Bauen als Energieeinsparverordnung 2016 oder KfW55

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R

Raiweired

Hallo,
lese seit einigen Wochen mit, hätte vor Vergabe des Werkvertrages noch eine wichtige Frage.

Baue schlüsselfertig eine Stadtvilla (Kataloghaus) mit LW-Wärmepumpe, Wohnfläche ca. 118 qm, der Planungsauftrag wurde erteilt. Der Generalübernehmer bietet standardmäßig nach Energieeinsparverordnung 2016 an und erhöht den Preis für Ausführung in KfW55 um ca. 13000,00 Euro für verbesserte Dämmung unter Bodenplatte und Decke über OG und Austausch Steine von Poroton T12 auf Poroton T9.

Zuschuss für KFW55 ist 18.000,0 Euro, Zuschuss für KfW55 EE ist max. 26.250,00 Euro.

Wenn ich in KFW 55 baue rechne ich mit Mehrkosten in Höhe von 13.000,00 Euro für die verbesserte Dämmung, 2000, Euro für den Energieberater und 10.000,00 Euro für eine dezentrale Lüftung. Damit ist mein Zuschuss aufgebraucht. Dem gegenüber steht nach meiner Recherche nur eine geringe Einsparung von ca. 100,00 Euro / Jahr bei KfW55 gegenüber Energieeinsparverordnung 2016 an Strom für die Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Klar, für KfW55 spricht der höhere Preis der im Fall eines möglichen Verkaufes zu erwarten ist, hab ich aber nicht vor.

Sonst ist aber die Einsparung im Vergleich Energieeinsparverordnung 2016 zu KfW55 nur marginal. Durch eine zusätzliche Lüftung entstehen sogar Kosten für die Wartung.
Bei KfW55 dichtet man das Haus so ab, dass man Frischluft über Lüfter wieder zuführen muss. Man bezahlt für die erhöhte Dämmung und danach für die Lüftung, die zum Ausgleich benötigt wird. Häuser nach Energieeinsparverordnung 2016 sind nicht so dicht und benötigen keine Lüftung.

Stelle das Thema mal zur Diskussion.

Bin mal auf die diversen Meinungen gespannt.

Gruß Raiweired
 
T

T_im_Norden

Häuser nach Energieeinsparverordnung sind genauso dicht wie kfw 55 und benötigen Lüftung.
Sei es Fensterfalz,dezentral, zentrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung oder Jemanden der regelmäßig die Fenster aufmacht.
 
N

nordanney

Sonst ist aber die Einsparung im Vergleich Energieeinsparverordnung 2016 zu KfW55 nur marginal.
Häuser nach Energieeinsparverordnung 2016 sind nicht so dicht und benötigen keine Lüftung.
Musst Du eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung verbauen für KfW55?
Das Haus ist als Energieeinsparverordnung Haus genauso dicht. Den Unterschied merkst Du nicht. Lüftest Du nicht im Energieeinsparverordnung Haus, kann Dir a) ebenfalls Schimmel drohen und b) wird es immer wie im Pumakäfig duften.
Klar, für KfW55 spricht der höhere Preis der im Fall eines möglichen Verkaufes zu erwarten ist, hab ich aber nicht vor.
Nein, Du möchtest aber noch länger drin wohnen und an weiter steigenden Stromkosten so wenig wie möglich partizipieren. Und somit sollte ein möglichst geringer Stromverbrauch (= Heizkosten) auch ein Ziel sein.
Durch eine zusätzliche Lüftung entstehen sogar Kosten für die Wartung.
Welche? Geh in einen Filterladen und kauf Dir passende Filter für die Anlagen (gerne auch zum selber zuschneide). Damit reduzierst Du die Wartung auf 10€ im Jahr und etwas Aufwand.
Was ist aber viel wichtiger finde und Du gar nicht erwähnst, ist das MEHR an Komfort, das Du gar nicht in € ausdrücken kannst. Das sollte im Vordergrund stehen.
 
R

Raiweired

Besten Dank für die Antworten

Energieeinsparverordnung und KfW55 sind also gleich dicht. Dann bringen die zusätzliche Dämmung und die Umstellung auf T9 mehr Dämmung und damit weniger Stromverbrauch für die Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Ob ich eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung bei KfW55 verbauen muss steht noch nicht fest. Habe den Entwurf für das Haus heute freigegeben und der Energieberater soll lt. Generalübernehmer nächste Woche prüfen ob eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung nötig ist.
 
A

allstar83

Evtl. gibt es bei KfW 55 auch ein besser gedämmtes Dach ... Kann ja auch gut sein als Hitzeschutz.
 
R

Raiweired

Ja, die Mehrkosten in Höhe von 13.000,00 Euro für KfW55 beinhalten verbesserte Dämmung unter Bodenplatte und Decke über OG und Austausch Steine von Poroton T12 auf Poroton T9. Decke über OG wird als Filigrandecke ausgeführt.
 
Zuletzt aktualisiert 15.10.2024
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