Grundriss Einfamilienhaus ~165m² plus Keller

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H

hanghaus2023

Ist denn der Bauantrag schon erledigt?

Die Grenzgarage soll doch im Mittel nur 3 m Höhe an der Grenze haben. Du darfst da aber nicht auffüllen, da das Nachbargrundstück nicht Dir gehört.

Mein Vorschlag war ja so das etwas Gefälle zur Straße besteht. Wenn Du tiefer gehst, dann must halt bei der Außenanlage berücksichtigen, das das Wasser zum Haus und zur Garage fließt. Ansonsten hast Du halt weniger Auffüllung.

Da bin ich dann bei @11ant.
 
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Gregor_K

Ist denn der Bauantrag schon erledigt?

Die Grenzgarage soll doch im Mittel nur 3 m Höhe an der Grenze haben. Du darfst da aber nicht auffüllen, da das Nachbargrundstück nicht Dir gehört.

Mein Vorschlag war ja so das etwas Gefälle zur Straße besteht. Wenn Du tiefer gehst, dann must halt bei der Außenanlage berücksichtigen, das das Wasser zum Haus und zur Garage fließt. Ansonsten hast Du halt weniger Auffüllung.

Da bin ich dann bei @11ant.
Der Bauantrag ist schon eingereicht, ohne eine Höhenangabe.

Das ich die Garage mit Auffüllung nicht bauen darf weiß ich. Mir ist immer noch ein Rätsel wie das Bauamt ohne Höhenangabe feststellen will ob man das so bauen kann.

Mein Nachbar im Osten hat die Garage auf seine Westseite auch auf die Grundstücksgrenze gesetzt und beim Nachbarn eine Baulast eintragen lassen.

Da mein Nachbar im Westen 111,5 hat würde ich vermutlich auf 111,0 gehen. Bei 110,5 hätte ich die Befürchtung das es so wirkt als wäre ich im Loch.
 
H

hanghaus2023

Gibt es denn für die Höhe des Hauses keinen Bezugspunkt?
Kennst Du den Nachbarn im Osten? Was sagt den seine Planung?
 
H

hanghaus2023

Hat der Nachbar auch ohne Höhenangabe den Bauantrag gestellt?

Ich meinte den Nachbar Nr. 195 der hat doch nicht aufgefüllt?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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