Bausachverständiger bei ETW vom Bauträger sinnvoll?

4,50 Stern(e) 6 Votes
N

NeuMünchner

Liebes Forum,

wir haben eine Wohnung im Münchner Umland vom Bauträger gekauft (in einer Wohnanlage mit ca. 30 Wohnungen). Der Rohbau wurde vor kurzem abgeschlossen und momentan werden die Fenster verbaut, bald geht es mit dem Innenputz weiter.

Bisher sind wir mit dem Bauträger und dessen Projektleitung sehr zufrieden (Bauträger genießt auch einen guten Ruf). Trotzdem stellen wir uns die Frage ob wir baubegleitend einen Bausachverständigen beauftragen sollten.

Da die Eigentumswohnung vom Bauträger kommt dürfen wir momentan eigentlich nicht auf die Baustelle. Die eigentliche Wohnungsübergabe und Abnahme findet natürlich erst ganz am Ende der Bauphase statt (Einzug geplant September 2019).

Unsere Fragen:
  • Ist es überhaupt notwendig trotz Bauträger die einzelnen Bauabschnitte mit einem Bausachverständigen abzunehmen? Sozusagen um potenzielle Probleme früh bzw. überhaupt erkennen zu können. Oder reicht es einen Sachverständigen zur Endabnahme der Wohnung mitzunehmen?

  • Wir müssten natürlich den Bauträger fragen ob wir mit unserem Sachverständigen überhaupt auf die Baustelle dürfen. Hat jemand im Forum so etwas beim Kauf einer ETW schon einmal gemacht?

  • Welche Bausachverständigen sind im Raum München zu empfehlen - TÜV, IHK, Verband Privater Bauherren, Google? (Infos gerne per PM)
Besten Dank im Voraus für Eure Hilfe!
 
B

Bookstar

Das würde ich nicht machen. Bringt nur Unruhe und ihr handelt euch einen Haufen Ärger ein. Einfluss nehmen könnt ihr sowieso keinen.
 
O

Otus11

Viel wichtiger ist die Begleitung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen SV für die Gemeinschaft der (werdenden) Eigentümer.

Dort stecken die richtig üblen und gravierenden Mängelpotentiale...
 
N

NeuMünchner

Danke für Eure beiden Antworten. Dann werde ich während der Bauphase erst mal die Füsse still halten und den Bausachverständigen lediglich zur finalen Wohnungsabnahme mitnehmen.

Viel wichtiger ist die Begleitung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen SV für die Gemeinschaft der (werdenden) Eigentümer.
Das mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist ein interessanter Punkt. Ich bin mir überhaupt nicht sicher wann und wie diese Abnahme überhaupt von statten geht.

Soweit ich weiss wird die erste Hausverwaltung ja noch vom Bauträger bestimmt und dieser (Hausverwalter) organisiert dann auch die erste Eigentümerversammlung. Das wäre ja eigentlich der erste Zeitpunkt an dem die Eigentümer sich alle gegenseitig kennenlernen und Gelegenheit hätten ueber die Beauftragung eines SV für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums abzustimmen. Vielleicht ist die erste Eigentümerversammlung aber auch viel zu spät und die Abnahme des Gemeinschaftseigentums schon längst gelaufen. Hmm...
 
O

Otus11

. Vielleicht ist die erste Eigentümerversammlung aber auch viel zu spät und die Abnahme des Gemeinschaftseigentums schon längst gelaufen. Hmm...
Jep, das wird dann der Fall sein.
Im Bauträgervertrag oder der TE ist dazu meist etwas geregelt - oft aber unwirksam, z.B. eine unwiderrufliche Bevollmächtigung des Erstverwalters oder eines SV(welchen?). Allenfalls spricht ein SV eine Empfehlung zur Abnahme aus, aber nicht die Rechtserklärung selbst.

Das Thema ist juristisch ein richtig dickes Brett.
Google mal "Abnahme des Gemeinschaftseigentums".

Der BGH meint, die einzelnen WEG-Eigentümer (und nicht die WEG als Verband) müssen die Abnahme erklären. Schwierig wird das aber bei Nachzüglern...
 
S

Sven1969

Wir haben unseren Bau mit einem Hamburger "Bauträger" gerade erst abgenommen. Wenn meine Frau nicht woechentlich auf der Baustelle herumgeturnt wäre, dann wäre der Bau im Sondereigentum voll in die Gruetze gelaufen: Fliesenspiegel falsch, Armaturen falsch, Fensterauslässe vergessen, und und und. Wir hatten zur Abnahme Sondereigentum einen teuren Gutachter hinzugezogen (er hat das Buch ueber Abnahme geschrieben), und er war jeden Euro Wert. Er sieht Dinge, die ein Laie gar nicht sieht.
für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums haben wir denselben Gutachter für die WEG beauftragt, mit demselben Ergebnis.
Ich würde NIE wieder von einem Bauträger kaufen und NIE ohne Gutachter abnehmen. Da steht ein Profi (Bauträger) gegen Laien (Käufer).
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Architekt / Architektur gibt es 338 Themen mit insgesamt 3697 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben