Kurz vor Kaufzusage einer ETW - Fragen und Zweifel

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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J

Joedreck

Das ehemalige Kfw 70 ist heute Standard Energieeinsparverordnung soweit ich weiß. Wirbt jemand damit, ist das Augenwischerei
 
U

Unsure

Wer nicht wirbt, der stirbt. Mich hatte nur interessiert, warum nicht gleich KfW55, trotz der Mehrkosten. Aber wenn das am Ende nicht groß in's Gewicht fällt - ist es wohl egal bzw. ein Nullsummenspiel - so wie ich das hier verstehe.
 
U

Unsure

@NoggerLoger Magst du dich mit mir mal direkt Austauschen? Sind ja mehr oder weniger in der gleich "Phase" + gleiche Immobilientyp. Freu mich über Tipps & Erfahrungsaustausch.

Erreichbar über hausbau2020 |at| protonmail.com - darf leider keine PN schreiben.
 
U

Unsure

@NoggerLoger du denkst an mich?

Mal generell an die ETW Besitzer - mit welchen Kosten habt ihr kalkuliert bzgl. Bausachverständiger, Anwalt etc (wegen Baubeschreibung , Prüfung des Baufortschritt je Zahlungschritts usw.) - Reichen da 3000 Euro als Puffer?
 
Tolentino

Tolentino

Also meine ETW war beim Kauf schon sehr weit (Rohbau mit Dämmung komplett fertig, Fenster auch). Deswegen habe ich mir den Bausachverständigen bis zur Endabnahme gespart. Da dann einen freien Bau-Gutachter direkt mitgenommen, der auch einige Sachen angemerkt hat.
Der hat glaube ich 200 EUR gekostet.
Vor dem Kauf für die Vertragsprüfung mehrere Anwälte um Kostenschätzung gebeten. Das ging von 300 - 3.000 EUR. Ich hab mich dann für die 300er Variante entschieden. Das beinhaltete dann auch keine aufwendige Prüfung (das Vertragswerk besteht bei mir - mit allen Anhängen - aus mehreren hundert bis tausend Seiten). sondern mehr ein querlesen und Fragen beantworten. D.h. Die Anwältin hat nur auf die wichtigsten Stellen geachtet. Und ich habe das Dokument durchgearbeitet und alles, was ich nicht richtig verstanden hatte, durfte ich nochmal als Frage stellen.
Heute würde ich es nicht mehr so machen, aber ich hab's damals sehr Spitz auf Knopf genäht und hatte echt keinen Puffer mehr für ne richtige Prüfung.
Zum Glück ist alles einigermaßen gut ausgegangen. Obwohl wir als WEG dem Bauträger immer noch wegen einiger Mängel nachlaufen. Aber das sind eben alles Mängel den sogar der vom Bauträger bestellte Gutachter erfasst hat und die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Am Vertrag hat es also an der Stelle nicht gehangen.
 
U

Unsure

@Tolentino Wie würdest du es denn Heute machen?

Ich habe eine neue und diesmal verfügbare favorisierte ETW im Blick. Alle Unterlagen liegen vor. 2 Häuser zu einer WEG zusammengefasst - 16 Parteien... . Stimmerecht nach Miteigentumsanteile, was ich jetzt nicht so "geil" finde. Wenn da 1-2 Investoren kräftig einkaufen, bin ich verloren. Wobei die Gefahr bei 16 Parteien nicht so hoch sein sollte, wie bei 8 Parteienhaus.

Ich frage mich, wie ich Dinge wie Markise & Klimaanlage da verbaut bekomme. Laut Teilungserklärung, ist Markise zulässig, jedoch mit Verwalter bzgl. Design abzustimmen. Für ne 2Split Klima müsste ich ja durch die Hauptwand = Gemeinschaftseigentum.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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