Grundrissplanung für Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

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S

SoL

„Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).“ Nicht mehr und nicht weniger.
Das ist doch der Punkt - Es gibt keinen eigenen abschließbaren Zugang. Der Zugang wird sich geteilt mit der "anderen Wohneinheit" durch die Haupttür. Etwas anderes wäre es, wenn es eine gemeinsame Diele gäbe, von der aus 2 Wohnungstüren abgehen - eine für die Hauptwohneinheit, eine für die zweite.
Ich habe dieses Thema mit mehreren GUs, Energieberatern und Architekten durchdiskutiert.

Glaub mir, Du bist nicht klüger, als der Rest der Welt...
 
C

Costruttrice

@Costruttrice: Gäste-WC hat bereits eine Dusche, wie im Plan ersichtlich.
Ich habe schon gesehen, dass im EG Bad eine Dusche eingeplant ist. Nur hatte ich dieses Bad in deinem Plan nicht als Gäste-WC für die Hauptwohnung angesehen, denn es ist dort als Bad für die Einliegerwohnung geplant. Aber mit deiner Begründung
dass die Einliegerwohnung in Bezug auf KfW-Konformität erstellt wurde.
wird klar, dass es nur eine pro Forma Einliegerwohnung wg Förderung ist und dieses Bad dann durchaus als Gäste-WC und die Einliegerwohnung wahrscheinlich als Gästezimmer für die paar wenigen Übernachtungsgäste im Jahr genutzt wird. Für die paar Male ist das sogar noch geringfügig größer als eure Kinderzimmer, die ganzjährig belegt sind. Aber die Kinder brauchen ja keinen Tanzsaal, die Eltern generieren einen für Gäste, aber der soll ja immerhin Kapital beschaffen. Ganz mein Humor.
Ein Büro erreichbar durchs Schlafzimmer findet ihr genau so super, so wie den ganzen Rest. Dann Go for it, muss ja euer Traumhaus werden nicht dass der Forumuser.
 
B

Bamboochaa

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Einliegerwohnung wird so nicht funktionieren. Stichwort: Subventionsbetrug.

Handelt es sich hier um die Planung eines freien Architekten oder eines Hausanbieters?

Ohne alle Kommentare gelesen zu haben - die folgenden Punkte würden mich auf den ersten Blick stören:

- Keine Berücksichtigung des Geländeverlaufs / Anbindung an die Außenanlage
- Hauswirtschaftsraum nicht sinnvoll nutzbar
- Schlafzimmer fast so groß wie die beiden Kinderzimmer zusammen
- Büro als Durchgangszimmer
- Badewanne im Schwenkbereich der Tür
- Wenig Abstellfläche in der Küche. (Die Küche vermag wohl optisch überzeugen, wird im Alltag, wenn ihr denn häufiger kochen wollt, nicht gut funktionieren)

Macht für mich den Eindruck einer Laienplanung. Bitte einmal den RESET-Knopf drücken, einen neuen Planer suchen und offen für neue Ideen sein. Das Grundstück scheint ja potential zu haben.



LG
 
H

hanghaus2023

Dein Plan ist ganz nett, funktioniert allerdings aus mehreren Gründen nicht: Westseite ist die einzige Seite, wo Häuser stehen, somit für Terrasse ungeeignet. Im Norden freies Feld, im Süden/Osten freier Blick ins weitläufige Tal. Die Straße davor (deine geplante Zufahrt) ist eine Sackgasse und wir sind das letzte Haus, danach geht’s in Feldweg über. Dementsprechend ist unsere Hausausrichtung schon perfektioniert (s.o.). Zudem ist deine geplante Einfahrt m. E. viel zu spitzwinkelig, da möchte ich nicht immer mit Auto reinfahren bzw. rangieren müssen. Wie gesagt, nett gemeint, aber leider nicht passend für unser Grundstück. (Hatten wir anfangs sogar mit unserem Architekten so auch mal durchgesponnen, aber aus den genannten Gründen dann vernünftigerweise verworfen.) Trotzdem danke!
Mein Plan ist nicht nur nett sondern durchdacht. In Ermanglung der notwendigen Informationen nur teilweise perfekt. Aber Allemal besser als das von Dir vorgebrachte. Wo ist Deine Terrasse? Wie willst Du das Gelände modellieren? Darfst Du das Gelände so extrem auffüllen? Oder willst Du eine aufgeständerte Terrasse? Alles Fragen die unbeantwortet sind.

Du wirst eines Tages froh sein, wenn Du vom Westen etwas Schatten bekommst. Zumal man die Terrasse ja auch komplett in den Süden ausrichten kann. Du zeigst ja weder die Umgebung noch hast Du gesagt, was Dir wichtig ist.

Zeig doch mal ein Luftbild und Fotos der Umgebung.

Was sagt die Satzung der Gemeinde, der Bebauungsplan oder im Zweifel die Landesbauordnung zu den Stellplätzen? Du antwortest ja nicht auf Nachfragen. Ich würde mir nie so eine lange steile Zufahrt planen und dann noch im SW?

Wo sollen denn die Stellplätze der 2. Wohneinheit hin?

Bist Du sicher, das im Norden nicht auch irgendwann gebaut wird? Warum richtest dann das Haus nicht Richtung Norden aus? Wenn der Dir so wichtig ist.

Ihr habt ein Haus geplant und dann irgendwo hingestellt. Das macht keinen Sinn für mich. Am Hang plant man gemeinsam mit dem Geländeverlauf. Ich habe z.B. das Haus Tieger gesetzt damit eben nicht so extreme Auffüllungen erforderlich sind.

Liefere mal Alle notwendigen Informationen, dann denke ich nochmal über eine Perfektionierung nach.

Ich sehe in Deiner Planung keine abgeschlossene 2. WE. Das ist zwar leicht zu beheben, aber in Deinem Plan nicht vorhanden.
 
S

Schorsch_baut

Hallo,
wie versprochen melde ich mich nochmal bzgl. eurer Einlassungen.

Da das Thema Einliegerwohnung bei Einigen hier die meiste Diskussion verursacht hat, möchte ich zunächst hierauf eingehen. Ich hatte ja geschrieben, dass die Einliegerwohnung in Bezug auf KfW-Konformität erstellt wurde. Dort heißt es im Kreditmerkblatt: „Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).“ Nicht mehr und nicht weniger. Ich finde da nirgends etwas bzgl. DIN Normen, Mindestgrößen oder Vermietungspflichten etc. Kann sein, dass da manche einiges durcheinandergebracht haben. Bei der LaBo sieht die ganze Sache z.B. schon wieder anders aus, aber damit planen wir nicht.
DIe KfW fördert nur, was mit der Landesbauordnung konform ist. Da die KfW weiß, dass die Bauordnungen Ländersache sind, sparen sie sich in der Beschreibung, eine nähere Definition oder die Aufzählung nach den jeweiligen Landesbauordnungen.
 
S

Schorsch_baut

Die Informationen aus einem "Merkblatt" sind eben nur das - erste Informationen.
Bevor die Förderung durch die KfW ausgezahlt wird, muss die Wohnung im Rahmen des Bauantrags als solche genehmigt werden. Das heißt, sie muss alle Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz und Stellplatzverordnung erfüllen. Das sind Mehrkosten, welche die Fördersumme in der Regel überschreiten. Das sollte ein guter Architekt aber auch wissen. Ein Bauunternehmer wird da eventuell weniger kundenorientiert beraten.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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