Das Haus muss genau dort hin, wo das alte steht. Es darf etwas wenig, ca. 25cm größer werden… usw.Ähm, die Maße des Baufensters wären doch ganz nett, wegen den 6m Abstand...
Allerdings nur unter dem Kompromiss, den Neubau auf dem aktuellen Standort einer alten Scheune zu errichten (Stichwort Vorbildwirkung beim Bauen im Außenbereich) und dabei auch die Kubatur der Scheune einzuhalten.
Diese Vorgabe, dass das Haus genau dort in gleicher Kubatur gebaut werden darf/soll, hat nichts mit dem Grundriss zu tun.und haben daher sehr starre Vorgaben was die Grundrissplanung angeht.
Und vorgeben tut das Bauamt Dir auch nicht, wieviel Zimmerchen oder welche Räume Du brauchst,Raumbedarf im EG, OG: vorgegeben
Ich bin da nicht so sicher ob der TE tatsächlich die Grundfläche des jetzigen Gebäudes meinte. Eventuell ist der gesamte Teil seines Grundstück gemeint, welches als Wohnbaufläche gekennzeichnet ist. Das würde imho auch mehr Sinn machen, da man von der Gemeinde nicht erwarten würde, dass sie einem Neubau zustimmt, der sämtliche Abstandsregeln missachtet. Aber wer weiß...Das Haus muss genau dort hin, wo das alte steht.
Nein, wir dürfen wirklich nur da bauen, wo die Scheune aktuell steht bzw. eben um die Längsachse 3 Meter in nördliche Richtung geschoben. Es gibt unterschiedliche Pläne. Der Flächennutzungsplan weißt z.B. die ganze Parzelle 1/4 als Wohnbaufläche aus, er ist aber auf Grund fehlender Satzung nicht gültig. Beim Bauamt wird sich darauf bezogen, dass auch diese Karte hier so nicht gültig ist, die ziehen die Außenbereichsgrenze mit 3 Meter Abstand um das Elternhaus (HN 14), demnach ist für sie die Scheune eh schon im Außenbereich.Ich vermute, dass das gelbe Euer Baufenster ist? Dort könnt Ihr frei verschieben? Oder ginge es etwa auch planrechts?
Wie sieht es denn mit den Leitungen aus? Könnt Ihr von den Eltern verlängern?
Könnt Ihr das Häuslein auch drehen oder ist die Firstrichtung festgelegt?
Anhang anzeigen 78395
Was ist das für ein Gebäude, was da auf Deinem Land rum steht? Sieht aus, wie vom Nachbarn? Hat das Grundstück (Grundstück) da einen Knick? Wie hoch ist das?
Auch das haben wir durchdacht, leider finanziell nicht möglich. Das Elternhaus ist ebenfalls in keinem guten Bauzustand, die Sanierungskosten und Neubaukosten würden unser Budget sprengen. Zumal das Elternhaus auch eine ziemlich Wundertüte ist (Strohdecken etc).Wäre es hier nicht sinnvoller, den Gesamtbedarf systemisch zu betrachten, und den Neubau eher als Austragshäusl für die Eltern zu planen ?
Ja, auch kein Keller, kein Erker... nichts was von dem aktuellen Bau in der Form abweicht. Nein gibt keine wirklichen Höhenunterschiede.Wurde der Keller auch untersagt oder wollt Ihr keinen? Bei kleinen Häusern entspannt der Keller oft.
Irgendwelche nennenswerte Höhenunterschiede auf dem Grundstück?