Entwässerung der Einfahrt - Pflicht oder nicht?!

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A

alex87

Hallo,

wir stehen vor folgendem Problem:

Lt. unserem Bebauungsplan müssen wir bei dem Pflaster für die Einfahrt etc. darauf achten, dass es ein "Versickerungsfähiges / mit breiten Fugen" ist - wir wollen aber ganz normales.

Nun sind wir unsicher ob wir eine Rinne (ACO Drain) o.ä. auf der Straßenseite anbringen sollen oder nicht
um das Niederschlagswasser nicht in den öffentlich Kanal zu leiten?
Von den Nachbarn hat es keiner, deswegen will ich keine schlafenden Hunde bei der Stadtverwaltung wecken.

Alex
 
P

Payday

weis nicht wie das restliche Wasser vom hausdach usw bei euch abgeleitet wird. aber auffahrten dürfen zb auch nicht mit an die eigene tiefere Versickerung, da sich dort ja öl sammeln kann. wenn du also das Haus an der öffentlichen Leitung dran hast, darfst du die auffahrt da nicht mit anschließen (sagt ja auch dein Bebauungsplan).
es kann natürlich sein, das hier explizit gefordert wird, das die bepflasterung eigenversickerungsfähig ist. man kann aber theoretisch auch eine eco rinne setzen und unter/neben der auffahrt durch eine flache ! (je dichter an der Oberfläche, desto weniger öl kommt im Grundwasser an - zumindest laut Theorie) eigene Versickerung das Regenwasser loswerden. beachten muss man hierbei auch, das eine auffahrt schon mal etwas größer sein kann und man nicht einfach nur nen Sack voll Steine nimmt... hat unser Nachbar, 80qm auffahrt und 1 kleines Loch mit paar Steinen zum sammeln. beim kleinsten Regenschauer ist das teil voll...
ob das bei euch so erlaubt ist sei mal dahingestellt. im Ergebnis kommts aber aufs gleiche hinaus. Regenwasser der auffahrt eigenständig versickert.

habt ihr eigentlich schon die Genehmigung zur Versickerung ? da hat sich Deutschland echt was ausgedacht ^^ habe den Typen im Amt gefragt, ob die mir ansonsten ein großes zelt übers Grundstück spannen würden. weil die Natur erbost sich nämlich und es regnete bereits vor der Genehmigung auf unser Grundstück und versickerte... beamtenscheis...
 
A

alex87

Ja wir hatten ziemliches geschiss wegen unserer Versickerung vom Niederschlagswasser. Wir mussten extra Rigolen im Garten verlegen lassen (mit Berechnung, Nachweis etc...).
Deswegen werden wir auf Nummer sicher gehen und eine Rinne an der Einfahrt setzen welche wir mit den Rigolen im Garten verbinden
 
77.willo

77.willo

Das wäre bei uns nicht legal! Wir müssen das Wasser durch die Auffahrt und die darunter liegenden Schichten versickern, damit Öl und andere Stoffe nicht ins Grundwasser gelangen. Das solltet ihr unbedingt prüfen und euch an die Auflagen halten.
Warum wollt ihr anderes Pflaster als ihr im Antrag unterschrieben habt - warum sowas nicht vorher klären?
 
K

Knallkörper

Wir müssen das Wasser durch die Auffahrt und die darunter liegenden Schichten versickern, damit Öl und andere Stoffe nicht ins Grundwasser gelangen.
Wie muss man das verstehen - dann sickert das Öl doch auch ins Grundwasser, oder nicht?

Bei uns war/ist sickerfähiges Pflaster vorgeschrieben, gleichzeitig darf nicht auf die öffentlichen Flächen entwässert werden. Aus meiner Sicht war daher eine wasserdurchlässige Verfugung, breite Fugen und zusätzlich eine Rinne nötig. Ich glaube nicht, dass bei Starkregen die Versickerung im Pflaster ausreicht.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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