Höhe von Bäumen an der Grundstücksgrenze

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I

Illo77

Moin zusammen,

wir haben ein Haus gekauft, was ca. 1 1/2 Jahre leerstand und zu dem ein großes Grundstück gehört, auf dem Grundstück sind jede Menge Bäume z. B. Buchen, Pappeln und Ahorn.
Vorallem die Pappeln sind sehr hoch.

Nun frage ich mich gerade, wie hoch dürfen die eigentlich auf meinem Grundstück wachsen? Ein Teil der Bäume ist entsprechend an der Grundstrücksgrenze entlang (Grundstück ist ca. 80 Meter lang) 10 Meter davon grenzen an einen 4 Meter breiten öffentlichen Weg (von dem gelangt man auf eine Naturschutzfläche) bis zum nächsten Nachbargrundstück.

Ich schätze mal die Höhe auf ca. bis 15 Meter, also aufjedenfall eine Höhe, die mit entsprechendem Gerät bearbeitet werden müsste, Hubsteiger oder so.

Da einige Bäume auch schon sehr schief stehen, quasi an der Grundstücksgrenze schief zum Weg stehen, ist eh die Überlegung ob es nicht klüger wäre, diese zu entfernen. Bisher hat sich darüber wohl keiner beschwert, da der Weg für die Gemeinde wohl auch eher uninteressant ist, aber wenn schon mal bei wäre ;)
hoehe-von-baeumen-an-der-grundstuecksgrenze-560140-1.jpg
 
Nida35a

Nida35a

Da ist die Hecke aus Laubbäumen 30 Jahre nicht beschnitten worden,
wenn du Laub und Schatten und dunkel liebst, so lassen.
Ansonsten weg damit, ist bei uns nur bis 1. März möglich und dann erst wieder im Oktober
 
Holzhäuschen

Holzhäuschen

Ich würde versuchen alle Bäume und Großsträucher zu belassen, solange sie sicher sind.
Gerade so alte Bäume sind so wichtig für die Umwelt.
 
Hangman

Hangman

Schön eingewachsen... andere (z.B. ich) würden dafür morden :cool:

Du bist nicht verpflichtet die wegzunehmen da Bestand. Ob Du sie wegnehmen darfst (sofern Du willst), müsstest Du mit der Gemeinde klären. Oft gibt es da Baumsatzungen o.ä.. Bei uns in der Gemeinde gibt es ausserdem einen "Baumflüsterer" der etwas zum Zustand bzw evtl Gefährdung durch die Bäume sagen kann.

Ich persönlich würde mir einen Profi suchen der den Zustand einschätzt und ggf notwendige Schnittmaßnahmen durchführt.
 
H

haydee

Sie stehen zu nah an der Grenze. Bei einer neuen Bepflanzung beachten. Bei bis 2 m Höhe mind. 50 cm weg über 2 m Höhe mind. 200 cm von der Grenze entfernt. Eine Entfernung wird sicherlich niemand verlangen können, da meiner Meinung nach verjährt.

Sind die Bäume krank müssen sie weg, wenn dich die Bäume stören ebenfall entfernen. Allerdings dauert es bis eine Neubepflanzung einen Blickschutz gebildet hat und gegebenenfalls müßt ihr weiter von der Grenze weg. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Nachbar wieder schweigt.

Dabei beachten das ab 1. März bis 30, September das entfernen der Bäume verboten ist. Kranke Bäume oder kaputte Äste dürfen meines Wissens nach immer entfernt werden. Gegebenenfalls Baumfällverordnung beachten
 
K

karl.jonas

Eine zuverlässige Auskunft bekommst du normalerweise vom örtlichen Förster. Mein Halbwissen sagt
  • Du bist für die Sicherheit der Bäume verantwortlich. D.h. du musst sie regelmäßig auf Standsicherheit überprüfen (lassen).
  • Insbesondere bei Pappeln ist dies so gut wie unmöglich, da diese dazu neigen, von innen her zu faulen.
  • Bäume in Reichweite und mit Neigung zu einem öffentlichen Weg oder zu einem Haus würde ich sofort entfernen (lassen)
  • Oft ist dazu (ab einem gewissen Stammumfang) eine Fällgenehmigung notwendig. Auch dass weiß der Förster.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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