundamentlösung werden, die auf spätere Kellertiefe vom Nachbar runter geht.
Ok. Bin mal gespannt was Du heute Abend berichtest!
Bitte dann auch mit Erläuterung


Gründung auf Kellertiefe des Nachbarn? Was passiert mit den Raum zwischen Fundament und Oberkante Fertigfußboden? Also mir fehlt die Fantasie so was zu realisieren ohne dass, das EG runtergesetzt wird. Dein GU kann ja auch nicht zaubern. Oder vielleicht doch

Ich sehe den Keller schon rufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
kaho674

kaho674

Woher wollen die Wissen, wie und wo der Nachbar seinen Keller gründen will? Vielleicht will der ja dort 2,60m Deckenhöhe...
Oder spielt das keine Rolle?
 
G

goalkeeper

Gründung auf Kellertiefe des Nachbarn? Was passiert mit den Raum zwischen Fundament und Oberkante Fertigfußboden? Also mir fehlt die Fantasie so was zu realisieren ohne dass, das EG runtergesetzt wird. Dein GU kann ja auch nicht zaubern. Oder vielleicht doch
Er hatte mir das schon mal grob erklärt: die Bodenplatte wird dann als Betonfertigteil ausgeführt und ruht dann auf den Fundamenten.

Daher muss dann auch kein teures verdichtungsfähiges Material dazwischen geschüttet werden sondern es kann der Aushub genommen werden. Die Aufschüttung trägt ja dann nicht mehr die Bodenplatte sondern die Fundamente.

Wenn ich allerdings nun die genaue Ausführung weiß, erläutere ich das hier natürlich gern.

Woher wollen die Wissen, wie und wo der Nachbar seinen Keller gründen will? Vielleicht will der ja dort 2,60m Deckenhöhe...
Wenn er dann wirklich wegen 15cm mehr Deckenhöhe etliche tausende € für die dann notwendige Abfangung bezahlen möchte, dann wäre das mehr als unklug.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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