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ᐅ Bauträger - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?


Erstellt am: 25.09.12 11:00

N
Nina Neu
25.09.12 11:00
Hallo,

wir sind auf einen "Windhund" als Bauträger reingefallen und wollen einfach nur raus aus den Verträgen. Einen ersten Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale hatten wir und es sind erhebliche Mängel im Bauvertrag aufgetaucht, wie z. B. das der Bauträger uns gegenüber keine Bürgschaft gegeben hat. Auch der Ratenzahlungsplan entspricht nicht der Makler- und Bauträgerverordnung. Außerdem liegt nach Auskunft der Verbraucherzentrale eine sog. verdecktes Bauträgermodell vor.
Hat hier jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?

Nina
D
Der Da
25.09.12 11:42
Ab zum Anwalt, anders kommt Ihr da nicht raus, außer der Bauträger lässt Euch.
im schlimmsten Fall müsst Ihr, wenn Ihr nicht mit dem Bauträger bauen wollt, die Vertragsstrafe zahlen.

Verträge sollte man generell vor der Unterschrift prüfen, und nicht erst danach. Naja Kind ist im Brunnen, jetzt kann Euch nur noch ein Baurechtsanwalt helfen.
B
Bauexperte
25.09.12 12:02
Hallo Nina,
Nina Neu schrieb:

wir sind auf einen "Windhund" als Bauträger reingefallen und wollen einfach nur raus aus den Verträgen. Einen ersten Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale hatten wir und es sind erhebliche Mängel im Bauvertrag aufgetaucht, wie z. B. das der Bauträger uns gegenüber keine Bürgschaft gegeben hat. Auch der Ratenzahlungsplan entspricht nicht der Makler- und Bauträgerverordnung. Außerdem liegt nach Auskunft der Verbraucherzentrale eine sog. verdecktes Bauträgermodell vor.
Hat hier jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Die Verbraucherzentrale ist als erste Anlaufstelle nicht verkehrt ... nur jetzt müßt ihr handeln!

Ihr müßt euch einen Anwalt mit Schwerpunkt Bau-/Vertragsrecht im Hochbau suchen und mit ihm den Vorgang besprechen. Anschließend wird er den BT in Verzug setzen - das ist erforderlich, die weiteren Schritte zu veranlassen. Erfolgt weiter keine Reaktion/Besserung des Bauverlaufs muß der Vertrag gekündigt werden bzw. ein "Beweissicherungsverfahren" in Gang gesetzt werden, sofern schon Leistungen seitens des BT erbracht wurden. Das alles kann sehr langwierig werden, also solltest Du nicht zögern, die notwendigen Schritte einzuleiten!

Ich habe aktuell einen Fall in der Betreuung, wo - nach 8 Monaten - gerade mal der Keller, das EG und das OG mit Abschluss OG-Decke stehen; weiß also genau, in welcher Situation Du Dich befindest und was anzuraten ist.

Freundliche Grüße
N
Nina Neu
25.09.12 12:46
Danke,
das habe ich mir auch schon gedacht. Bis her hat es noch keine Bautätigkeit gegeben, es liegt noch immer keine Baugenehmigung vor und wir hatten schon am 1.6. den Bauvertrag unterschrieben.
Werde mich jetzt auf die Anwaltssuche begeben.
Gruß Nina
D
Der Da
25.09.12 12:49
öhm gibts ein Problem mit dem Bauunternehmer, oder mit der Baugenehmigung? Meine hat nach einreichen der Unterlagen auch 3 Monate gebraucht bis die bei uns war.
N
Nina Neu
25.09.12 12:54
Das Problem ist der Bauträger, da wir Mittler Weile dahinter gekommen sind, dass er nicht immer ganz bei der Wahrheit ist. Telefonisch hat er uns gesagt, die Genehmigung wäre da Mi 12.9.), aber bis heute haben wir trotz Nachfragen noch keine Kopie der Unterlagen von ihm bekommen. Auf Mails reagiert er nicht und auch auf Rückrufe warten wir vergebens.
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