Bauvorhaben mit Bauträger ohne offiziellen Bauplan anzahlen?

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M

Mancunian

Hallo Forum,

ich hab grad schon gestöbert und das Thema wurde so ähnlich schon mal diskutiert, allerdings ohne Ergebnis. Es geht um folgendes: In einem benachbarten Dorf unserer Großstadt wird gerade ein Baufeld geplant, aktuell ist der Bebauungsplan bei der Stadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt, der Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss stehen noch aus. Die Firma, welche das Baugebiet mit Einfamilienhaus bebauen möchte, verkauft zugleich auch die Grundstücke, so dass man alles aus einer Hand erhält und dementsprechend bei der Wahl des Bauträgers keinen Spielraum hat. Wir hatten nun bereits 2 Gespräche mit der Firma, wo uns der Bebauungsplan vorgelegt wurde und wir uns auch für ein Grundstück entschieden haben. Nun möchte die Firma mit uns eine Vereinbarung zu Zahlung eines Abschlags über 20000 Euro abschließen, mit welchem uns angeblich das Grundstück reserviert wird.
Mir erscheint die Summe relativ hoch, da sonst im Forum/Internet Reservierungsgebühren von Max. 5000€ zu finden sind. Zum anderen ist der Text recht schwammig formuliert und scheint eher eine Absichtserklärung zu sein, als eine Reservierung:

"Die Eheleute .... werden dem Auftragnehmer den Auftrag zum Bau einer Einfamilienhaus-Stadtvilla in Auftrag zu geben. Der Auftraggeber möchte eine Beschleunigung der Bauvorbereitungs- und Bauaktivitäten auf dem Bauplatz in ... (siehe anliegenden Lageplan).
Deshalb wird vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe von (in Worten:zwanzigtausend EURO) leistet. Diese ist sofort auf das im abzuschließenden Werkvertrag anzugebende Konto bei der ... einzuzahlen. Gegen diesen Betrag werden alle weiteren anfallenden Zahlungsraten gemäß dem zu schließenden Werkvertrag zum Hausbau aufgerechnet, bis die Abschlagszahlung aufgebraucht ist.
Nachfolgende Raten gemäß Werkvertrag werden dann durch den Auftraggeber
wieder durch Überweisung direkt bezahlt.
Kommt es nicht bis zum 31.03.2016 zur Genehmigung des Bebauungsplanes und
kann deshalb das reservierte Baugrundstück nicht bebaut werden, ist eine Bebauung
mit einer Stadtvilla nicht genehmigungsfähig und können sich die Auftraggeber keine tragfähige Finanzierung besorgen, sodass der abzuschließende Werkvertrag nicht zustande kommt, wird diese Vereinbarung durch Rückzahlung der o.g. Abschlagszahlung i.H. von 20.000,00 EUR sofort zum 15.04.2016 beendet.
Die Parteien sind sich einig, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine terminliche
Festlegung gibt. Der Auftragnehmer wird alles fachliche und organisatorische
unternehmen, um den Baubeginn so schnell wie möglich sicher zu stellen.
Der Auftragnehmer wird nach Vorlage des genehmigten B -Planes unverzüglich die
Genehmigungsplanung beginnen.
Auf die erschließungstechnischen und baurechtlichen Erfordernisse hat der Auftragnehmer keinen Einfluss."

Bevor ich nun 20000€ überweise, würde ich gern wissen, was von dieser Vereinbarung zu halten ist. Ich finde da steht nichts von einer Reservierung drin und mein Eindruck ist derzeit, dass der Bauträger uns mit der hohen Summe einerseits an sich binden will und andererseits die Erschließung finanziert.
Was meint Ihr? An welche Stellen kann ich mich ggf. wenden um etwas mehr Sicherheit zu erlangen?

Viele Grüße,
Manc
 
Jochen104

Jochen104

Hallo,
also ich finde den Betrag auch relativ hoch.
Was machst du, wenn der Anbieter z. B. zahlungsunfähig wird? Hast du Sicherheiten/Bürgschaften?
Steht schon ein konkretes Angebot für das Haus? Ansonsten bist du nachher an den Anbieter gebunden und er kann dir einen Preis diktieren.
 
Koempy

Koempy

20.000 Euro in Vorleistung? Da könnte ich nicht ruhig schlafen. Ich würde maximal 5.000 Euro oder gar keine Anzahlung leisten. Und bei dem Vertrag würde ich mich nicht unter Druck setzen lassen. Erst unterschreiben, wenn alles geklärt ist.
 
Y

ypg

......
Kommt es nicht bis zum 31.03.2016 zur Genehmigung des Bebauungsplanes und
kann deshalb das reservierte Baugrundstück nicht bebaut werden, ist eine Bebauung
mit einer Stadtvilla nicht genehmigungsfähig und können sich die Auftraggeber keine tragfähige Finanzierung besorgen, sodass der abzuschließende Werkvertrag nicht zustande kommt, wird diese Vereinbarung durch Rückzahlung der o.g. Abschlagszahlung i.H. von 20.000,00 EUR sofort zum 15.04.2016 beendet. ...
Müssten da nicht überhaupt ein paar und's durch oder ausgetauscht werden?
Sinngemäß heißt es hier zum Beispiel, dass wenn es zu einem Bebauungsplan kommen sollte, ihr aber keine Finanzierung bekommt, ihr nicht das Geld wiederbekommt. Es ist ja alles mit einem 'und' gekoppelt.
Aber ich hab es nicht so mit Verträgen, vlt. kann jmd was dazu sagen?
 
M

Mancunian

Vielen Dank für Eure Antworten. Ja, die 20k€ erscheinen mir auch sehr hoch, zumal der Bauträger bis jetzt mit uns noch gar keine großen Aufwendungen hatte. Es scheint fast so, als ob durch die Vorauszahlung die Erschließung bzw der sonstige Aufwand finanziert werden soll. Jetzt wollen wir aber lediglich erst mal das Grundstück reservieren und dann in aller Ruhe das Haus planen (ruhig auch mit diesem Bauträger zusammen). Eine Reservierung ist die Vereinbarung aber meines Erachtens nicht.
Und stimmt, es ist alles mit einem und gekoppelt. Als alter Elektroingenieur weiss, dass da das Lämpchen nur leuchtet (gleich Anzahlung zurück), wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Wir fragen uns jetzt, wie weiter? Grundstück gefällt uns, bauen wollen wir, aber wir haben ein mieses Gefühl bei dieser Vereinbarung. Gehen wir jetzt zum Verbraucherschutz oder zur Verband Privater Bauherren oder zu einem Anwalt? Keine Ahnung.
 
W

Wastl

Ganz heikle Kiste. Wenn der Bebauungsplan durch ist (was ja wirklich erst am 31.03.2016 sein kann) kann die Erschließung selber auch noch mal Jahre dauern und du kannst nichts dagegen machen. Deswegen würde ich da ein: "Die Fertigstellung des Baus muss spätestens am ... erfolgen" unbedingt mit aufnehmen lassen.
Wenn du jetzt abschließt - hast du die Bauleistungsbeschreibung, die anderen Verträge und Zahlungspläne schon bekommen und geprüft? Du bindest dich ja jetzt schon an den Bauträger - wer weiß welche Mondpreise er dann aber ausruft?!
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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