verschieden große Fenster

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C

chipinger

hallo.
wir habe ein kleines Problem mit unserer Hausbaufirma. man hat uns unterschiedlich große Fenster eingebaut. in der grundsätzlichen Planung waren alle Fenster noch gleich groß.
der Zeichner hat dies dann geändert, jedoch mit uns keine Rücksprache gehalten. es gab also keine Freigabe unsererseits.
niemand hat uns darauf angesprochen und dann haben wir in die Zeichnungen unterschrieben und es kam zum Bau.
nun haben wir festgestellt, dass die Fenster unterschiedlich groß sind.
Bauleiter sieht es ein und man ist bereit, uns geldlich entgegen zu kommen.
es betrifft zwei Fenster, die geändert werden müssten. (mauern, neue Fenster bestellen etc.) der Bauablauf würde sich auch verzögern.

jetzt die frage:

was kann man denn nun verlangen? wie viel Euro sind in Ordnung?

hoffe mir kann jemand helfen.

vielen dank
 
C

chipinger

ich könnte mit den Fenstern leben. es geht ums Prinzip
und darum was man nun verlangen kann. umbauen würde ich es dann
nicht. die Firma bot mir bisher 350 Euro an. denke das ist zu wenig.
Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo,

es geht ums Prinzip
Mit Verlaub, das ist eine typisch deutsche Einstellung

und darum was man nun verlangen kann. umbauen würde ich es dann nicht. die Firma bot mir bisher 350 Euro an. denke das ist zu wenig.
Ich kenne weder Dein BV noch Dein Fensterprogramm, was ich hier jedoch lese, ist, dass Du die Pläne freigezeichnet hast und das Dir Dein GU aus reiner Kulanz entgegenkommt.
Am Bau eines Einfamilienhaus sind ca. 100 Menschen beteiligt und alle sind nicht von Fehlern befreit – es gibt kein BV, welches fehlerfrei erstellt würde; erst bei Hausübergabe muß es mängelfrei sein. Du schreibst selbst, dass Du mit den kleineren Fenstern leben kannst – also kann es kein wirklich gravierender Mangel für Dich sein. Ich würde Dir empfehlen, von einer Geldforderung Abstand zu nehmen und stattdessen mit Deinem GU/Bauleiter über ein „Extra“ zu verhandeln, dass Du Dir bei Vertragsunterzeichnung vielleicht nicht Leisten konntest/wolltest. Trefft Ihr Euch preislich etwa in der Mitte, hast nicht nur Du, sondern auch Dein GU einen zufriedenen Bauherren gewonnen.

Vergiß bei „Deinem Prinzip-Festhalten“ nicht, dass Dein GU Dir ohne Not entgegen gekommen ist, der ursächliche Fehler eindeutig bei Dir lag. Das spricht imho dafür, dass Dein GU ein umgänglicher und seriöser Mensch sein muß; vielleicht bist Du während des restlichen Baufortschritts nochmals auf sein Entgegenkommen angewiesen

Freundliche Grüße
 
E

E.Curb

Ich glaube kaum, dass ein Mitarbeiter des GU vorsätzlich etwas verändert hat, noch im Auftrag des GU
Du meinst also, der GU ist bei seinen ganzen Bauvorhaben durcheinander gekommen ?

Wollen wir dem GU mal keinen Vorsatz unterstellen. Man weiß ja auch gar nicht, ob er überhaupt einen Vorteil dadurch hat. Doch irgendwie muss sich ja eine Ansicht verändert haben, und das sieht man doch. Als Planer/Zeichner und auch als Bauherr
 
C

chipinger

uns ist das zunächst nicht aufgefallen. man ist ja auch kein Profi. normalerweise hätte die Info vom planer kommen müssen bzw. Wenn ich eine Fenstergröße ändere, gleiche ich doch die anderen an, damit auch die Symmetrie wieder gegeben ist.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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