Grundriss Einfamilienhaus ~165m² plus Keller

4,80 Stern(e) 10 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Grundriss Einfamilienhaus ~165m² plus Keller
>> Zum 1. Beitrag <<

K a t j a

K a t j a

Das Grundstück ist 680m2 groß
Ich meinte eigentlich die Längen der Grundstücksgrenzen, insbesondere die Breite an der Straße.

Ob der links auch das restliche Gelände auffüllt wusste er noch nicht.
Wie ist der so drauf? Kann man mit dem reden? Wenn ja, würde ich den mal auf ein Bier einladen und die Pläne abstimmen, so dass keiner von Euch irgend welche L-Steine setzen muss bzw. das Regenwasser zum Nachbarn läuft, der Zaun umkippt oder ähnlicher Mist. Natürlich sind solche Absprachen am Ende auch null und nichtig, wenn's drauf ankommt. Aber einen Versuch würde ich starten.
 
G

Gregor_K

Damit sind doch aber die seitlichen Grundstücksgrenzen gemeint und nicht die vordere an der Straße?!
Ich möchte da wo S S (Stellplatz) steht ein paar Rasengittersteine / Pflastersteine hinlegen und es nicht als Garage / Carport / Stellplatz deklarieren. Ich würde dann da trotzdem meine Autos und die Autos meiner Kinder abstellen. ( wenn sie mal 18 sind ) In der Baugenehmigung steht dann eine Garage mit 5m Abstand zur Straße. Da der Bordstein nicht sehr hoch ist kann man problemlos von der Straße auf das Grundstück fahren. Irgendwo hatte ich mal gelesen das es nämlich nur eine Grundstückszufahrt geben darf.

Ich meinte eigentlich die Längen der Grundstücksgrenzen, insbesondere die Breite an der Straße.


Wie ist der so drauf? Kann man mit dem reden? Wenn ja, würde ich den mal auf ein Bier einladen und die Pläne abstimmen, so dass keiner von Euch irgend welche L-Steine setzen muss bzw. das Regenwasser zum Nachbarn läuft, der Zaun umkippt oder ähnlicher Mist. Natürlich sind solche Absprachen am Ende auch null und nichtig, wenn's drauf ankommt. Aber einen Versuch würde ich starten.
Mit meinem Nachbarn kann man reden. Ich war auch schon ein Bierchen mit ihm trinken. :D Das war aber direkt nach dem Grundstückskauf und ich hatte mir noch zu wenig eigene Gedanken gemacht.

Die Maße des Grundstücks sind folgende. Strecke an der Erschließungsstraße ca 21,03m (Norden). Die Seiten ca 35,5m (Westen) und ca 32,34m (Osten). Ganz hinten im Süden sind es ca 20,26m. Die Werte habe ich aus dem Geoportal entnommen.
Garage_Stellplätze_Haus.png
 
G

Gregor_K

Von den 2 GUs die in der engeren Auswahl sind macht einer einen Planungsvertrag für die Leistungsphasen HOAI 1-4. Der andere bietet das leider nicht an, so das wir einen separaten Architekten beauftragen werden. (HOAI 1-3)
Ich hatte oben gesagt das einer der GU's keinen separaten Planungsvertrag macht. Das war so nicht ganz richtig.

Wir haben mit dem GU einen ähnlichen Grundriss wie in diesem Thread erstellt und ich habe auch ein gutes Angebot dazu bekommen. Er hat mir nun angeboten das ich den Hausbauvertrag / Angebot, den Planungsvertrag unterschreibe und wir den Vertrag nachträglich anpassen. Mein Angebot nur den Planungsvertrag zu unterschreiben wurde erstmal abgelehnt. Ich bin ehrlich gesagt etwas skeptisch ob ich das so machen kann oder ob es nicht besser ist einen separaten Architekten zu beauftragen. Das Vertrauen in den GU ist grundsätzlich da. Was meint ihr?
 
11ant

11ant

Von den 2 GUs die in der engeren Auswahl sind macht einer einen Planungsvertrag für die Leistungsphasen HOAI 1-4. Der andere bietet das leider nicht an, so das wir einen separaten Architekten beauftragen werden. (HOAI 1-3)
Ich hatte oben gesagt das einer der GU's keinen separaten Planungsvertrag macht. Das war so nicht ganz richtig.
Wir haben mit dem GU einen ähnlichen Grundriss wie in diesem Thread erstellt und ich habe auch ein gutes Angebot dazu bekommen. Er hat mir nun angeboten das ich den Hausbauvertrag / Angebot, den Planungsvertrag unterschreibe und wir den Vertrag nachträglich anpassen. Mein Angebot nur den Planungsvertrag zu unterschreiben wurde erstmal abgelehnt. Ich bin ehrlich gesagt etwas skeptisch ob ich das so machen kann oder ob es nicht besser ist einen separaten Architekten zu beauftragen. Das Vertrauen in den GU ist grundsätzlich da. Was meint ihr?
Daß der GU den Planungsvertrag nicht alleinstehend anbietet, hat ich sachma vereinfacht "gewerberechtliche" Gründe und weist insofern darauf hin, daß er ebenso einen freien Architekten beauftragen würde wie Du es auch selbst tun kannst (was m.E. auch der Königsweg ist). Den GU würde ich nur nehmen, wenn Euer Vertrauen in ihn von Eurem Architekten geteilt wird. Falls Du mein Phase-5-Mantra noch nicht gelesen hast, wiederhole ich es hier gerne nochmals: mit den zeichnerischen Beilagen des Bauantrages aus der LP4 darf man das Haus nur bauen, aber man kann es damit noch nicht. Den Verzicht auf die LP 5 bezahlt man zum einen bitter reuig mit Kainsmalen in Gestalt von Trockenbauumkastelungen allerlei Leitungsgedärmes, und auch mit Mehraufwand in der LP8.
Anbei noch der Schnitt des Hauses.
Die Auskragung des Erkers "gefällt" mir garnicht: gestümpert (wie im Plan dargestellt) wirst Du damit wenig Freude haben, und ordentlich ausgeführt sparst Du - wenn überhaupt - hier nur wenige Hunderter dagegen, den Erker schon im Keller anzulegen. Die scheinbar günstigere Variante ist hier im speziellen Fall aufwendiger.

Wo kam denn der hier vorne gezeigte Grundriss her ? (da wimmelt es ja nur so von Maßen, die auf sehr spezielle Baustoffe bzw. einen Nicht-Stein-Bau hinweisen). Die besten Bauten mit ich sachma "planungsbeteiligtem GU" (ibs. wenn man die LP 6 und 7 auszulassen überlegt) schafft man mit einer geringstmöglichen Variation eines seiner Standard-Bauvorschläge; zweitbest sind dann konsequente Individualplanungen; und schon annähernd mit Murksgarantie verbunden ist, einen Standard-Bauvorschlag des GU in wesentlichen Punkten (und dann auch noch Dimensionen) zu verändern: in solchen Fällen führt die Methode "Schonimmerso" zu den stärksten Abweichungen zwischen Soll und Ist.
 
C

Christian 65

na, ob das Treppenhausfenster da mal so sinnvoll ist. Du stehst auf dem Zwischenpodest bei ca. 1,65m.
Da ist ja dann nix mehr in der Höhe. Oder ist die Ansicht einfach nur falsch gezeichnet?
Und im Schlafzimmer zeichne mal erstmal dein Bett ein und dann einen Kleiderschrank.
Vielleicht muss dann das Giebelfenster in dem Raum verschwinden.

Nur meine Meinung
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2298 Themen mit insgesamt 80238 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben