Kurz vor Kaufzusage einer ETW - Fragen und Zweifel

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Unsure

@NoggerLoger Hast du vor Notarkauf schon Zugriff auf die Preise der Sonderwünsche? Da fehlt es mir. Ich finde es aktuell schwierig einen Buffer zu berechnen... .
 
Tolentino

Tolentino

Hausordnung vorher prüfen. Manchmal sind da echte Zinken (unbeabsichtigt drin). Wir dürfen z.B. nach Wortlaut nachts die Fenster nicht öffnen und auch gar nichts, wirklich nichts auf den Balkonen aufstellen.
Versuche ich schon seit der ersten WEG Versammlung zu ändern, aber es gab immer wichtigere Themen...
Im Vorfeld geht es vielleicht noch, würde ich dann aber nicht als Bedingung zur Unterschrift formulieren, sondern als konstruktiven Vorschlag im Sinne der zukünftigen WEG.

Bei der ersten Sitzung ein gemeinsames Gartenfest vorschlagen, zum besser Kennenlernen und Beschnuppern.

Wegen Kinderwagen: Die sind regelmäßig in Hausfluren nicht erlaubt. Nicht wegen irgendwelcher Befindlichkeiten, sondern schlicht aus Brandschutzgründen. Kinderwagen stellen eine Brandlast in Verkehrswegen dar und dürfen deswegen nicht einfach so im Hausflur für längere Zeit abgestellt werden. Dazu bedürfte es eines abgetrennten Raums mit Brandschutztür.
Die oft zitierten Rechtsprechungen handeln zumeist von kurzfristigem Abstellen bis man das Kind geparkt hat. Dann soll man aber den Kinderwagen entweder in die Wohnung nachholen oder dann eben in den Keller oder Abstellraum stellen.
Das ist tatsächlich ein Streitpunkt, der zwischen Eltern und vermeintlichen oder zumindest von den Eltern als solche angenommenen Kinderhassern immer wieder aufflammt.
Dabei hat es nichts mit den Kindern an sich zu tun.
Selbst Fußmatten und Schuhe im Flur zu lagern (man erzählt sich gar von ganzen Schuhregalen in anderen Häusern) ist aus Brandschutzgründen nicht erlaubt und auch ziemlich bedenklich. Ich lass es mal dahingestellt, ob eine Fußmatte pro Wohnung jetzt wirklich den Ausschlage gibt ob ein Hausbrand sich richtig entwickelt oder nicht, aber was manche Leute vor Ihrer Wohnungstür lagern ist nicht nur ne Brandlast sondern auch ein Hinderniss im Fluchtweg.
 
Tolentino

Tolentino

War bei uns schon festgelegt. War dann auch als Anlage in der Teilungserklärung.
Weiß nicht, ob das so sein muss oder ob es auch andere Wege gibt. Aber genau so eine Frage könnte man dann auch vorab stellen.

Ach so, weil du es schon so sagst. WEG-Ordnung/-Vertrag ist ja nochmal was anderes.

Ich sprach oben von der Hausordnung, die würde ja für Mieter genauso gelten. Die Hausordnung ist ja dann quasi Teil der WEG-Vereinbarungen.
Die Gemeinschaftsordnung war bei mir in der Teilungserklärung mit drin. WEiß nicht ob das immer so ist. Aber wenn das so wäre, könnte man da auch kaum was im Vorfeld dran ändern, der Bauträger hat ja kein Interesse dran, schon vorher mit x Parteien (gut bei euch wären es nur acht) zu verhandeln und abzustimmen. Aber es wäre sinnvoll sich alles vorher anzuschauen, damit man eben weiß, was auf einen zukommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
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